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Der Israelit · 1899-10-16 · Heft 82 (16.10.1899) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 82 (16.10.1899)
Date
1899-10-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1718 weist der Vorsitzende den Zeugen mit Recht auf frühere Aeußerungen in der „Franks. Ztg." gegen das Ministerium Finger hin. — Der Minister meint, diese seien ihm wohl bekannt! Finger habe grundsätzlich keine Strafanträge gestellt. Derselbe habe so handeln können, da ihn eine langjährige ehrenvolle Amtsführung vor Diskreditirung schützte. Ihm, der erst kurz im Amte sei, sei es nicht möglich, die Angriffe zu ignoriren. Rechtsanwalt Muser konstatirt, daß der Minister die Thatsache zugegeben habe, daß in Hessen kein ungetaufter Jude Richter sei. Er fragt, ob es Gepflogenheit des hessischen Ministeriums sei, bei Anstellungen auf die Meldung des Aspiranten zu warten, oder ob die Anstellung ex officio geschehe. Justizminister Dittmar: Das Ministerium wähle unter den Aspiranten den Geeignetsten ohne Bewerbung oder Meldung aus. Eine Anriennetätsliste bestehe, sei aber nicht unerschütterlich. Auf den Hinweis des Vertheidigers, es existire nicht allzuweit von Darmstadt ein jüdischer Gerichtsschreiber, der seiner Qualität nach sich zum Richter Wohl eigene, erwiedert der Justizminister, dessen Anstellung sei seiner Zeit erfolgt. Minister Finger habe einmal die Absicht ausgesprochen, ihn als Richter anzustellen, eS fei aber doch nicht geschehen. Ein Jude würde ohne Rücksicht auf seine Konfession Richter werden können, wenn nicht der Platz einen Mann erfordere, der nicht die Schwierigkeiten finde, wie ein jüdischer Beamter. Künftige Entschließungen könne er natürlich nicht präjudiziren. Rechtsanwalt Muser hält dem Minister seine Aeußerung vor: Andere Länder könnten Hessen um sein judenfreies Richterthum beneiden. Justizminister Dittmar: Er habe sich einmal außeramtlich über die Thatsache unterhalten, daß in anderen deutschen Staaten jüdische Richter angestellt würden. Dabei habe er geäußert, anvere Staaten beneideten Hessen um seinen judenfreien Richterstand. Die Vorurtheile gegen das Judenthum seien weit über die eigentlichen antisemitischen Kreise hinaus verbreitet. Ec theile dieselben nicht, könne sie aber auch nicht aus der Welt schaffen. In Hessen beständen wegen der Stimmung der Bevölkerung in bedeutend höherem Maße Schwierigkeiten und Bedenken in der Plazirung jüdischer Richter als anderswo. Er sei überzeugt, daß viele richterliche Kollegien nicht allein in Hessen, sondern überall sich beschweren würden, wenn man ihnen einen jüdischen Vorsitzenden geben würde. Rechtsanwalt Muser konstatirt, daß der Vorwurf der Verfassungsverletzung nicht mit Beschränkung auf das jetzige Ministerium erhoben worden sei. Er fragt, ob es vorgekommen sei, daß Amtsrichter wider ihren Willen versetzt wurden oder Reverse hätten , ausstellcn müssen. Der Staatsanwalt sucht diese Fragestellung in etwas erregter Weise zu beanstanden, wird aber von Muser und dem Vorsitzenden zurückgewiesen. Justizminister Dittmar verweist auf die Kammerverhandlungen aus dem Jahre 1894. Unter seiner Verwaltung seien Reverse nicht ausgestellt worden. Rechtsanwalt Muser fragt, ob Amtsrichter wider ihren Willen aufs Land gegangen seien, weil man ihnen an drohte, daß sie andernfalls niemals in ein Kollegium kommen würden, ferner, ob Reverse direkt durch Drangsalirung seitens der Regierung erzwungen worden und ob ein Reskript dahin erlassen worden sei. Justizminister Dittmar: Das sei ihm nicht bekannt; er glaube nicht, daß ein derartiges Reskript erlassen worden sei. Damit ist die Vernehmung beendet. Der nächste Zeuge Geheimrath Hallwachs weiß außeramllich nichts von der Ausstellung von ^Reversen und der Nichtanstellung der Juden als Richter. Zeuge Gerichtsaffessor Dr. Mey ^'verweigert die Antwort auf die Frage, ob er vom Judenthum zum Ehristenihum übergetreten sei, um sich die^Anstellung zu sichern. *) Zeuge Rechtsanwalt Mendelssohn ist Gerichtsschreiber gewesen und hat im Richteramt angestellt werden wollen. Wenn er die Aussicht gehabt hätte, überhaupt angestellt zu werden, würde er seine Entlassung aus dem Staatsdienst nicht verlangt haben. Ec gibt zu, im Privatgespräch mehrfach geäußert zu zu haben, er werde nicht angestellt, weil er Jude sei. Zeuge Wolfskehl weiß so viel, daß seiner Erinnerung nach niemals Juden als Richter in Hessen angestellt worden sind. Ob das grundsätzlich geschehe, entziehe sich seiner Kenntniß. Im Uebrigen hat sich Staatsminister Finger anläßlich eines Falles dem Zeugen gegenüber ähnlich geäußert, wie im Jahre 1894 in der Kammer. Auf eine Frage des Staatsanwalts erklärt der Zeuge, in der Kammer habe man dem Minister Finger aus Anlaß seiner Stellung zur Richterfrage zwar nicht den Vorwurf der Verfassungsverletzung gemacht, doch sei in der Kammer hervorgehoben worden, daß durch die thatsächliche Ausübung des Prinzips der Nichteinstellung von Juden als Richter es den jungen, jüdischen Leuten unmöglich gemacht werde, von ihrer verfassungsgemäß gewährleisteten Anwartschaft auf staatliche Aemter praktisch Gebrauch zu machen. Getaufte Juden seien angestellt worden. Das Urtheil im Prozeß gegen Giesen lautet: Der Redakteur Giesen ist wegen Beleidigung nach *) Diese Zeugnißverwekgerung ist in hohem Grade charakteristisch, denn hätte Herr Dr. Meyer aus Mainz andere Gründe für seinen Uebertritt zum Christenthum als die obenerwähnten, so hätte er aller Wahrscheinlichkeit nach sein Zeugniß nicht verweigert. Red. d. Jsr.

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