Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 74-75 (18.9.1899)
- Date
- 1899-09-18
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449022--49120-2499570- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XL. Jahrgang. Fünfte ifeilnge ja M 74 & 75 -es „Israelit-. Leitender Artikel. Der Mädchetrmord in Polna, ^Schluß (tue der uienen Beilage). fünfter Berhandlnngslag. Unter dem gewohnten Andrange des Publikums und im Rahmen des bisherigen äußeren Bildes begann die heutige Einung uni «ine halbe stunde später als gewöhn lich. Um 1 .8 Uhr cröffnete der Präsident die Verhandlung mit der Verlesung der Erhebungen über das Vorleben Hilsner's und im Zusammenhänge damit des Gutachtens der Gerichtspsychiater. Vorleben und Geisteszustand. In dielen Aktenstücken beißt es, der Vater Hilsner's sei ein ruhiger Mann gewesen, der ein geordnetes Leben führte und im Alter von 44 Jahren starb Die Eltern von Hilsner's Mutter erreichten ein sehr hohes Alter Aus der Verwandtschaft des Angeklagten ist kein Fall bekannt, daß Jemand Alkoholiker oder geisteskrank gewesen sei. Die Geschwister Hilsner's starben alle in frühem Alter bis auf dessen Bruder Mvriz. Diese Beiden, nämlich Leopold und Moriz Hilsner, sind vollkommen gesund Der Angeklagte hatte in jetner Jugend die Fraisen, sonst war er immer gesund. Schon als Kind hegten er und seine Angehörigen den Wunsch, daß er Eantor werden solle, weßhalb er sich bereits in der Schule, die er bis zu seinem vierzehnten Lebensjahre besuchte, für diesen seinen künftigen Beruf vorbereitele. Später wurde diese Absicht aufgegeben unv Leopold kam zu einem Schuster in die Lehre. Er hat jedoch nicht ausgelernt, lebte seither bei seiner Mutter und fand als Leichendiener bei jüdischen Begräbnissen Beschäftigung. Vor einem Jahre hatte er, wie in der Verhandlung vorkam, ein Verhältniß mit einer gewissen Benesch, die er beirathen wollte. Die Sache ging jedoch in Brüche, Hilsner drohte dem Mädchen mit Erschießen, wurde wegen gefährlicher Drohung eingezogen, schließlich aber wieder entlassen. Da« Gutachten der Gerichspsychiater besagt, daß der Angeklagte keine sinnliche Natur, sondern in erotischer Hinsicht vollkommen normal sei, ebenso auch sein Geisteszustand. Er gibt auf die Fragen sachliche und richtige Antworten, bei mancher Frage lächelte er wohl unverständig vor sich hin. blieb aber immer vollkommen ruhig. Auch sein Verhalten im Schlafe war ein normales. Er schläft ruhig, hat keine Hallucinationen, so daß er als vollständig gesund bezeichnet werden muß. Auf die Frage der Aerzte, was er dazu sage, daß eine so schwere Anklage gegen ihn erhob n wurde, antwortete er: „Was kann ich mir denn helfen, ich weiß nur, daß ich unschuldig bin" Untrag auf lteverstelluug des Prager Mörders. Nach Verlesung des Gutachtens der Sachverständigen erhevt sich der Vertheioiger Hilsner's, Tr Zdenko Aureduicek, zu folgendem Antraget Der Herr Präsident zeigte gestern rnehreren Zeugen die Photographie eine« gewissen Franz Wehr. Dieser Mann ist ein entsprungener Sträfling, der unter dem Verdachte zweier Morde verhaftet, in Sträflingskleidern entkommen ist und vom Landgerichte Prag steckbrieflich verfolgt wird. Eine Rote der Polizei-Direction Prag sagt nun, daß der Entsprungene üch in der kritischen Beit in der Umgebung von Pvlna aufgehalken haben dürfte und eventuell auch den Mord au Hruza begangen haben könnte. Es haben nun mehrere Zeugen ausgesagt, daß sie am kritischen Tage einen ihnen unbekannten Mann getroffen haben, der ein wildes Aussehen hatte - welche Charakteristik auf Wehr stimmt — und der auch .chölava saty“ «weißliche Kleider) trug, was ebenfalls mir dem vielgenannten , grauen' Anzug stimmen würde, da ja Wehr in Sträflingskleidern entsprungen ist. Nun habe ich — fährt Dr. Aurednicek fort ein Telegranun erhalten, in dem mir mitgetheill wird, daß Wehr in Warnsdorf verhaftet wurde und sich daselbst in (Gewahrsam befindet. Ich stelle sonach den Antrag, die Verhandlung zu vertagen Uder zu unterbrechen und vom Kreisgericbtc in Warnsdort D:e llederstestung des Wehr zu veranlassen, daniit Wehr iitil de«i Beugen ronsrontirt werden könne, Unterstützt lvird dieser Antrag dadurch, daß der als Zeuge einvernommene Pfarrer von Polna, P. Wlezek, als als ihm der Präsident die Photographie des Wehr zeigte, sagte: „Ja, das ist der Mann'.", und diese Erklärung nur dahin abschwä.üte, daß er dann sagte: „Ich glaub , daß ist der Mann! Wenigstens sieht er dem Manne, den ich getroffen habe, sehr ähnlich.'" Staatsanwalt Tr. Schneider-Wivoboda spricht sich gegen diesen Antrag aus, indem er liervorheat, daß die Zeugen in den vorliegenden Phorograhien, welche den Wehr un t«u:e als '-ii protii darstellen, nicht jenen Unbekannten agnoscirten den sie in der frisischen B«sit am Thatorte und in dessen Umgebung getrosten haben, so daß sich der Staatsanwalt wohl beruhigt sagen könne, daß Wehr kein Mitschuldiger Hilsner's sei. Der Veriheidiger erwidert, er müsse die Aeußerung des Slaaisanwaltes entschieden ablehnen. ES sei ihm nicht um den Nachweis zu thuu, daß Wehr ein Mitschuldiger HilSner's sei, sondern e stelle die stricte Behauptung auf, daß Wehr der Thäter sei, daß er die Hruza ermordet Habe. Gegen Hilsner liege bisher nichts vor, als daß er ein Faulenzer sei, während Webr ein mehrfach abgestraftes Individuum ist, dem zwei Morse zur Last liegen und der nach der eingelangtcrr Polizeinote sich in der kritischen Zeit in der Umgebung von Pol«ta ausgehalten haben dürfte. Nach der Angabe des Pfarrers Wlcek sei die größte Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß Wehr jener Mann ist, der sich zur kritischen Zeit tni Walde Brzezina herumtrieb. Die Geschworen tverden ein ganz anderes Bild der Sachlage err halten, wenn Wehr einvernommen und den Zeugen gegen übergestellt wird. Er ist vielleicht der Thäter, und daher bitte ich uni Stattgebnng meines Antrages. Rach kurzer Berathuug avgelehnt. Der Gerichtshof beräth nur kurze Zeit, worauf der Präsident bekanulgibt, daß dem Anträge des Vertbeisigers nicht stattgegeben werde. In der Begründung heißt es, die Zeugen haben erklärt, daß Wehr, dessen Photographien ihnen gezeigt wurden, mit dein von ihnen gesehenen Unbekannten nicht identisch sei. Der einzige Pfarrer Wlcek erklärte wohl, er finde in den vorgelegten Photographien eine Ähnlichkeit mit dem Unbekannten, auf diese alleinstehende Zeugenaussage könne jedoch nicht Rücksicht genommen werden. Der Präsident erklärt sodann das Beweis verfahren für geschlossen, und der Gerichtshof zieht sich zur Berathung der zu stellenden Schuldfragen zurück. Die Schutvseagen. Nach Wiedererscheinen de- Gerichtshofes werden den Geschworenen drei Schuldfragen vorgelegt;