Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 88 (6.11.1899)
- Date
- 1899-11-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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MWWMMWDWWWW*ESLM,W?M-- '.w.-^ ^-T.- r 1833 welche heute durch Urtheil entschieden wurde. Unter dem Namen „Satin Augusta" stellt die Augsburger Kattunfabrik ein gesetzlich geschütztes Fabrikat her, welches um 70 Pfg. per Meter verkauft wird und dem man im Publikum eine bessere Qualität als den übrigens um 20 Pfg. billigeren sogen. Cretonne- Sloffen nachrühmt. Herr Tietz verkauft nun sowohl in seinem Hauptgeschäft an der Bayerstraße, als in seiner Filiale an der Rumfordstraße sowohl Cretonnestoffe als auch „Satin Augusta" zu den üblichen Preisen. Im September 1897 wurde nun Herr Tietz vom klägerischen Vereine darauf aufmerksam gemacht, Laß in der Auslage seines Geschäftes an der Numfordstraße Cretonnestoffe als „Satin Augnsta" zum Preise von Ob Pfg. per Meter ausgezeichnet seien. Herr Tietz entschuldigte sich hierauf in einem Schreiben mit einem seinem Personale unterlaufenen Jrrthum und der Verein gab sich damit zufrieden, nachdem die beanstandete Bezeichnung aus der Auslage verschwand. Im September v. Ir. tauchten nun in der Auslage des Geschäftes an der Rumfordftraße abermals Cretonnestoffe unter der Bezeichnung „Satin Augufta" auf und waren jetzt mit 50 Pfg. per Meter ausgezeichnet, auch wurden solche als „Satin Augusta" an Kunden verkauft. Darin erblickte nun der klägerische Verein eine unrichtige Angabe thatsächlicher Art, welche geeignet ist, beim Publikum den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken und stellte die oben bezeichnete Klage mit dem Anträge, es sei Herrn Oscar Tietz bei Vermeidung einer Strafe von bOO Mk. für jeden einzelnen Wiederholungsfall zu verbieten, in Mittheilunaen, welche für einen größeren Prrsonenkreis bestimmt sind, insbesondere in Ankündigungen in den Auslagen seines Geschäftes Crelonnestoff als „Satin Augufta" zu bezeichnen und feilzuhalten. Hingegen remoustrirte der Vertreter des Beklagten mit der Behauptung, cs gebe auch bessere Cretonnestoffe als „Satin Augusta". Herr Tietz habe seinem Personale wiederhol! strengsten Auftrag gegeben, an Cretonnestoffen keine Bezeichnung auzubringen. Wenn dies trotzdem geschehen sei, so sei Herr Tietz hierfür nicht haftbar, da dies dann aus Unkenntniß oder Eigenmächtigkeit eines Angestellten geschehen sei. Sobald Herr Tietz dies bemerkt habe, wäre auch ohne Dazuthun dritter Peisonen sofort Abhilfe geschaffen worden. Den Beweisancrbieten beider Parteien entsprechend, wurde alsdann vom Gerichte Beweisbeschluß erlassen und Beweis alsdann erhoben. Das Resultat dieser Beweisaufnahme war in Kürze Folgendes: Von „Satin Augufta" existiren viele minderwerthige Nachahmungen, Cretonne gilt eber in Fachkreisen nicht minderwerthiger als „Satin Augusta", ja manche CretonncS übertreffen letzteren an Qualität sowohl, als auch im Preise. Das Publikum halte aber „Satin Augusta" für besser und verlange daher auch immer „Satin Augusta". Am 14. September v. I. wurde in der Auslage des Geschäftes an der Rumfordstraße Cretonne als „Satin Augusta" zum Preise von 50 Pfg. per Meter ausgeboten. Herr Oscar Tietz hatte an fein Personal strikten und strengen Auftrag ertheilt, an Cretonnestoffen überhaupt keine Bezeichnung anzubringen. Daß letzteres dennoch geschah, war Schuld der Ladnerin, welche die Auslage zu dekoriren batte. Nachdem aber Tietz von Kunden darauf aufmerksam gemacht worden war, wurde die Bezeichnung sofort entfernt. Das Gericht kam zu der Anschauung, daß in Anbetracht des Umfanges des Tietz'schen Geschäftes dem Inhaber bei Besichtigung seiner Geschäfte leicht ein Versehen unterlaufen könne, für das er nicht verantwortlich zu machen sei. Das Gericht lehnte daher sowohl die Klage, als die beantragte Publikationsbefugniß des Klägers ab und verurtheilte den klägerischen Verein zur Tragung und Erstattung sämmtlicher Prozeßkosten. Aus dem Kreise Darmftadt. Bekanntlich ist Herr Rabbiner Dr. Marx seit einigen Jahren Großh. Landrabbiner für die Provinz Starkenburg. Durch diese Ernennung — früher hatte Herr Dr. Landsberger diese Funktion — ist gottlob Vieles zum Guten geändert. Herr Dr. Marx hält von Zeit zu Zeit, Prüfungen unter den Kindern in seinem Kreise ab, auch untersucht er die religiösen Institutionen, namentlich die rmnpo. Vor nicht langer Zeit war er in D., woselbst er die npv nicht ganz korrekt fand. Auf die Frage, warum dieser Schaden nicht beseitigt werde, erhielt er vom Vorstand zur Antwort, daß diese Reparatur 5—600 Mark kosten würde. „Wenn weiter nichts vorliegt", gab Herr Dr. M. zur Antwort, „will ich für diese Ausgaben aufkommen." Herrn Dr. Marx für dieses Wort innigen Dank Würzburg im Oct. Der hiesige „Verein für Geschichte und Litteratur" hat mit Beginn des Wintersemesters seine Thätigkeit wieder ausgenommen. Die Vereinsverwaltung war bemüht, eine Reihe von Gelehrten und guten Rednern für die Vorträge zu gewinnen. Den Reigen derselben eröffnete am 9. d. M. Herr Dr. I. He ine mann aus Frankfurt, mit dem Thema: „Unser Gebetbuch vom geschichtlichen Standpunkt aus betrachtet." Das gründliche Vertrautsein mit dem Stoffe und die rednerische Begabung des noch jungen Mannes, machten den Vortrag zu einem hochinteressanten und fand derselbe auch ungetheilten Beifall. Mit dem geschichtlichen Theil der Entstehung unserer Gebete, gelang es dem Redner in sehr eindrucksvollen Worten die Wichtigkeit des Gebetes überhaupt und die Bedeutung unseres Gebetbuches in sprachlicher, nationaler und historischer Beziehung hervorzuheben und zu beleuch-