Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 79 (5.10.1899)
- Date
- 1899-10-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1655 noch rituelle Nlutmorde von Juden ausgeführt werden. Nachdem ein Jude jetzt wegen eines solchen Mordes verurtheilt worden ist und die Thal eingestanden hat, sprechen die bei Buggenhagen versammelten, über tausend Männer und Frauen die Erwartung aus, daß über die Irrlehre und den Blutglauben volle Klarheit geschaffen und Maßregeln zu seiner Ausrottung getroffen werden. Vor allem fordern sie auch ein strenges Verbot des Schächtender Thiere als einer thierquälerischen Tödtungsart." Eine zweite gut besuchte Antisemitenversammlung, die sich ebenfalls mit der Angelegenheit beschäftigte, tagte in der Tonhalle. Die Referenten Hans von Mosch und Profeffor Dr. P. Förster führten unter Hinweis auf den Mädchenmord in Polna aus, daß es unter den Juden noch weit verzweigte Seelen gäbe, die noch heute dem Blutaberglauben huldigten. Der Fall des Rabbinatskandidaten Max Bernstein aus Breslau, der 1889 eingestandenermaßen einem Kinde Blut entzogen habe, um sich zu entsündigen, beweise, daß die Rüualmorde auf religiöse Ansichten zurückzusühren seien. Der Staat habe daher die Pflicht, die jüdischen Religionsbücher ins Deutsche übersetzen zu taffen, und es sei in Aussicht genommen, eine diesbezügliche Petition an die zuständige Behörde zur Unterschrift in Umlauf zu setzen. (Daß Rabb.-Cand. Bernstein durch mehrfache ärztliche llntersuchung als geisteskrank (Gehirnerweichung) bezeichnet wurde, das genirt die großen antisemitischen Geister nicht, immer wieder auf diesen Blödsinn zurückzukommen. Wie tief muß doch das Niveau eines Publikums stehen, dem man solches immer wieder vorkauen kann. Red. des „Jsr.") Glogau, 27. Sept. Gegen das Urtheil des hiesigen Landgerichts vom 12. Mai d. Js., das den Grafen P ü ck l e r—Klein-Tschirne von der Anklage verschiedene Bevölkerungsklaffen zu Gewaltthätigkeiten gegen einander aufgereizt zu haben, freisprach, hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt, mit der sich das Reichsgericht am Samstag (23. Semtember) beschäftigte. Die Revision ist, wie bereits kurz gemeldet, verworfen worden. Das Reichsgericht hat eine Rechtsverletzung oder einen Rechtsirrthum nicht finden können. Von Interesse ist die nunmehr vorliegende schriftliche Begründung des Landgerichtsurtheils. Es heißt nämlich in derselben: „Der Angeklagte macht den Eindruck, daß er an der Wahnvorstellung leide, von der Vorsehung dazu bestimmt zu sein, als Apostel gegen das Judenthum aufzutreten. Diese Wahnvorstellung, verbunden mit feinet fanatischen Begeisterung für die antisemitischen Bestrebungen, läßt es erklärlich erscheinen, daß er sich der möglichen Wirkung seiner Rede nicht bewußt war." Diese schriftliche Begründung des Freispruchs klingt doch etwas anders, als die seiner Zeit bekannt gewordenen Ausführungen. Wir müssen gestehen, daß die obige authentische Begründung des Freispruchs uns das Urtheil doch in einem wesentlich anderen Lichte erscheinen läßt. Auf Grund dieser Feststellung, die sich mit der Auffassung deckt, die, mit Ausnahme der antisemitischen Presse, fast allgemein über den Grafen herrscht, können wir den Freispruch sehr wohl verstehen. Die Antisemiten aber sind freilich um eine schmerzliche Enttäuschung reicher. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Prag, 2. Oct. (Zum Mädchenmord in Polna.) Wie hier in unterrichteten Kreisen verlautet, hat nicht nur Wassermann, sondern auch Erbmann sein Alibi dargethan, indem er nachwies, daß er sich am 29. März in einer mährischen Stadt befunden habe. Die Erhebungen werden gleichwol noch eingehend fortgesetzt. Hilsner hat sein Geständnis mit der Erklärung zurückgenommen, daß er durch die Angabe mehrerer Sträflinge, eS werde schon der Galgen für ihn gebaut, in entsetzliche Angst gerathen sei und zur Erlagung eines Aufschubes die falschen Mittheilungen gemacht habe, wiewol er unschuldig sei. Frankreich. Paris, 28. Sep. Die antisemitischen Unruhen in Algier haben hier lebhafte Besorgni» hervorgerufen. Man befürchtet, daß der Angriff auf das Judenviertel, wie er von Max RegiS inscenirt wurde, sich wiederholen könnte, und verlangt von der Regierung energische Maßnahmen, um weiteres Blutvergießen zu verhindern. Bei dem Zusammenstoß der Bande Regis' mit der Polizei wurden nicht weniger als 14 Personen verwundet. RegiS, der sich in der Villa Antijuif förmlich ä. la Guerin verschanzt haben soll, soll öffentlich erklärt haben, er wolle das Banner der Revolution entfalten. Wahrscheinlich wird über Algier der Belagerungszustand verhängt werden. England.? London. Das Jewifh Chronicle beschäftigt sich mit einer Uebersicht über die jüdischen Politiker in Australien und kanu konstatiren, daß im öffentlichen Leben dieser Kolonie jüdische Persönlichkeiten eine bedeutende Rolle spielen. In Ostaustralien ist Sir Julian Salomons der Führer der Opposition gegen die Föderation der australischen Kolonien. In Victoria ist der Kronanwalt I. A. JsaacS einer der bedeutendsten Förderer dieses Planes. Bemerkenswerth ist auch, daß Jfaacs der Urheber der gegen den Wucher gerichteten neuen Gesetze in dieser Kolonie ist. In Neu- Süd-Wales ist John Cohen einer dereinflußreichstenPolitiker und in Südaustralien V. L. Salomons der Führer der Opposition und zukünftige Ministerpräsident. Nicht unintereffant ist, daß dieser parlamentarische Leiter ein frommer Jehudi ist. In Westaustralten