Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 80 (9.10.1899)
- Date
- 1899-10-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449026--49225-2499745- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1670 möchte den Gegenstand unserer Besprechung hier in die Aom der Frage kleiden: Dürfen die Juden als Verbrecher, als Mörder von RclrgionSwegcn erklärt werden '< (Stürmische Rufe: Rein.') Tie Antwort hierauf, wie sie nicht allein von Juden, wie sie überhaupt von allen anständigen gebildeten Leuten aller Konfessionen zu geben ist, kann nur sein: ein entschiedenes Ncin! Und dieses Rein, welches in Form einer Ihnen vorzulegenden Resolution wir Tausende von Juden hier sprechen werden, soll nicht verhallen in diesem Saale: es soll hinaushallen in unsere große herrliche Vaterstadt, in die weiten Gaue unseres Vaterlandes, überallhin, wo noch die Empfindung, der Sinn für Gerechtigkeit lebt, für Gerechtigkeit, die nicht nach dem (Gefallen oder Mißfallen von Parteien schielt und nicht durch Vorurthcit und böse Triebe sich beeinflussen läßt. (Stürmischer Beifall.) Zch bitte nun den Herrn Ober-Rabbiner Dr. Güderuann, das Gort zu ergreifen. Ober-Rabvlrrer Dr. Gü-errrann wird hei feinem Erscheinen minutenlang acelamirt: Es geschieht ziiin crstenmale. daß ich, was den Ort betrifft außerhalb der Grenzen meines Berufes öffentlich rede: daß ich aber sachlich innerhalb dieser Grenzen verbleibe, wenn ich hier das Wort ergreife, ist wohl keine Frage. Tenn es handelt sich hier darum, mit aller Entschiedenheit und Entrüstung der Beschuldigung entgegenzutreten. daß die Juden oder selbst nur einzelne Inden Menschenblnt 311 rituellen Zwecken jemals gebraucht haben oder gebrauchen. Rachdem diese hundertmal ividerlogte Beschuldigung in einer zu trauriger Rotorietät gelangten Gerichtsverhandlung zu neuem Leben erweckt und außerdem ihre Thatsächlichkeit in einer in diesem Saale abgehaltcnen Antisemiten-Versammlung (donnernde Pfui-Rnfe) auf ungualisicirbare BRise behauptet wurde, ist es nusen Recht und unsere Pflicht, uub ganz be sonders betrachte ich, der ich seit 33 Jahren das religiöse Lehramt in Ihrer Mitte ausübc, es als mein Recht und meine Pflicht, diese Beschuldigung als das zu bezeichnen, was sie ist: eine Kränkung des uns als einer anerkannten Eonseision gebührenden Rechtes auf die öffentliche Achtung und eine niederträchtige, schamlose Fälschung der 'Wahrheit. (Langanhaltender Beifall.) Ich frage mich, ob ein Ehrist, der eö mit seinem Ehristenthunr ehrlich meint, dieser Verleumdung unserer Religion Glauben schenken kann. Er würde ja den Ast absägen, auf dem er selber sitzt I Aus dem Grabdenkmal des Papstes Julius II. in Rom befindet sich die Moses-Statue Miche langelo s, in Venedig gibt es eine Moses-Kirche, hier auf dein Franciscanerplatz und an der Front der Votivkirche steht die Statue Moies', und aus den fünf Büchern eben dieses Moses, aus der Thora, ist uns erst am heutigen Sabbath Früh vorgeleseu worden, wie Gott schon zu Noah sagte: „Wer Blut eines Menschen vergießt, durch Menschen soll sein Blut vergossen werden, denn im Bilde GotteS hat er den Menschen gemacht." Und dieses Bild Gottes, welches unsere Religion in jedem Menschen erblickt, denn zu Roah's .Seiten hat cs noch keine Juden und keine Ehristcn gegeben, sollte eben diese Religion zu tobten gestatten, noch dazu um der Religion willen st Welcher Ehrist. der da weiß, daß das Reue Testament an der Brust des Alten genährt ist, könnte diese Behauptung, ich möchte sagen diesen Mnttcrmord wagen oder ihn uns znmuthenst Uns, denen die Thora daö heiligste Palladium ist, zu dessen Vertheldigung nie ein Tropfen Ehriftenblut vergasten wurde, wohl aber c^iröme von Jn^enblut den Rhein und die Donau hinuntergeflofseu sind. (Stürmischer Beifall.) Wenn ich mich für die Grundü figkcit der Vlntbeschuldigung auf das christliche Gewissen berufe, so thue ich das nicht jnivttL Minerva, ich thue es unter .Zustimmung der höchsten christlichen Instanzen, nämlich der Päpste. Ich verweise Sie zu diesem Zwecke ^a»f die Schrift: „llrkuudliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Inden. Mit Benützung des päpstlichen Geheimarchivs zu Rom. Bon Moritz Stern. Kiel 1803" Ich führe daraus blos die Kundgebung des Papstes Gregor X. vom Jahre 1272 an. die a»S Olvielo, und gerade vom heutigen Kalendertage. vom 7 Ortober. datirt ist. Er bewilligt in der Einleitung den Juden die von ihnen erbetene Vertheidigung und HiEe, wie er wörtlich sagt, „aus derSanftmuth christlicher Frömmigkeit, den Spuren unserer Vorgänger seligen Andenkens, Ealirtus, Eiigenius, Alexander, Elemens, Eölestin, Jnnocenz und Honorius folgend", und fuhrt dann fort: „Ta es sich zuweilen ereignet, daß Ehristen ihre eigenen christlichen Knaben wegthun und den Juden von ihren Feinden zur Last gelegt wird, daß sie diese Knaben verstohlen auf die Seite bringen und tödten und deren Herz und Blut opfern, während die Väter dieser Knaben oder andere Ehristen ans Feindseligkeit gegen die Juden diese Knaben heimlich ve bergen, damit sie diese Juden kränken und als Entgelt für ihre Befreiung von Onälereien von kiesen Juden eine Geldsumme erpreßen können und fälsch lich betheuern, daß die Juden diese Knaben auf die Seite gebracht und ßctöoiet liätten, und daß die Juden das Herz und das Blitt dieser Knaben opfern, während doch ihr Gesetz die'es bestimmt verbietet und ausdrücklich erklärt, daß die Juden nicht opfern und Blut nicht trinken sollen, selbst nicht vom Fleisch solcher Thiere, die gespaltene Hufe haben, essen sollen was von Juden, die zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofe wi derholt anerkannt worden ist. trotzdem aber durch solchen Anlaß sehr viele Juden sehr oft widerrechtlich gefangen gesetzt und gehalten wurden; so bestimmen wir, daß Ehrsten in diesem Falle und auö diesem Anlasse nicht gehört werden sollen, und befehle», daß die aus solchem frivolen Anlässe gefangen gesetzten Inden aus dem Kerker befreit und ferncrhiu aus derartigem frivolen Anlässe nicht wieder gefangen genourmeu werden soll.«, eS fei denn, was wir aber nicht glauben — <i»°d non eredimus — daß sie auf frischer That — in flagranti crimine— ertappt würden." Aehnliehe Kundgebungen sind in der erwähnten Schrift enthalten von den PäpstenJnnocenz IV. und Martin V.. außerdem liegen solche vor von Eardinälen, Bischöfen, Königen, Fürsten und zahlreichen christlichen Ge lehrten. Sie lverden nicht verlangen, daß ich von diesen christlichen Documenteu gegen die Blutlüge weitere anführe. Qnod non eredimus. - Dieser feierliche Ausspruch ist 617 Jahre alt! Pfarrer Drckcrt hat in einer Entgegnung auf ineine in der „R'eucn Freien Presse" veröffentlichte Erklärung im „Deutschen Volksblatt" vom 23. September mir mehrere Namen solcher jugendlicher Opfer des angeblichen Ritualmordes vorgehallen und mich auf die, wie er ausdrücklich sagt, „noch vorhandenen Prozeßarten" verwiesen Er meint, ich gäbe mir den Anschein, „als hätte es nie einen Simon von Trient gegeben." Ich könnte dem Herrn Pfarrer erwiedern, daß er sich den Anschein gibt, als hätte eö nie einen Papst Jnnocenz IV., Gregor X., Martin V. u. s im gegeben, welche die Blutbeschuldigung für lügenhaft erklärt haben. (Beifall.) Aber der Hinweis aus die „noch vorhandenen Prozeßarien" ist gradezu classisch. Als ob cS nicht auch über die Berurtheilung und Verbrennung so vieler angeblicher Hexen reguläre Prozeßarten geben würde! (Neuerlicher, stürmischer Beifall.) Prozeßacteu, welche über die, durch grausame Folterqualen erpreßten Geständnisse berichten. Wenn solche Geständnisse nicht glaubwürdig sind, dann verdient kein Geständnitz Glauben — denkt gewiß Herr Pfarrer Teckert. Glücklicherweise ist uuS ein solcher Prozeßart erhallen, der jedem der deutschen Sprache Kundigen zugänglich ist und der überdies zu den Kleinodien der Nr. so, S. 1671 - 1678 sind in falscher Reihenfolge eingebunden