Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 89 (9.11.1899)
- Date
- 1899-11-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1855 im Talmud studierte, und so, ein zweiter Abraham, der Welt ein in diesem Jahrhundert noch nicht gesehenes Vorbild bot, wie man reich, angesehen, unabhängig, stark an Geist und Körper, und trotz alledem ein frommer, orthodoxer Jude sein kann. Wahrlich, alle die vielen Wohlthaten, die das Judenthum seit vielen Dezennien aus der Hand des Herrn Baron und seiner hohen Frau Gemahlin empfangen, treten weit zurück gegen das, was W. von Rothschild der wahren Emunah dadurch genutzt, daß er mit dem Gewichte seiner hervorragenden Persönlichkeit für dieselbe eingetreten und für dieselbe gekämpft hat, und so ist es ihm heute vergönnt, wie einst dem Patriarchen vom Gotte des Himmels und der Erde sprechen zu können, der Erde, die durch seine Mtthülfe wieder dem Gotte Israel« gewonnen wurde. Mögen denn auch an ihm und an seiner treuen Gattin, wie einst an Abraham alle die Segenswünsche, die der Herr diesem verheißen, so namentlich ein glückliches Atter, in Erfüllung gehen. Berlin. In der Berliner Stadtverordnetenversammlung kam es zu einer längeren Auseinandersetzung über die bekannten Verhandlungen, die zwischen dem Magistrat und dem Provinzialschulkollegium über die Ordinariate der jüdischen Lehrerinnen an den hiesigen Gemeindeschulen stattgesunden haben. Es lag ein Antrag Cassel vor, wonach sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Stellung des Magistrats in dieser Frage einverstanden erklären und die Erwartung aussprechen soll, daß der simultane Charakter unserer Gemeindeschulen erhalten bleibt und der Magistrat die Interessen aller Lehrkräfte, somit auch der jüdischen wahren wird. Der Stadtverordnete Dr. Preuß hielt die durch die Verhandlungen erzielten Errungenschaften für sehr problematisch und begründete eine Resolution, in der die Versammlung zum Ausdruck bringen sollte, daß sie in den Verhandlungsergebnissen weder die Wahrung des paritätischen Charakters unserer Volksschulen, noch eine Garantie gegen eine künftige Verletzung der Rechtsgleichheit erblicke. Sie spreche deßhalb ihr Bedauern über die Unterzeichnung des bezüglichen Protokolls durch den Magistrat aus. Bürgermeister Kirschner vertheidigte demgegenüber die Haltung des Magistrats, der in allen Stadien der Verhandlungen mit dem Provinzialschulkollegium den grundsätzlichen Standpunkt gewahrt habe, der sich von dem des Stadtverordneten Preuß in nichts unterscheide; nur über die Mittel des Vorgehens herrsche eine Meinungsverschiedenheit. Wenn man Dr. Preuß folgen wolle, so führe das zum Aufgeben der Stellung, welche die Gemeinde jetzt in der Leitung der Volksschulen einnehme. Nach ihm solle erklärt werden: Das, was die Regierung will, thun wir nicht. Das sei eine undurchführbare Haltung. Die städtische Schulverwaltung sei eine der großartigsten Schöpfungen der Selbstverwaltung, und es wäre eiu Unglück, wenn wir uns damit begnügen wollten, lediglich den Etat für die Schulen zu bewilligen, wie das Feuerlöschwesen. Zu diesem Ergebniß würde die Politik des Dr. Preuß führen. Die Resolution Preuß wurde abgelehnt, dagegen die des Stadtverordneten Cassel in namentlicher Abstimmung mit 70 gegen 17 Stimmen angenommen. E.R. Berlitt, 5. Nov. Heute fand die Eröffnung des israelitischen Lehrerinnenheims in Steglitz, Albrechlstraße 41, statt. Die Festrede hielt der Dirigent der jüdischen Mädchenschule Dr. Adler. Vorläufig haben, wie wir hören, sechs Damen Aufnahme gefunden. Das Aufnahmealter ist 55 Jahre. Zur Aufnahme genügt eine einmalige Einzahlung von 5L0 Mk., dafür erhält man vollständig freie Verpflegung und Wohnung. — Um das Zustandekommen des edlen Werkes haben stch Fräulein Pauline Münchhausen, Fräulein Jda Zucker und der Mann, welcher in Kürze von uns scheidet, Rektor Dr. Adler, ganz besondere Verdienste erworben. Und somit sei die Stiftung dem Wohlwollen unserer Glaubensgenossen empfohlen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 5. Nov. Ueber Ansuchen deS BethauSvereines „Adaß Jisroel" (Schiffschul) wurde Sr. Ehrwürden Herr Rabbiner S. F ü r st zumGemeinderabbiner, behufs Vornahme von Trauungen bestellt. Der bisherige Zustand war ein absurder. Die orthodoxen Juden Wiens mußten sich bei Trauungen der Assistenz eines Gemeinderabbiners bedienen, und kein orthodoxer Rabbiner hatte das Recht, selbstständig zu trauen. Wenn auch die unanfechtbare Einheit der Cultusgemeinde gesetzlich festgelegt ist, erkennt das Gesetz doch auch ausdrücklich den Orthodoxen (dieser vielverpönte Ausdruck findet sich im Motivenberichte deS Reichsrathes) das Recht zu, auf eigene Kosten ihre religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Als seinerzeit ww ,'v^ n ptnn rem sich durch unjüdische Gebetsänderungen in den Tempeln zu Wien veranlaßt sah, seine lucrative Stellung als Gemeinderabbiner aufzugeben, um nicht die Verantwortung hiefür mitzutragen, begegnete seine Handlungsweise in allen orthodoxen Kreisen freudiger Zustimmung, der speziell 400 Rabbiner aus aller Herren Länder öffentlich Ausdruck gaben. Heute liegen die Verhältnisse wesentlich anders. Dank der Thätigkeit unserer Vertreter in der Commission zur Berathung des Statute« der Cultusgemeinde, wurde in dasselbe nachstehender Paragraph ausgenommen: § 50. Als Gemeinderabbiner werden behufs