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Der Israelit · 1899-08-24 · Heft 67 (24.8.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 67 (24.8.1899)
Date
1899-08-24
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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ihr Wort ausgezeichnet und bewahrt. O, daß wir stets von Neuem die Probe auf die Wahrheit machen müssen. Denn, so lehrt die Geschichte; jedes Jahr, das des Schofar Ton nicht eingeleitet, durch die Posaune wird es beschlossen, welche „Trauer kündet in der Stadt, auf daß das Volk erbebe." Wenn wegen Sabbatfeier am ersten Tag des Rofch-Haschonoh-Feftes das Schofar nicht vernommen wird, dann geht zum Schluß des Jahres ein Trauerruf durch Israels Stätten. Wenn der Tag, welcher Versöhnung bitten soll von Gott für unsere Sünden, der Sabbat ist, der Sabbat der unserer Sünden größten, schwersten, allgemeinsten trägt, dann soll Vergebung für unsere Schuld uns werden? Ist doch die Sabbatheiligung durch Israel die einzige Gewähr, daß der Gedanke an Schöpfung und Schöpfer, an Geschick und Leiter der Welt erhalten bleibe. Diese Gewähr, dies Unterpfand für die Hochhaltung der Gottesidee in der Menschheit ward Israel in der Sabbatheiligung überliefert. Und es dürfte sich dem richterlichen Throne nahen mit der Bitte um Vergebung seiner Schuld, wenn die erste Frage es verneinen müßte: hast Du auch treu das Gut gehütet, daß ich Dir vertraute? Es dürfte sich nahen dem Gericht, da der Sabbat-Rofch-Hafchonoh den zum Vertheidiger es auserkoren als Ankläger unerbittlich fein Vergehen enthüllt? — O, dann wird es nicht für werth befunden, da des Gehorsams Treue aus ihm gewichen, die Männer zu besitzen, die den Gehorsam lehren durch Wort und Tyat. Wenn die Lehre es nicht leben will, sollen die Lehrer ihm nicht leben, mm« uw na. Unsere Schuld, daß wir sie verloren. — rmxb nvn ipv. Sie, die Großen, nach segensreichem Lebenswerk sind sie eingezogen zur Ruhe der Ewigkeit, uns hinterlafsend Kummer und Schmerz, daß ihren Worten wir nimmer lauschen, ihr Schritte nimmer schauen dürfen. O bleibe ihr Bild in uns lebendig, durchdringen wir uns mit dem Gedanken der Größe des Verlustes. Ihn als Strafe zu erkennen ist sein Zweck, „Rückkehr" uns zuzurufen ist sein Ziel. „Gott zu suchen in der Roth, dazu wenden wir ihm uns zu." „Sein Erbarmen walte über uns, denn den Ton wird der Bildner nicht vernichten." Er zürnt, doch er tröstet wieder. Zeitungsnachrichten und Torrefpondenze«. Deutschland. Berlin, 11. Aug. (Der Führer der Antisemiten in Algier.) Wie ein Telegramm aus Marseille dem „Int. Blatt" miltheilt, wurde Max Mgis, welcher am Mittwoch aus Algier daselbst eingetroffen ist, von der Bevölkerung theils mit Pfeifen, theils mit Hochrufen empfangen. Die Polizei zerstreute die Kundgeber. Am Mittwoch Abend hielt RLgis in Marseille einen Vortrag über die politische Lage in Algier und die Dreyfus-Angelegenheit. Die Versammlung nahm einen stürmischen Ausgang. Die Polizei schritt ein und nahm etwa 20 Verhaftungen vor, jedoch wurden die meisten Verhafteten wieder freigelasien. — Max R6gis ist Donnerstag früh in Paris eingetroffen. Frankfurt a. M. (Das Frankfurter Ghetto.) Zu der sehr interessanten Notiz Ihres Herrn -u-Correspondenten gestatte ich mir folgendes zu bemerken: Unter dem „erstlich zu Frankfurt am Meyn Anno 1601 gedruckten Buche" ist zu verstehen: Der Jude zu Frankfurt Stättigkeit von Ordnung. Wie dieselbe so wol vor Nhralten Jahren biß auff das Jahr 1613 gefunden worden. Gedruckt zu Frankfurt am Maya, bey Johann Saurn Anno 1614. Das Werk liegt mir in Original vor; das auf der vorletzten Seite angebrachte Namens-Register weist gegenüber jenem Ihres 6l.-Correfpondenten mehrere Variationen aui; die Lesart der Stätligkeitsordnung dürfte wohl die richtigere fein, weshalb ich die Abweichungen anführe. Statt Muntz muß es heißen: Müntz, statt Schüll: Schul, statt Hay: Häp, statt Stäl: Stul, statt Enge: Engel. Das Buch ist ein beredtes Zeugniß für eine traurige Zeit, und giebt uns Kunde von all den mittelalterlichen Beschränkungen, unter welchen die Frankfurter Juden zu leiden hatten. Ein Theil der bedrückenden Verordnungen rst übrigens noch viel später — in der „Ncyrn Stättigkeits- und Schutzordnung vom Jahre 1808 als gilttg aufgeführt. Louis Lamm. -d- München, 20. Aug. lieber die Trauerfeier, welche der „Verein zur Förderung jüdischer Wissenschaft Ohel Jakvb" zu Ehren des Herrn Rabbiner Dr. Israel Hildesheimer bw f. Z. veranstaltete, wurde in diesen Blättern bereits ausführlich berichtet und dargelegt, wie bei dieser Gelegenheit Herr Dr. Ehrentreu die vielseitigen Verdienste und die segensreiche Wirksamkeit des großen Todten zum Heile des Judenthums rühmend hervorhob und anschaulich beleuchtete. Anläßlich dieser Trauerfeier hat der Vorstand in einer späteren Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: „Die großen unvergänglichen Verdienste, die sich der verewigte Rabbiner und Direktor der Rabbinerseminars zu Berlin, Herr Dr. Israel Hildesheimer um das Judenthum rm Allgemeinen und um die Erstarkung des orthodoxen Juoenthums in Deutschland im Besonderen erwarb, indem er wohl fünfzig Jahre lang in gesegneter Wirksamkeit als Führer in allen öffentlichen, die Lebensmtereffen des

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