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Der Israelit · 1899-08-10 · Heft 63 (10.8.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 63 (10.8.1899)
Date
1899-08-10
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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1811 Bpftsk. Die Hochschule in Boston hielt am 36. Juni ihre Examina ab, deren Resultate bemerkenswert sind wegen der großen Anzahl von jüdischen Studenten, die sich dabei auszeichneten. Von 140 Diplomirten waren nicht weniger als 40 Juden, wähernd unter den 30 Durchgefallenen nicht ein einziger Jude war. Bon den vertheilten Preisen erhielten jüdische Schüler den ersten und zweiten Preis für Vorträge, den ersten für Essays, ferner den ersten Preis für Algebra, für Geometrie, für Chemie, für Physik und den zweiten Preis für Französisch und Deutsch. Von den prämiirten sechs Essays haben zwei jüdische Verfasser, endlich wurden von den neun an die Besten vertheilten Franklinmedaillen nicht weniger als drei Juden zugetheilt. Rußland. Petersdirrg. Nach dem Gesetz vom 3. Mai 1882 haben die Juden nicht das Recht das Land zu bewohnen. Die eifrigen Ausleger dieses Gesetzes untersagen den Juden selbst einen zeitweiligen Aufenthalt. In Odessa haben die Bauern und die Gemeindeverwaltung die Forderungen der Israeliten unterstützt, welche das Recht forderten, die Ferien auf dem Lande zubringen zu dürfen. Der Gouverneur dieser Stadt hat diesen Protesten keine Rechnung gelragen. Der Senat hat sich auf verschiedene Anfragen aussprechen müssen. Er hat zum Beispiel entschieden, daß die jüdischen Unternehmer da» Recht haben, zeitweilig auf dem Lande zu wohnen, um die Feldarbeiten zu beaufsichtigen; ebenso können die Lolporteurs dort ihren Handel ausüben. Endlich besteht ein Erlaß des Senats vom 30. Januar 1838 folgenden Inhalt». Das Gesetz vom 3. Mai 1682, da» den Juden den Aufenthalt außerhalb der Städte verbietet, beraubt sie dennoch nicht das Recht, frei durch das Land zu ziehen, zeitweilig sich in den Dörfern aufzuhalten. Die Dauer des Aufenthalts hängt immer von dem Beweggrund ab. Gin anderer Beschluß de» Senats bestimmt die Grenzen de» Gesetzes vom Dezember 1887, welches den Inden de» Territoriums verbietet, von einem Dorfe ins andere zu gehen. Das Dorf Baranowitsch hat zwei verschiedene Eigenthümer. Der Jude Charts», der den dem einen von beiden gehörigen Theil bewohnte, änderte seinen Wohnsitz und bewohnte den Theil de» Dorfes, der dem andern Eigenthümer, obgleich auf denselben Namen lautend, zwei verschiedene Personen gehörten und infolgedessen nicht als ein einziges Dorf angesehen werden konnte. Da bestimmte die Verwaltung der Lokalpolizei, daß Chardo» da» Gesetz vom 29. Dezember 1887 verletzt hätte, welche» den Juden untersagt, ein Dorf zu verlassen und in einem andern Wohnung zu nehmen. Chardo» wurde der Befehl gegeben, das Land zu verlassen. Chardo» legte beim Senat Berufung ein, indem er darauf hinwies, daß er 17 Jahre lang da» eine wie das andere Eigenthum bewohnt habe, je nachdem es sein Geschäft erforderte und daß sein Fall nicht vom Gesetz gemeint sei. Der Senat entschied hierauf folgendermaßen: 1) Obwohl das Gesetz vom 29. Dezember 1887 den Juden untersagt, von einem Dorfe nach dem andern überzusiedeln, untersagt es nicht, seinen Wohnsitz innerhalb desselben Dorfes zu ändern. 2) Durch die Thatsache, de» Chardo» 17 Jahre lang unbestimmt das eine wie das andere Eigenthum bewohnt habe, ohne die Strafe der Verwaltung sich zuzuziehen, hatte die Polizei selbst die Ortsveränderung innerhalb des Dorfes als möglich betrachtet. Sie gab den Befehl, den Erlaß der Lokalpolizei aufzuheben und Chados zu erlauben, das eine oder andere Besitzthum bewohnen zu dürfen. Ein anderer Zwischenfall, der sich in gleicher Weise an dieses Gesetz anschließt, hat sich in Petrikovka (Gouvernement Ckateriooslav) ereignet. Im Jahre 1897 befahl man den Juden, die Petrikovka bewohnten, diesen Ort zu verlassen unter dem Vorwände, daß Petrikowka nicht ein Flecken, sondern ein Dorf sei. Die meisten der betreffenden Juden hatten Nicht die nothwendigen Mittel, nach der benachbarten Stabt zu ziehen. Dank den Bemühungen eine» Einwohner» von Hekaterinoslav, Herrn Maidawski, konnte man sich überzeugen, daß Petrikovka ein Flecken war. Die Juden richteten aldann einen Protest an den Minister des Innern. Die Antwort ließ zwei Jahre auf sich warten; die Juden erfahren soeben, daß der Minister keine Einzelbefehle zu geben hat, damit sie in Petrikovka sich ansiedeln könnten, in anbetracht dessen, daß diese Gegend zu der Kategorie der Flecken gehört, wo die Juden ihren Wohnsitz wählen dürfen." Das Gesetz, das die Juden, die einen Universitätsgrad oder ein Handwerk haben, autorisirt in Moskau zu wohnen, hat soeben eine neue Anwendung erhalten. Dank dem Erlasse des Senats in der Angelegenheit de» Fräulein Zeitline. Dieser letzteren, eine Hebamme von Beruf, war verboten in Moskau weiter zu wohnen, unter dem Vorwände, daß sie dort nicht ihrem Berufe obliege. Der Senat hat der Regierung von Moskau befohlen, den Austreibungsbefehl zurückzuziehen, mit dem Bemerken, daß jüdische Hebammen das Recht haben in Moskau zu wohnen, selbst wenn sie nicht ihren Beruf ausüben.

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