Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 87 (2.11.1899)
- Date
- 1899-11-02
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449033--49394-2499921- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1824 gestellt und erfüllt werden?" Es fei überflüssig, auf die allgemeinen Forderungen aller Seminarien hinzuweisen, weil dafür die „Allgemeinen Bestimmungen" am Platze sind. Auch ihm ist die Ausbildung im Hebräischen sehr wichtig. Wegen Mangel an Zeit ist er gegen die Einführung einer fremden Sprache. Weiter verbreitet sich Redner über die Verhältnisse im jüdischen Seminar zu Hannover und schließt mit der Mahnung: Die jungen Lehrer dürfen nicht ermüden, sich nach dem Austritt aus dem Seminar weiter fortzubilden, denn letzteres sei nicht im Stande, den Lehrer für die religiösen Funktionen, welche er im Nebenamte auszuüben habe, vollständig auszubilden. Meyer—Hannover wünscht auch in den allgemeinen Kenntnissen ein Hinausgehen über das Ziel der Allgemeinen Bestimmungen bezüglich des Seminarunterrichts und eine größere Betonung des jüdischen religiösen Wissens. In die Debatte griffen noch weiter ein: Katz— Dransfeld, Levy—Hannover, Bach—Hildesheim, Bachenheime r—Harburg u. a. Schließlich erfolgt die Annahme der Thesen in folgender Fassung: I. 1) Der jüdische Lehrer soll nach seinem Austritt aus dem Seminar an seiner Fortbildung arbeiten, a) zur Erweiterung und Vermehrung seines allgemeinen Wissens, d) zur Vertiefung seiner hebräischrabbinischen Kenntnisse. 2) Der jüdische Lehrer soll befähigt sein, neben dem Lehramte den Vorbeterdicnst zu versehen und erforderlichen Falls in Vertretung bez«. mit Genehmigung des zuständigen Rabbiners Sabbat- und Festansprachen zu halten, sowie bei Kasualien zu fungieren. 8) Der jüdische Lehrer suche nach seinem Amtsantritt sich gleichstrebenden benachbarten Kollegen anzuschließen und Lokal- und Kreiskonferenzen zu besuchen. II. 1) Der Seminaraspirant soll neben den von „Allgemeinen Bestimmungen" geforderten Kenntnissen umfassendes Wissen im Hebräischen aufweisen. 2) Das jüdische Sentinar soll seine Zöglinge neben dem Lehramte gewissenhaft für den Vorbeterdienst vorbereiten und ihnen Anleitung zur Anfertigung von Sabbat- und Festansprachen, Grab- und Traureden geben. 3) Am jüdischen Seminar soll wenigstens eine fremde Sprache, möglichst Französisch, zu den Unterrichtsdisziplinen hinzugefügt werden. 4) Die sämmllichen jüdischen Seminare sollen anftreben, das Recht zur Abhaltung der zweiten Lehrerprüfung zu erhalten. Löwen stein—Scharmbcck erhält das Wort zu seinem Referate: „Der Unterricht der jüdischen Geschichte." In schöner Form legte er etwa dar: Der Unterricht der jüdischen Geschichte recht sich als wesentlicher Faktor in den Religionsunterricht ein. Es ist geeignet, das Erziehungswerk zu fördern, indem er den Geschichtskreis erweitert, den Charakter festigt, die Standhaftigkeit des jüdischen Kindes erhöht, das Verständniß für Stellung des Juden und Judenthums vertieft. Die Geschichte, insbesondere die Kulturgeschichte der deutschen Juden, verdient größere Berücksichtigung, weil sie imstande ist, inniger Heimathsgefühl zu stärken. Mustergültige Darstellungen aus jüdischer Geschichte, Dichtung und Sage für häusliche Lektüre sind wünschensw.rthe Lektüre des Schulunterrichts. Reicher Beifall wurde dem Referenten zutheil für seinen fesselnden Vortrag, der eine sehr anregende Debatte hervorrief. Hieran anschließend, referirte noch L e v y s o h n— Hannover über das jüdische Geschichtsbuch von Kroner, indem er etwa ausführte: Das Buch ist leicht sprachlich abgefaßt, anschaulich, die angeführten Stellen der jüd. Litteratur wirken anziehend, endlich ist das Buch warm zu empfehlen. In der Uebungsschule des jüd. Seminars hielt L evy so hn—Hannover über Psalm 24 eine praktische Lehrprobe, die wohldurchdacht war und gut vorgesührt wurde. Dem Katecheten wurde durch dessen Vorsitzenden der Dank der Versammlung zutheil. Die Schriftführer: Iw. Meyer—Hannover. M. Waller—Moringen. Verein der isr. Lehrer des ehemal. Herzogthums Nassau. AuSzug aus dem Bericht über die Jahresversammlung zu Wiesbaden. Nach mehreren Einleitungsreden wird in die Tagesordnung eingetreten. ES erhält das Wort Herr College Katzenstein—Schierstein zu seinem Thema „Welche Mittel stehen dem isr. Lehrer zu Gebote, die Religiösität in seiner Gemeinde zu heben." Der Herr Referent hat sich in der That ein sehr schwieriges, aber auch sehr', lohnendes Thema gestellt. In dem mit großem Fleiße ausgearbeiteten Vortrag sucht der Referent zu constatieren, daß besonders in den „Landgemeinden" die Religiösität sehr abgenommen habe; das beweise der spärliche Besuch des öffentlichen Gottesdienstes sogar am Sabbat.