Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 97 (7.12.1899)
- Date
- 1899-12-07
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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2028 -d- München, 3. Dez. Vor zwei Jahren war hier von der jüd. Gesellschaft „Frei Union" zum ersten Mal der Versuch gemacht worden, einen Fest abend mit musikalischen und declamatorischenADarbietungen in größerem Style zu veranstalten und zwar gelegentlich der Chanukafeier, um den Erlös des Abends wohlthätigen und edlen Zwecken zufließen zu lassen. Der Versuch fiel damals sowohl hinsichtlich der gebotenen Leistungen, als auch hinsichtlich des finanziellen Ergebnisses glänzend aus, ebenso auch im verflossenen Jahre. Auch das diesjährige Chauukafest brachte eine von „Frei Union" veranstaltete Wohlthätigkeits-Soiree, die Samstag, den 25. Nov., in den prächtigen Kaim-Sälen stattfand. Fast bis auf den letzten Platz waren diese vornehmen Räume besetzt und man bemerkte ein äußerst gewähltes Publikum, unter dem sich auch die Herren Rabbinen Dr. Werner und Dr. Ehrentreu, die Vorstände des CultuS-Ausschusses, Mitglieder der Gemeinde-Repräsentanz u. A. befanden. Ein von Herrn Julius Tannhauser verfaßter, den Zweck des Abends anschaulich schildernder Prolog, wurde von der k. Hofschauspielerin Frl. Elsa Brünner sehr wirkungsvoll vorgetragen. Um die Ausführung des überaus reichhaltigen und geschmackvollarrangirten Programms machten sich besonders die Damen: Frl. Marie Kahn, sowie die Herren Georg Schiftan (Deklamationen), köngil. Hosmusiker Aug. Händl (Viola). Aug. Glonny (Gesangsvorträge), hervorragend verdient. Wie immer entfesselte auch diesmal Herr Joseph Tannhauser Stürme von Heiterkeit durch seine scharfgezeichnete, urwüchsische und unwiderstehliche Komik. Der Verein „Frei Union" kann wieder auf eine gelungene, mit großem Fleiß und großer Sachkenntniß entworfene Veranstaltung zurückblicken und wird der ansehnliche Reinerlös verschämten hier ansässigen Armen zufließen. Möge der wackere Verein auch fernerhin in seinem verdienstvollen Streben schöne Resultate auszuweisen haben! — Am 30. November hatte sich das hiesige Schöffengericht mit dem Polnaer Mordprozeß zu beschäftigen. Wie schon in diesen Blättern erwähnt wurde, enthielt Nummer 39 des „Deutschen Volksblattes" einen Artikel über den Mädchenmord in Polna, der für dieses Vorkommniß das Judenthum im Allgemeinen und die deutschen Juden im Speziellen verantwortlich machte. Am Schluffe des Artikels hieS es: „Die Juden morden unsere Jungfrauen und Kinder, wollt ihr sie noch länger dulden im deutschen Lande?" Ein ähnlicher Artikel erschien um die gleiche Zeit im „Bayer. Vaterland". Wegen dieser Artikel ergingen gegen die Redacteure der, beiden Blätter, L. Wengg und O. Schoy, Strafmandate über M. 50.—, wogegen Beide Einspruch erhoben. Wengg war zur Verhandlung persönlich erschienen, während den Mitbeschuldigten Schoy der Herausgeber des „Bayer. Vaterlandes", Dr. Sigl, vertreten wollte. Der Gerichtshof lehnte jedoch diese Vertretung ab, da Dr. Sigl als Zpiritus rector des „Bayer. Vaterlandes" der Teilnahme insofern verdächtig erschien, als der inkriminirte Artikel ohne sein Wissen nicht zur Aufnahme gelangte. Zudem war Dr. Sigl nicht mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht versehen. Es wurde deßhalb, da Redacteur Schoy auch späterhin nicht erschien, dessen Einspruch kurzerhand verworfen. Wengg begründete seinen Einspruch durch die Behauptung, er stehe auf dem Standpunkt, daß durch die Presse überhaupt kein grober Unfug verübt werden könne, welcher Ansicht der bayer. Justizminister im bayer. Landtag ebenfalls Ausdruck gegeben habe; sollte er aber wirklich mit dem Artikel zu weit gegangen sein, so habe man ihn vor das Schwurgericht verweisen müssen. Sein Artikel enthalte nur einen Bericht über Thatsachen und ziehe die nothwendigen Consequenzen. Dabei sei die Sprache in Anbetracht der thatsächlichen Vorkommnisse eine äußerst gelinde. Der Amtsanwalt erklärt, die Klage sei nicht erhoben worden, weil Wengg den Mord als Ritualmord hingestellt habe, sondern weil der Artikel eine Anfeindung der Juden im Allgemeinen und der deutschen Juden im Speziellen enthalte und damit geeignet gewesen sei, eine Beunruhigung nicht allein der Juden, sondern des gesammten Publikums hervorzurufen. In längeren Ausführungen plädirt der Beschuldigte für seine Freisprechung. Wenn überhaupt von einer Beunruhigung die Rede sei, so könne dies nur in Hinsicht auf das Judenthum der Fall sein. Sollte aber auch das Christenthum sich beunruhigt fühlen, so sei das gewissermaßen ein Verdienst, wenn er die Bevölkerung aufmerksam mache. Das Gericht verwarf den Einspruch. In der Urtheilsbegründung wird herrvorgehoben, daß die Angriffe auf das Judenthum solch brutaler Natur seien, daß sie nahezu an Aufreizung zum Klaffenhaß grenzen; es fehle nur noch die Aufforderung zu Gewalthätigkeiten. Das Gericht habe daher dazu kommen müssen, den Einspruch zurückzuweisen. Wengg hat gegen dieses Urtheil nunmehr Berufung zum Landgerichte eingelegt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 24. Nov. (Wie man Blut Märchen verbreitet). Vor mehreren Tagen ging das Gericht, daß in Podgorze bei Krakau der Versuch gemacht wurde, ein in blutige Fetzen gehülltes tödtes Kind in einer jüdischen Schänke heimlich unter einer Bank abzulegen. Diese Unterschiebung hatte offenbar den Zweck, später mit der Beschuldigung hervorzutreten, da» Kind sei hier au» rituellen Grün-