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Der Israelit · 1899-10-12 · Heft 81 (12.10.1899) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 81 (12.10.1899)
Date
1899-10-12
Page
– (sequence 18)
Language
German
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tnuß geleistet werden. Nur darf man ihn ja nicht dort angreifen, wo er nicht zu haben ist. Und warum sollten wir sein Verdienst dort suchen, wo er es selber nicht zu holen vorgab? Nehmen wir ihn von der unsterblichen, bleibenden Seite seiner Gedanken und er wird uns die Mühe lohnen. Zeitrrng-rrachrichte« und Eorrespouderizerr Deutschland. Berlin, 27. Sept. Eine Sachbeschädigung eigener Art führte den Kaufmann Alfred vor die 134. Avtheilung des Schöffengerichts. Am Nachmittage des 16. Juni ging der Angeklagte durch die Friedrichstraße. Ihm fiel eine bekannte Persönlichkeit auf: der Druckschriftenhändler Neumann ging wie gewöhnlich auf dem Straßendamm, unmittelbar neben dem Bürgersteig auf und ab und hielt den Vorübergehenden seine antisemitischen Druckschriften entgegen. In einer Hand hielt er ein Plakat bis zur Gesichtshöhe empor, welches die mit fetten Lettern gedruckten Worten: „Die Juden sind" und darunter zwei Schweine zeigte. Der Angeklagte, welcher jüdischen Glaubens ist, ärgerte sich über da- Plakat, mit raschem Griff entriß er es dem Händler, zerriß es in kleine Stücke und warf die Fetzen auf den Straßendamm. Neumann folgte ihm und veranlaßte seine Feststellung durch einen Schutzmann. Der Angeklagte gab den Sachverhalt unumwunden zu. Die Zeugen bekundeten, daß durch den Druckfchrif/enhändler Nkumann fast täglich Aufläufe in der Friedrichstraße heroorgerufen würden. Der Staatsanwalt verkannte nicht, daß der Angeklagte Grund hatte, in Erregung und Zorn zu geraden, aber ein Recht, so zu handeln, wie er gethan, könne ihm nicht zugesprochen werden. Er beantrage gegen ihn eine Geldstrafe von fünf Mark. Der Vertheidiger trat mit Wärme für die Freisprechung des Angeklagten ein. Die Ehre desselben sei durch das beschimpfende Plakat auf das Empfindlichste verletzt worden, und er habe nur in erlaubter Nothwehr gehandelt, wenn er den beleidigenden Gegenstand mit Gewalt beseitigte. Sollte der Gerichtshof aber zu einer Verurteilung kommen, so möge durch Festsetzung der zulässig niedrigsten Strafe zu erkennen gegeben werden, daß der Fall sehr milde läge. Der Gerichtshof folgte dem letzteren Anträge und erkannte auf eine Geldstrafe von drei Mark. Von dem Vorhandensein einer Nothwehr könne keine Rede sein, denn es würde zu sonderbaren Konsequenzen führen, wenn Jemand jeden Gegenstand, durch den er sich belästigt oder beleidigt fühle, ohne Weiteres vernichten dürfe. Der Angeklagte hätte bei der Polizei Schutz und Hilfe nachsuchen sollen.? Berlin« In der „Deutschen evangelischen Kirchenzeitung", die bekanntlich von Stöcker herausgegeben wird, befaßt sich jemand auch mit dem Fall Dreyfus. Es heißt dort: „Ohne Zweifel ist Dreyfus unschuldig." Aber sofort kommt das Dower Acherfüßchen, indessen „habe der Verurtheilte in völlig guttrm Glauben an Rußland militärische Dinge berichtet," weßwegen er verurtheilt worden sei. An einer weiteren Stelle heißt es dann wieder: „Außerdem sollen in dem französischen Generalstabe große Summen, die zur Aufdeckung von Spionage bestimmt waren, zu Pcioatzwecken verbraucht sein. Die Verurtheilung von Dreyfus war eine Koulisse, die diese ungetreue Verwendung der Gelder zu verdecken bestimmt war." Was sagt die antisemitische Presse, der Dreyfus immer noch der Schuldige ist, weil er Jude ist, zu dieser Erklärung ihres Herrn und Meisters? Der Artikel hat noch eine interessante Seite, er gesteht die Niederlage des Antisemitismus offen zu. „Es ist gewiß merkwürdig, daß der Antisemitismus gerade in Deutschland, wo er durch die Versammlungen der christlich-sozialen Partei im Jahre 1873 zu einer öffentlichen Angelegenheit wurde, dann die Welt überzog, zurückgegangen ist. Auf der Parieiversammlung der antisemitischen Deutsch-Sozialen trat das klar hervor; der Führer dieser Gruppe hatte selbst vorher erklärt, die Bewegung sei auf einen todten Punkt gekommen, der überwunden werden müsse. Vergleicht man diesen Zustand in Deutschland, besonders in Berlin mit Oesterreich und Wien, so erhebt sich unwillkürlich die Frage, woher der Unterschied. Uns ist die Ursache ganz einleuchtend. Der österreichische und der französische Katholizismus ist eine einheitliche Macht und zwar wesentlich eine antisemitische. Der deutsche Liberalismus, auch der religiöse, steht wenigstens öffentlich auf Seiten des Judenthums; er ist zuweilen jüdischer als die Juden. Jetzt eben wieder wird der Mord in Polna, bei welchem stch herausgestellt hat, daß ein christliches Mädchen durch Juden ermordet u. völlig blutleer aufgefunden worden ist, von fortschrittlichen und sozialdemokratischen Blättern zu beschönigen gesucht. Die liberale Presse aber umfaßt in der protestantischen Welt Deutschlands wenigstens neun Zehntel, und das Judenthum sitzt in den allermeisten Redaktionen oder ist doch in ihnen allmächtig. Daher kommt es auch, daß man es bei uns in den maßgebenden Kreisen schont, weil man es fürchtet. Die Aeußerung des Grafen Douglas aus dem Jahre 1888, Kaiser Wilhelm II. habe gesagt, er sei kein Antisemit, spricht ganze Bände. Vielleicht haben die Deutsch-Sozialen dies Moment nicht genügend gewürdigt." Wir geben Herrn Stöcker zu.

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