Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 63 (10.8.1899)
- Date
- 1899-08-10
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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1323 kommend, müßte sich vor allem auf das weitere Studium der Gebete und auf eine gediegene Förderung der musikalischen Kenntnisie beziehen. In letzterer Hinsicht, insbesondere durch ausreichenden Unterricht im Gesang, in der Harmonielehre, Instrumentalmusik, z. B. Violine und Klavier, sowie in der Vermittlung der Fertigkeit zur Leitung eines Chors. Die überlieferten synagogalen Melodien müffen in eingehender Weise gepflegt und zum Studium der einschlägigen Werke, sowie zur Auswahl der brauchbaren Melodien angeleilet werden. — Dann muß die Vortragsweise mit Berücksichtigung einer schönen Aussprache weitergeschult und zur Bearbeitung von Thematen in Behandlung der vielseitigsten Rezitativs angehalten werden. Daneben müßte sich der Kandidat an dem Beispiele und der Vortragskunst eines tüchtigen Meisters erheben und begeistern können, und ihm selbst Gelegenheit zu praktischer Uebung gegeben werden. Ferner wäre der Behandlung des R zitativs eine erhöhte Sorgsalt zu widmen, und auch die Kunst des korrekten ThoravortesenS müßte eingehend gelehrt und erfolgreich geübt werden. Für besondere stimmbegabte Kandidaten müßte behufs Verwendung im kantoralen Amte für Großgemeinden die Ausbildung sowohl in Zeit entsprechend verlängert, als auch in musikalischer Hinsicht, sowie der Vermittlung eines Fond im überlieferten nwn wesentlich vertieft werden. Auch den Vorschriften unö Gebräuchen in praktischer Ausübung des Vorbeteramtes muß ein besonderer Unterricht gewidmet werden. — Vielleicht ersteht auch auf unserem Gebiete ein jüdischer Mäeen, welcher den hohen Werth des synagogalen Gesanges erkennend, Gelegenheit und Mittel zu deffen erfolgreicher Pflege und Verbreitung gewährt und sich damit ein hohes Verdienst, um das Gedeihen eines wichtigen Kuliurelements im Ludenthum erringt. Diese Kantorschulen müßten in Hauptgemeinden, dem Wirkungskreis hervorragender Kantoren errichtet werden, wodurch den Besuchern auch Gelegenheit zum Hören des Meisters inmitten seiner Wirksamkeit gegeben ist. Die Fortbildungskursen müßten sich auf etnen Bezirk, der alle tm engeren und weiteren Sinne, um die Hauptgemeinde liegenden Gemeinden umfaßt, erstrecken, und deren Lehrern urüßten sowohl von Seiten der Gemeinde und des Staates die Theilnahme gestattet und sogar finanziell ermöglicht werden. Mit Recht hat der D'-J. Gemeindebund in seiner letzten Generalversammlung die Notwendigkeit solcher Einrichtungen mit Rücksicht auf die gedeihliche Vertretung des Kantordienstes betont und in einem Rundschreiben an die verschiedenen israel. Lehrerbildungsanstalten die Errichtung eines Nachkursus zur Vervollkommnung der kantoralen Ausbildung empfohlen, wenn auch der Zusatz „von solchen Kantoren, die sich für größere Gemeinden eignen," einen Mangel an Kenntnis; der bestehenden Verhältnisse und ein gewisses geringschätzendes Behandeln der kleineren Gemeinden verrälh. Als ob die mittleren und kleineren Gemeinden keine tüchtige Kantoren brauchten, oder als ob die jetzigen Verhältnisse den Anforderungen der mittleren und kleineren Gemeinden entsprechen würden. Dies muß entschieden verneint werden. Hier handelt es sich nicht um kleine oder große Gemeinden, nicht um Oberkantor oder Kantor zweiten Ranges, hier handelt es sich um die Frage: „Entspricht der jetzige Stand der kantoralen Ausbildung, entsprechen die Einrichtungen und Verhältnisse aus diesem Gebiete der Würde und Bedeutung und hohen Aufgabe des KanlorberufeS?" Diese Frage muß entschieden verneint werden. Tue Antworten auf das Rundschreiben des Gemeindebundes sind von den verschiedenen Anstalten bereits eingetroffen, und während hrer eine Anstalt Berlin als das Heil betrachtet, wooou bie „Taora des j-mtr" ausziehen soll, eine andere, in Selbstzufriedenheit sich wiegend, die Einrichtung zur kantoralen Ausbildung der Zöglinge für genügend erklärt, wieder eine andere noch abwarten will, eine weitere ferner die Ausbildung im Rahmen des Seminarunterrichts erweitern will, hat das Lehrerseminar Hannover in richtiger Weise bemerkt, daß ein Nachkursus erstens unmöglich sei, da die jungen Leute sofort nach bestandenem Examen Lchrerftellen annehmen, indem sie nur als Volkssch^llehrer die Vergünstigung einer kurzen Militärdienstzeit genießen; auch im Hinblick auf das nach Verlauf einiger Jahre abzulcgende Nachexamen ein möglichst schleuniger ttwergaug zur Praxis nöthig sei. Für Kantoren von Großgemeinden reiche aber auch der gewünschte Nachkursus nicht aus. Dem erwähnten Zweck würde also durch eine besondere Kantorschule am besten gedient sein. — Da jedoch von solchen Schulen bisher nicht eine einzige existirt, und von Fortbildungskursen nur in Württemberg eine Einrichtung gelroffen ist, von welcher man ernmal in der Presse Günstiges erfahren hatte, so dürfte es sich empfehlen, wenn der mit reichen Mitteln ausgestattete Gemeindebund in Betätigung seines Interesses für eine würdige kantorale Ausbildung, jedoch nicht in einseitiger Begünstigung der Großgealeinden und frei von jeder Tendenz, die Errichtung solcher Schulen und Nachkurse möglichst häufig anstrebe und auch in Bedarfsfällen die Mütel zum Besuche derselben gewähre. (Fortsetzung folgt.)