Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 86 (30.10.1899)
- Date
- 1899-10-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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imm. WWW 17Ö1 sich schwer an sich und seinem eigenen Lebensglück. Wohl ist es bewährte, altjüdische Pflicht und Sitte zuerst ein Haus zu bauen und dann ein Weib zu freien, wie der stehende Ausdruck lautet. Aber gerade diejenigen, welche im reichlichen Besitz der Existenz- Mittel für sich und ihre zu gründende Familie sind, entschließen sich am schwersten und spätesten einen eigenen Herd zu gründen. Gerade mit dem größeren Besitz wachsen auch die Ansprüche, die berechtigten und die unberechtigten an das Leben, und erwecken den Zweifel und die Furcht, es könnten einmal die Mittel fehlen, die für Erhaltung von Haus und Weib und Kind erforderlich sind. Es ist dies der Fluch des Mangels an Gottvertrauen, der auf den mit irdischen Gütern am meisten Gesegneten noch schwerer lastet, als auf den anderen. Daher erklärt sich die Erscheinung, daß die Zahl der Ehen kleiner wird, gerade bei denjenigen Ständen, die durch ihre VermögenSverhältnisie nicht sich zurückzuhallen brauchten ein Haus zu gründen, und der Neigung ihres Herzens zu folgen. Der Neigung ihres Herzens zu folgen! Hier liegt ein zweiter in die Augen springender Punkt, in dem sich die Versorgung unserer Kinder heutzutage von dem Vorbild unterscheidet, das wir von unseren Allvorderen besitzen. Werfen wir einen Blick auf Abraham und Jizchak. Der Sohn, um dessen Versorgung es sich handelt, tritt vollständig zurück. Der Vater sorgt, sucht und handelt für seinen Sohn, nicht als ob er ein vierzigjähriger Mann, sondern als ob er noch ein unmündiges Kind wäre. Daß dieses Zurücktreten der Hauptperson in dieser Lebensfrage nicht auf Verkennung und Unterschätzung dessen beruht, um was es sich hier handelt, braucht gewiß nicht erst gesagt zu werden. Es wird sich uns das überdies noch so zweifellos aus demjenigen ergeben, was uns von Jizchak selbst berichtet wird, daß sich noch Gelegenheit bieten wird darauf zurückzukommer. Aber die Wahrheit, die hier aus der ersten jüdischen Ehe zu UNS spricht und die Gottlob auch heute noch bei allen nach jüdischer Sitte geschlossenen Ehen, maßgebend ist, läßt sich kurz dahin zusammenfassen: Bei der Versorgung unserer Kinder ist es nicht die eigene freie Wahl, ist es nicht die Neigung ihrer Herzen, sondern ist es die besonnene Erwägung und die Wahl der Eltern, welche für das zu schließende Ehebündniß entscheidend find. (Fortsetzung folgt.) SeilirngSrrachrichteir und Eorrespondernett Deutschland. Breme«, 24. Oct. In Anbetracht des Umstandes, daß viele fromme Eltern bei der Wahl der Schule, in die sie ihre Kinder schicken wollen, nicht vorsichtig genug sein können, weil selbst dort, wo es offiziell heißt, die Kinver brauchen am .-de» nicht zu schreiben, ihnen dennoch Schwierigkeiten bereitet werden und die Kinder theils vom Lehrer, theils von den Mitschülern so lange verhöhnt werden, bis sie schließlich nachgeben und sich daran gewöhnen pzv zu schreiben, glaube ich den frommen Eitern, die in solcher Lage sich befinden, einen Dienst zu erweisen, wenn ich sie auf ein Institut aufmerksam mache, in welchem nach dieser Richtung hin die größtmöglichste Toleranz geübt wird. Es ist dies „Buurmann's Institut", eine wissenschaftliche Anstalt ersten Ranges, wo in sämmtlichen Fächern der Handelsschule, der Realschule und des Gymnasiums Unterricht ertheilt wird, und zwar mit solch gutem Erfolge, daß die Kinder ohne Zeitverlust in die entsprechenden Altersklassen umgeschult werden und viel schneller vorwärts kommen, als in den öffentlichen Schulen. Eine solche Schule verdient es gewiß, daß sie in jüdischen Kreisen bekannt und von jüdischen Schülern frequentirt wird. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf dar hiesige Technikum aufmerksam machen, welches unter der vorzüglichen Direktion des durch und durch liberalen Prof. Lange steht. Herr Prof. Lange geht in seiner Toleranz so weit, daß er wegen eines einzigen jüdischen Schülers in einer Klasse das Examen vom Sabbat auf einen anderen Tag verlegte, wie dies vor Kurzem erst der Fall war, und als ich mich darauf veranlaßt fühlte, Herrn Prof. Lange dafür meinen Dank auszusprechen, sagte er mir wörtlich : „Das Gesetz schreibt allerdings vor, das Examen müsse an vier oder fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattsinden, aber wenn der Sonntag dazwischen liegt, müssen wir das Examen ja auch unterbrechen, warum sollten wir's auch nicht dann thun, wenn der Samstag dazwischen liegt?!" Durch diese Zeilen glaube ich manchem Interessenten einen dankenswerthen Wink gegeben zu haben utib bin auch gerne bereit, jedwede Anfrage über die Verhältnisse betreffs jüdischer Pension zu beantworten. Rabb. Dr. Rosenak. Griesheim b. Darmst., 26. Okt. Von Herrn Lehrer Tannenwald erhalten wir folgende höchst beachtenswerthe Zuschrift: In einer aus Frankfurt a. M. im Hauptblatte