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Der Israelit · 1899-09-28 · Heft 76-77 (28.9.1899) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 76-77 (28.9.1899)
Date
1899-09-28
Page
– (sequence 26)
Language
German
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1622 Wissenschaft und Geschichte verurtheilte, aber noch nicht ausgerottete Mykhe besagt, um die Osierzeit brauchen die Juden zu irgend einer grauenhaften Ceremonie ihre- Glaubens Christenblut. Der Angeklagte ist ein Jude, folglich beging er den Mord, um dieses Blut sich zu verschaffen. Eine Scheu, die den unerforschten Tiefen des GewiffenS entspringt und den unfreiwillig dem ewigen Sutengesetz dargebrachten Tribut darstellt, hielt Alle ab, dies offen auszusprechen, und dennoch ruht diese entsetzliche Hypothese auf dem Grunde aller Aussagen und Folgerungen, sie allein bewirkte es, daß aus so entfernten und schattenhaften Jndieien eine so schwere Schuld konstruirt werden konnte. Doch in, Einer hatte den Muth, es aus zusprechen, und die Art, wie er es aussprach, leuchtet tief in den Abgrund menschlicher Grausamkeit hinein, der sich so oft unerwartet öffnet, wenn durch irgend einen Anstoß die beschämend dünne Culturschicht durchbrochen wird. Der Eine war der Vertreter der Privatbetheiligten, ein Mann von moderner akademischer Bildung, Dr. Baxa. Er sagte, man suche vergebens nach dem Motiv, wenn man es in Rache, Eifersucht, unglücklicher Liebe, Sinnlichkeit, kurz in den gewöhnlichen Antrieben zum Verbrechen zu finden hoffe. Aber Gottes Vorsehung habe es gewollt, daß das Blut der Ermordeten nicht gefunden wurde. Der Proceß habe den Beweis erbracht, daß widerwärtige Leute einer anderen Race eine tugendhafte christliche Jungfrau zu dem Zwecke mordeten, um sich ihres Blutes zu bemächtigen. Wozu die Leute das Blut brauchten, das habe freilich der Proceß nicht zu Tage gefördert, es sei aber Pflicht der menschlichen Gesellschaft, dieses Geheimniß zu lüften, damit sie Gegenmaßregeln gegen die Race ergreifen könne! Die Worte verdienen verewigt zu werden; sie bilden den Schlüssel zum Unverständlichen, sie zeigen aber auch, aus was für Quellen die unausrottbare Blutlegende ihre Lebenszähigkeit schöpft, sie sind, wie Zola sagen würde, ein menschliches Document. Man braucht sie nicht zweimal zu lesen, um den fehlerhaften Cirkel zu sehen, in dem sie sich bewegen. Der rechtskundige Dr. Baxa kann sich über den Mangel des Motivs nicht hinwegsetzen; er muß fragen, wenn es nicht Habsucht, nicht Rache, nicht Sinnlichkeit war, was den Angeklagten zum Mord veranlaßte, was war es denn? Und darauf antwortet er, man hat das Blut der Leiche nicht gefunden, folglich geschah es, unr sich des Blutes zu bemächtigen, es war ein Ritualmord. Dann muß er aber wieder fragen: Gibt es einen Ritualmord? Nun denn, es geschah ja, um sich des Blutes zu bemächtigen, folglich gibt es einen Ritualmord und er ist für alle künftigen Zeiten bewiesen. Das heißt mit wenigen Worten gesagt: Der Angeklagte ist der Mörder, weil ein Ritualmord verübt wurde, und ein Ritualmord wurde verübt, weil der Angeklagte der Mörder ist. Wenn ein aus der Höhe moderner Bildung stehender Mann aus vorgefaßter Meinung solchem handgreiflichen Trugschlüsse verfällt, wer will einen Stein gegen die Bäuerinnen und kleinen Gewerbsleute aufheben,^die, nicht blos unter dem Eindrücke der Entsetzen erregenden That, sondern auch unter der Suggestion einer seit Monaten planmäßig geschürten Agitation stehend, schließlich aussagten, was man von ihnen verlangte und was man brauchte, um einen Schuldigen zu finden? Hat doch zusehends diese Suggestion über das Gericht selbst Macht gewonnen, so daß es Beweismittel ablehnte, die unter normalen Verhältnissen nicht abgelehnt werden können. So die Vernehmung des in Warnsdorf verhafteten, unter mehrfacher Anschuldigung des Mordes stehenden Mannes, der nach der Aussage der Prager Polizei-Direction zur Zeit der Verübung des Verbrechens in der Nähe von Polna sich aufhielt, und in dessen Photographie der Pfarrer von Polna — sicherlich ein beachtenswerther und unverdächtiger Zeuge — Ähnlichkeit mit einem Manne fand, der ihm um jene Zeit unter so verdächtigen Umständen begegnete, daß er nach dem Revolver in seiner Tasche griff, um sich gegen einen Uebersall zu vertheidigen! Wenn die durch sehr widerspruchsvolle Aussagen bezeugte Anwesenheit d> S Verurtheilten am Thatorte ein hinlänglicher Verdachtsgrund war, um darauf seine Schuld zu gründen, sollte die durch einen solchen Zeugen bestätigte Anwesenheit des Andern nicht ein Grund sein, ihn wenigstens zu vernehmen und den anderen Zeugen gegenüberzustellen, welche eine ähnlich beschriebene zweite Person gesehen haben wollen? Es ist ein furchtbares Bild, das aus allen diesen Erscheinungen sich zusammensetzt. Gewiß, es ist möglich, daß trotz alledem der Angeklagte schuldig ist, ja das man vielleicht ein natürlicheres und vernünftigeres Motiv entdeckt hätte, wenn nicht Untersuchung , Anklage und BeweiSversahren von der wahnwitzigen Annahme des Ritualmordes von Anfang an beherrscht gewesen wären. Aber, daß eine Geschwornenbank, ein Gerichtshof, eine ganze Stadt und ihre Umgebung förmlich in der Hypnose, die von einer aus finsterer Zeit stammenden Legende ausgeht, urtheilen, das ist beschämend für unsere Zeit, für unsere Bildung und Civilisation. Um wie viel sind wir dann fortgeschritten gegen damals, als man Weiber der Hexerei anklagte und sie verbrannte, weil sie schuldig befunden wurden, Umgang mit dem Teufel zu haben? Man hatte dafür eben solche Beweise, wie sie Herr Dr. Baxa für den Ritualmord hat, eher noch mehr. Denn das damalige Gerichtsverfahren schaffte sich die Beweise, die es nicht fand, durch die Tortur, und die Richter beruhigten ihr

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