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Der Israelit · 1899-11-30 · Heft 95 (30.11.1899) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 95 (30.11.1899)
Date
1899-11-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1968 wiesen werden müssen. Die Versendung des gedruckten Berichtes habe dem Verein eine Anzahl neuer Mitglieder zugeführt. Der von dem Rendanten des Vereins alsdann erstattete Rechnungsabschluß ergiebt, daß die Kosten des Unterhalts sich im letzten Jahre wesentlich verringert haben, nämlich 8338,17 Mark gegen 9114 Mark des Vorjahres. Die Verpffegungskoften beliefen sich pro Kopf und Tag auf 52 Pfennige, während sie im Jahre 94/95 noch 67]/4 Pfennig betragen hatten. 6500 Mark hätten dem Betriebsfonds zugcsührt werden können. Es sei jedoch noch eine Schuldenlast von 10 000 Mark von dem Baufonds zu tilgen. Außerdem sei der Verein erst in der Lage 18 Mädchen aufzunehmen, während das Haus für 40 Mädchen Raum böte. Der Rendant richtete deßhalb zum Schluß seines Berichtes die eindringliche Bitte an alle, die ein Jntereffe für das Haus hegen, durch jährliche und reichliche Beiträge die Bestrebungen des Ver ins zu fördern. In der sich hieranschließenden Diskussion spricht Herr Manheim er im Namen der Mitglieder dem Vereinsvorstande den Dank für die Leitung des Hauses aus, Herr Rechtsanwalt M a k 0 w e r betont noch einmal, daß der finanzielle Stand des Vereins durch Verlust an jährlichen Beiträgen kein allzu günstiger sei, und Herr Emil Mosse bittet, die Zahl der Zöglinge auf mindestens 25 zu steigern. Der Vorsitzende erkennt die Erhöhung der Zahl der Aufzunehmenden als nothwendig an und erbittet zu diesem Zweck die Unterstützung der Vereinsdamen. Die hierauf vorgenommene Wahl der ausgeloosten Vorstandsmitglieder und der Revisoren ergiebt keine Veränderung in der Zusammensetzung, da sämmtliche Ausscheidenden durch Zuruf wiedergewählt wurden. An die Generalversammlung schloß sich ein Essen, bei welchem die sehr adrett gekleideten Zöglinge des Mädchenhauses servirten. Gailittgerr. Ein hochgeachteter und allgemein beliebter Mann, Herr B. Harburg er, ist dieser Tage von uns geschieden, um nach Zürich überzusiedeln. 20 Jahre lang wirkte Herr Harburger hier als Vorstand der israelitischen Gemeinde; lange gehörte er dem Bürgerausschuß an, außerdem war er Bezirksältester, Mitglied der Landessynode, Mitvorstand des Landesasyls „Friedrichsheims" und des Vereins zur Erziehung israelitischer Waisen in Baden und schließlich war er 25 Jahre als Kassier des Vorschußvereins Gailingen thätig, der unter seiner Leitung zu großer Blüthe glangte. Der Gesangverein „Eintracht" ehrte den Scheidenden und dessen Familie durch eine Abschiedsovation, verbunden mit Fackelzug, an welchen sich ein Bankett im Hotel Biedermann schloß. An Herrn Harburger verliert Gailingen einen Mann, welcher am gesammten öffentlichen Leben regen Antheil nahm und nie fehlte, wenn es galt, ' die Fahne des Fortschritts hochzuhalten, zum Wohl des gesammten Gemeinwesens. Auch die nationalliberale Partei besaß in ihm einen erprobten, überzeugungstreuen Führer, welcher auch von den Gegnern hochgeschätzt wurde; Toleranz war stets die Losung dieses edlen Bürgers. Möge es Herrn Harburger und dessen Familie im neuen Wirkungskreis recht wobt gehen, das ist der herzliche Wunsch seiner Freunde ohne Unterschied des.Standes und Konfession. (Konst. Ztg.) Slratzdurg (Elsaß.) Die Eigenart der jüdischen Gemeinde-Verhällmsse im Elsaß hat hier in den jüngsten Wochen einige Aufregung zur Folge gehabt, über welche ich Ihnen als gewissenhafter Chronist doch berichten muß. — Bekanntlich besteht hier noch die alte französische Gesetzgebung zu Recht, welche die jüdischen Gemeinden völlig mundtodt macht und sie dem Belieben des Konsistoriums auslüfert. Eine j üdische Gem ein de darf sich infolgedessen nicht einmal ihren Vor st and wählen! Das besorgt alles für die unmündigen Gemeinden die väterliche, konsistorielle Fürsorge auf Grund einer Ordonnanz vom 24. Mai 1844, w?lche lautet: „Das Konsistorium stellt mittelst Uebertragung seiner Befugnisse bei jeder Synagoge je nach Bedürfniß, entweder einen Verwalter oder einen Verwaltungs-Ausschuß auf, welcher unter seiner Leitung und seiner Gewalt handelt." Es hat sich nun in der hiesigen Gemeinde seit längerer Zeit eine Strömung gegen dieses, die primitivsten Anforderungen des Selbstbestimmung-rechtes perhorrescirende Gesetz in immer stärkerer Weise geltend gemacht, so daß ein großer Theil der Gemeinde auf Abstellung diese- Mißstandes dringt, während ein anderer Theil sich nach wie vor für die Bevormundung der Gemeinde durch das Konsistorium begeistert. Füglich wurde aber selbst die vom Konsistorium eingesetzte Verwaltungs-Commisston von der. freiheitlichen Strömung ergriffen. Um den Stein ins Rollen zu bringen, demissionirte sie im Juni d. I. mit der Begründung, daß sie nur weiter amtiren wolle, wenn sie von der Gemeinde gewählt, nicht aber, wenn sie vom Konsistorium dekretirt und von diesem abhängig sei. Daraufhin setzte das Konsistorium eine neue Verwaltungs-Kommisston von 12 Mitgliedern ein, wovon aber nur vier die Ehrenstelle annahmen, während acht sie refüsirten. Das Konsistorium erklärte sich daraufhin bereit diese acht Mitglieder durch die Gemeinde wählen zu lassen, wenn die vier vom Konsistorium eingesetzten Mitglieder von der Gemeinde ohne Wahl anerkannt würden. Die Halbe resp. Zwei-Drittel-Maßregel wurde jedoch von den Vertretern der Wahlfreiheit nicht acceptirt. Es kam im September zu einer von 300 Gemeinde- Mitgliedern besuchten Versammlung, welche nach hes-

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