Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1899-11-30 · Heft 95 (30.11.1899) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 95 (30.11.1899)
Date
1899-11-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2448953-2449041--49555-2499504
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ligen Debatten beschloß, das Konsistorium zur Anberaumung einer Wahl von zwölf Verwaltung-Mitgliedern zu ersuchen. Auf diese Resolution hin ließ das Konsistorium folgenden Beschluß öffentlich anschlagen: Daisraelitische Consistorium deSUnter« Elsaß bevor er in Ausführung der gesetzlichen Kultus v er - faffung vom 25. Mai;844 eine neue Synagogen- VerwaltungS-Commisston tahier einsetzt, in der Absicht zu erforschen, welche geeignete Männ-r die Sympathie der Gemeindemitglieder besitzen, ohne jedoch gemäß hoher Verfügung vom 8. September 18 8 und 9. Juni 1891 hierzu verpflichtet, oder an den Ausgang einer Abstimmung gebunden zu fein; hat beschlossen, was folgt: Artikel J. Die Kultusbeitragenden der israelitischen Gemeinde Straßburg sind auf Sonntag den 22. Oktober 1899, um lu Uhr Vormittaas bis 4 Uhr Nachmittags zusammenberufen, um 12 Kandidaten zur Verwaltungs-Kommission zu bezeichnen. Artikel 2. Diese Bezeichnung findet mittelst einmaliger geheimer Abstimmung statt. Artikel 3. Der Delegirte des Konsistoriums, Herr Leopold Bauer, ist mit der Ausführung bedachten Beschlusses beauftragt." Die Anhänger des konststorialen Btvormundungssystems und die Vertreter der Wahlfceiheit haben diesen Erlaß mit sehr gemischten Ge'ühlen ausgenommen. Während die einen ihn als Ausfluß Hochweiser Diploinatie bejubeln, bekämpfen ihn die andern als eine Maßregel, welcher wenigstens der Schein anhaftet, als wollte man das noch zu Recht bestehende alte Gesetz umgehen. Einstweilen hat die Gegenpartei eine Petition an das Ministerium gerichtet, worin dasselbe ersucht wird, das Konsistorium anzuweisen, die bestehenden Gesetze zu respektiren, also die Vornahme einer Wahl durch die Gemeinde zu untersagen. Die Panegyriker der alten Konsistorialherrlichkeit haben nun allerdings den Wortlaut des Gesetzes für sich. Die Regierung hat jedoch ein Interesse daran mit aller Sonderbestimmung — succesive auszuräumen, die sie nur belass m hat, um der Eigenart der Verhältnisie eine Concession zu machen, eine Rücksicht, die jedoch wegfällt, wenn die große Zahl der Jntcresienten selber die Beseitigung des alten Zopfes will. Man darf daher aus die Entscheidung des Ministeriums gespannt sein. Aus Hessen. Es scheint in unserem Lande zu tagen. Während in Oberheffen wieder ein jüdischer Lehrer an eine Simultanschule gesetzt, und mehrere jüdische Anwälte zu Notaren ernannt wurden, haben folgende Herren Auszeichnungen aus Aulaß von Großherzogs Geburtstag erhalten. Ferdinand Sander zu Darmstadt erhielt das Ritterkreuz I. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen; der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule zu Darmstadt, Siegmund Gundelfinger, erhielt den Charakter als Geheimhofrath und Herr Moses Baru ch von Worms, Präsident der Handelskammer, wurde zum Commerzienrath ernannt. Oesterr.- Ungar. Monarchie. Wien. (Die Militärstiftung des Freiherrn Nathaniel v. Rothschild.) Im Jahre 1894 errichtete Baron Nathaniel Rothschild eine Stiftung für im activen Militärdienste invalid gewordene Offiziere der gemeinsamen Armee vom Hauptmann abwärts, ohne Unterschied der Confesston. Der Stifter widmete vorerst ein Kapital von 500,000 Kronen in Rente, aus dessen Zinsen schon vom September 1894 an Stiftlinge Jahresbeträge von je 600 Kronen erhielten; und ferner bedachte er diese seine Schöpfung mit einer Schenkung, welche nach seinem Ableben activirt werden sollte: das Schloß in Hinterleiten bei Reichenau in Niederösterreich sammt dem dazu gehörigen ausgedehnten Parke. Weiteres stiftete Baron Rothschild für diesen Zweck 800 000 Kronen. Bezüglich der letzteren besteht die Bestimmung, daß die Zinsen von 700 000 Kronen zur dauernden Instandhaltung des Schlosses zu verwenden sind, während die restlichen 100 000 Kronen zur Bestreitung von Adaptirungen dienen. Nun hat sich Baron Rothschild bestimmt gefühlt, das humanitäre Werk noch bei seinen Lebzeiten seinem ganzen Umfange nach zu activiren und es schon heute in jenem Sinne durchzuführen, wie er es für eine spätere Zukunft geplant hatte. Die Uebergabe des Schlosses Hinterleiten an die militärische Instanz hat bereits stattgefunden. Die Eröffnung der humanitären Anstalt selbst ist für das Frühjahr 1900 in Aussicht genommen. Das im französischen Renaissancestyl gehaltene Schloß steht auf einer Anhöhe, von der man das ganze lachende Reichenauer Thal überschaut und den Blick bis zu den Gipfeln des Schneeberges und den benachbarten Alpenriesen schweifen lassen kann. Der herrliche Besitz liegt in einem wohlgepflegten, sechzehn Joch großen Park. ErwähnungSwerth ist noch, daß bei Uebergabe der Schenkung als Steuer für dieses humanitäre Werk der Betrag von ca. 190 000 Kronen zu entrichten war. Frankreich. Paris, 27. Nov. (Eine Erinneruugfür Ch anuka). mtes :rr»H spjr »p*. Im Vollbesitze aller Menschenrechte, lebt Israel auf freiheitlichem, reich gesegnetem Boden, in Liebe und Eintracht mit den Mitbewohnern, in jedem einen treuen Bruder sehend, dessen Liebe zu gewinnen höchstes Verdienst,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.