Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1899-08-14 · Heft 64 (14.8.1899) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 64 (14.8.1899)
Date
1899-08-14
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448953-2449013--48852-2499263
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

1350 binerS find: 1. die Religion zu lehren, 2) den in den Beschlüssen des großen Sanhedrin enthaltenen Glauben u. s. w." Religion und die Glaubenssätze des Sanhedrin sind also nicht identisch. Daß nun eine Synode bei der Prüfung „rein gottesdienstlicher Fragen" nicht die „Sitten- und Glaubenssätze" allein zugrunde legen darf, sondern ganz besonders auch die „Religion" zu berücksichtigen hat, leuchtet doch wohl ein. Vollkommen unverständlich ist die weitere Bemerkung ebendaselbst (Allgem. Zeit, des Judent. Nr. 16): „Niemand kann wegen Nichtanerkennens des Schulchan-Aruch, des Talmud, Alphasi, Maimonides, Thur u. s. w. von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden?" Was ist denn das für eine komische Zusammenstellung: Schulchan-Aruch, dann Talmud, dann Alphasi u. s. w.? Der Zusammensteller des Schulchan-Aruch hat ein Jahrtausend nach der Redaction des Talmud und Jahrhunderte nach Alphasi, Maimonides und dem Verfasser des Thur gelebt! Also welch unwissenschaftliche Aufzählung! Ferner sei noch bemerkt, daß Maimonides und die Verfasser des Thur und Schulchan-Aruch die im Talmud zerstreuten religiösen Vorschriften gesammelt und cobificirt haben, und daß Alphaft hierzu die Vorarbeiten geliefert hat. Was soll das also heißen: den Talmud, Alphasi, Maimonides, Thur und Schulchan-Aruch nicht „anerkennen"? Daß viele Juden aus Bequemlichkeit, Indifferenz und Gedankenlosigkeit, Unkenntniß, geschäftlichen Rücksichten u. s. w. viele Gebote, die nicht nur im Talmud, sondern auch im Pentateuch stehen übertreten, ist bedauerlich genug, das beißt aber noch lange nicht, daß diese Juden den Talmud nicht anerkennen. Denn erstens beobachten sie manche Religionsgesetze, die sie nur aus dem Talmud wissen können; zweitens übertreten sie das in den zehn Geboten vorkommende Gebot der Sabbatheiligung und wären also nach der Geigelschen Auffassung überhaupt keine Juden mehr. Ein Jude aber, der nur die Bibel und nicht den Talmud anerkennt, gehört zu der Secte der Karäer, über die Herr Geigel anderswo Nachlesen kann. Zu Karäern lassen sich aber die reichsländischen Juden doch noch nicht so ohne weiteres decretiren. Der ganze Passus von dem Ausschluß aus der Mitgliedschaft ist überhaupt überflüssig. Es ist noch nie jemand aus einer jüdischen Gemeinde ausgeschlossen worden, weil er RcligionSvorschriften übertcat. Davon kann man sich täglich überzeugen. Vor einiger Zeit machte eine lothringische Gemeinde (Forbach) den Versuch, ein Mitglied wegen Blutschande auszuschließen, wurde aber vom Consistorium genöthigt, den Versuch aufzvgeben. Uno das ist doch ein biblisches Verbot! Was soll also der ganze Passus? Daß der Schulchan-Aruch ein Symbol genannt wird, ist auch ganz unrichtig. Wir können darum auch über die weitere Bemerkung daselbst „von der Aenderung der religiösen Kalenders derart, daß tatsächlich der Sabbat mit dem Sonntag zusammenfällt", rasch zur Tagesordnung übergehen. Auf Seite 138 seines Werkes „beweist" dies Herr Geigel auf folgende Weise: „Wenn die Behörde selbst ohne Zustimmung der Mitglieder die gottesdienstlichen Stunden verschieben kann, so muß das wohl auch von vollen 2^ Stunden gelten". Herr Geigel scheint nicht zu wissen, daß es etwas ganz anderes ist, die Stunde des Synagogenbesuches zu verschieben, als die Feier eines Sabbattages, dessen Entweihung die Bibel mit der Todesstrafe ahndet, auf einen anderen Tag verlegen zu wollen. Will man denn die Juden des Reichslandes absolut zu einer neuen Sekte machen? Dafür danken wir ganz energisch. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, im August. Die in Budapest erscheinende „Allg. Jüd. Zeitung" greift seit Jahren die Leitung der orth. jüdischen Landeskanzlei auf das heftigste, ja auf das unwürdigste an. Aus welchen Motiven das Blatt dies thut, wollen wir hier unerörtert lassen. Die Angriffe tragen zwar den Stempel der persönlichen Feindschaft an sich, doch könnten dieselben immerhin auch der Sache des bbs Schaden zufügen. Mehrmals machte man den Versuch die genannte Zeitung zu correcterem Verhalten zu veranlassen, doch scheiterte dieses Bestreben jedesmal an Forderungen, denen man anständigerweise nicht Nachkommen durfte. Die Gründung eines ehrlich-jüdischen Blattes, welches aufchließlich im Dienste der Wahrheit stehe, welches das systemathisch betriebene Handwerk des Aufhetzens und der Vergiftung der Volksseele paralisiren sollte, wurde auch von allen maßgebenden Faktoren der ungarländischen Orthodoxie als dringende Nothwendigkeit bingestellt. Seit dem 25. vorigen Monats erscheint nun thatsächlich in Budapest ein neues jüdisches Blatt unter dem Namen „Jüdisches Tageblatt", welches obiger Tendenz huldigt. Kaum erschien jedoch das neue Organ, zeterte schon die „Allg. Jüo. Zeitung" schimpfte, fluchte und verleumdete in unerhörter Weise und in solchem Tone, daß dies jedem feinfühlenden Menschen zuwider sein mußte. Diese Situation benutzte der Budapests praktizirende Arzt Dr. Sch., nahm die schimpfende Zeitung in Schutz, richtete in derselben an die Rabbiner Ungarns ein offenes Schrerben, in welchem den Thatsachen ganz und gar nicht entsprechende Anklagen gegen die Kanzleileitung erhoben worden waren, in dem besonders aber die Gründung des neuen Blattes stark perhorrescirt wird. Herr Dr. Sch. will die Sache so darstellen, als wenn mit dem Wirken d. Kanzleileitung auch die Rabbiner und der rabbinische Beirath nicht zufrieden seien. Die Unrichtigkeit dieser Subposition geht am deut-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.