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Der Israelit · 1899-08-21 · Heft 66 (21.8.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 66 (21.8.1899)
Date
1899-08-21
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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WWMWWWWWl 1404 Asttrms-rrachrichte« rmd «srrefppNdemze« Deutschland. Mainz, 14. Aug. In allen Gauen Deutsch: lands find gegenwärtig Vereine für jüdische Geschichte und Litteratur in der Bildung begriffen. Vielfach sind wir um Ueberlaffung von Statuten ähnlicher Vereine gebeten worden, ohne daß wir den diesbezüglichen Wünschen seither entsprechen konnten. Nunmehr war der verdienstvolle Vorsitzende des ältesten derartigen Vereins in Deutschland, Herr Alfred Geiger, in Frankfurt a. M., so liebenswürdig, uns ein Exemplar seiner Statuten für die Veröffentlichung im Israelit zur Verfügung zu stellen, und folgt nachstehend der Abdruck derselben: Satzungen de- Vereins für jüdische Geschichte und Litteratur -u Frankfurt a. M. 8 1. Der Verein erstrebt, auf dem Boden Ke< traditionellen Iudenthums, eine richtige Kenntniß und Würdigung der jüdischen Geschichte und Litteratur. 8 2. Zur Erreichung dieses Zweckes dienen: 1. Die Veranstaltung öffentlicher Vortrage, 2. Zusammenkünfte der Mitglieder zur Besprechung von Fragen, die das Judenthum betreffen, 3. Beschaffung von zweckdienlichen Zeitschriften u. Werken. 8 3- Mitglied kann jeder unbescholtene Israelit werden, welcher das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat. Die Mitgliedschaft von Damen berechtigt jedoch nur zum Besuch der Vorlesungen. lieber die Aufnahme enffcheidet der Vorstand, gegen dessen Beschluß der Rekurs an die Generalversammlung (8 9) freisteht. 8 4. Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von 3 Mark. Gegen Zahlung weiterer 3 Mark hat dasselbe das Recht, seine Familienangehörigen (bis zu vier Personen) zu den Vorträgen einzuführen. 8 ft. Nichtmitglieder können Karten für die Vorträge zu einer vom Vorstand zu bestimmenden Taxe erhalten. 8 6. Der Vorstand besteht ausieben Mitgliedern: 1. dem Vorsitzenden, 2. dessen Stellvertreter, 3. dem Schriftführer, 4. dem Kassier, 5. 6 u. 7 drei Beisitzern. 8 7. Zur Beschlußfähigkeit des Vorstandes genügt die Anwesenheit von 4 Mitgliedern; bei Stimmengleichheit entscheidet die^Stimme de- Vorsitzenden. _ . § 8.“ Der Vorstand vertritt den Verein nach außen hin. Er at die -ffentlichen Vorträge anzuordnen und zu überwachen, ie Zusammenkünfte, sowie die Generalversammlungen ein zuberufen und zu leiten, die anzuschaffenden Zeitschriften und Werke au-zuwählen und iin Stand -u halten und da- Vereinsvermögen -u verwalten. 8 9. Die Generalversammlung findet alljährlich im Lauf de- Aprils statt; die Art der Einberufung bestimmt der Vorstand. Zn derselben wird Bericht über die Thätigkeit und finanzielle Lage des Vereins erstattet und dem abtretendcn Vorstand auf Antrag der Revisoren (8 10) Decharge ertheilt. 8 10. Die Generalversammlung wählt in geheiiner Abstimmung durch absolute Mehrheit den Vorstand und 2 Revisoren für dakommende Jahr. Wiederwahl ist zulässig. 8 11- Die Generalversammlung -at das Recht, dem Vorstand für spezielle Fragen Kommissionen beizngeben. 8 12. Anträge von Mitgliedern, welche in einer Generalver sammlung zur Verhandlung kommen sollen, sind acht Tage vor derselben dem Vorstand bekannt zu geben. 8 13. Außerordentliche Generalversammlung zu berufen, ist der Vorstand jederzeit ermächtigt, und auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder verpflichtet. 8 14. Eine Statutenänderung kann nur in einer General Versammlung mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen beschlossen werden. 8 1 Zweck de- Vereins ist jedoch unabänderlich. Ein jeder Antrag aus Statutenänderung muß in der Einladung zur betreffenden Generalversammlung bekannt gegeben werden. 8 lö. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereins ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche General Versammlung zur Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins zu berufen. Die Auflösung erfolgt, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder für dieselbe stimmen. Diese Generalversammlung entscheidet auch über die Verwendung des vorhandenen Vereinsvermögens, die jedoch dem Zweck de- Vereins (8 1) entsprechen muß. Berlin, 17. Aug. Da gegenwärtig das Auftreten der Antisemiten in Frankreich und ihre offene Verhöhnung der Staatsautorität besonderes Aufsehen erregt, verdient eine Erklärung mitgetheilt zu werden, die der neueste deutsche Antisemitenführer, Graf Pückler-Ktein-Tschirne, heute in der „Staatsbürgerztg." veröffentlicht. Der Herr schreibt: „Vor einigen Tagen erhielt ich die Nachricht, daß meine letzte antisemitische Rede, die ich in Berlin am 5. August in Buggenhagens Kaisersaal gehalten habe, wiederum von der königlichen Staatsanwaltschaft konfiszirt worden ist. Der jüdische Denunzianten verein hat, wie es scheint, seine hinterlistige und feige Thätigkeit wieder ausgenommen. Ich habe in meiner letzten Rede gesagt: Die einzigen und unumschränkten Herren im Lande sind gegenwärtig die Juden! Nun, diese Konfiskation der Rede ist eine Bestätigung meiner Worte. Juda regiert unumschränkt, und das

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