Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 56 (17.7.1899)
- Date
- 1899-07-17
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449005--48672-2499075- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1186 rvah ablegen, nachdem er, wie einige wollen, am Borabend zu einem kurzen Zwiegespräch bei seinem Seelsorger war, der ihn in wenigen Worten auf die zu übernehmenden Pflichten aufmerksam machte. Natürlich soll er das Glaubensbekenntniß sprechen, indem er „das Gesicht der Gemeinde zuwendel", d. h. der heiligen Lade und dem dort ruhendenGesetze den Rücken kehrt, eine symbolische Handlung, die der Jüngling hoffentlich verstehen und im Leben gewissenhaft nachahmen wird. Nicht uninteressant ist, daß, nachdem das alte Sprichwort: „Soviel Köpfe, soviel Sinn" sich wieder einmal glänzend bewährt hat, der Antrag des Referenten, Ansprache der Rabbiners, trotz der pomphaft ins Treffen geführten, bereits erfolgten negativen Entscheidung des Berliner Rabbinats, welche eineAbsorbirung der Arbeitskraft seiner Mitglieder befürchtet, angenommen wird und auch der Wunsch der Ablegung des erwähnten Glaubensbekenntnisses Anklang findet. Natürlich können und wollen die Herren nicht bindend beschließen, sondern ein Rundschreiben an die liberalen Rabbiner Deutschlands erlassen und sieumBerückfichtigung des Vorschlages bitten. Daß es nämlich mit reformatorifchen Beschlüssen und ihrem Einfluß eine eigene Bewandtnis habe, das haben die Herren aus dem bleibenden Erfolg (oder: der dauernden Erfolglosigkeit) früherer Beschlüsse bereits gelernt. Ueber die Aufnahme von Proselyten haben schon längst Herren der Reform Gutachten verfaßt und veröffentlicht. Der Augsburger Synodalbeschluß scheint aber, wenn wir ein bei der vorhergehenden Debatte gesprochenes Wort des Herrn Gut mann—Breslau wieder anwenden sollen, „eingeschlafen" zu sein, die „Achtundvierzig" sollen nun dem damaligen Beschluß beitreten und dazu einige neue Vorschläge des Referenten annehmen. Drollige Sprünge macht Herr G u t m a n n, der erklärt, in ritueller Angelegenheit st e t s sich an den p zu halten, dieses „stets" aber einschränkt auf diejenigen Fälle, wo er den Decisoren zu folgen vermag. Da, wo er sich nicht aufschwingen kann, hält er sich aber nicht an den p, und das thut er in der vorliegenden Frage zweimal, einmal zugestandenermaßen, indem er für die ästhetische Gefühle über den p stellt, und einmal, ohne es einzugestehen, indem er ohne weiteres zugibt, die Aufzunehmenden hätten fast immer Nebenabsichten, und vornehm darüber hinweggeht, daß der p in solchen Fällen die Ausnahme überhaupt verbietet. (Jore Deah 268,12). Der Hauptmissionar ist M a y b a u m, der einem Viertelhundert Personen jährlich zu dem ohne Glaubenswechsel unerreichbaren Eheglück verhilft. Die Proselytinnen bei einem älteren Lehrer unterrichten zu laffen, wie das in Dresden geschieht, ist ihm nicht das sin ätz siede und der Reichshauptstadt würdig. Er gibt den jungen Damen (um solche handelt es sich ja tu 80% der Fälle und ans der „Mikwe-Anweisung" ist schon das Wort: „Fräulein" allem Anschein nach vorgedruckt) lieber einen „jungen Theologen" als Lehrer. Ein schneidiger Hochschüler, womöglich ein mit Bierzipfel und Cerevis eschmückter, hübscher Student, kann ja mehr fertig ringen. In 10—12 Stunden ist das Wissenswerthe eingeprägt und die gewünschte Begeisterung erzielt, um sich der Schlußfeierlichkcit zu unterziehen, das Glaubensbekenntnis zu sprechen, „Namen, Segen und Glückwunsch" zu empfangen, und den Taufschein (puräon!) entgegenzunehmen. Wie man am Schluß der Debatte nach all dem Poffenspiel konstatieren kann, daß die „Versammlung im allgemeinen aus dem traditionellen Standpunkt stehen bleibe", ist für den Laienverstand, der das gerade Gegentheil zu glauben geneigt ist, nicht recht klar. Auf die Proselitenmacherci folgt naturgemäß deren Zweck, die Heirath. Das ist wohl der innere Zusammenhang dieses Berathungspunktes mit dem folgenden, der Frage derAbhaltungvon Trauungen in der Scfira, für welche „jede historische Begründung fehle", und in den „drei Wochen", bei denen sie anerkannt wird. Darum Beschluß: In der Sefirah kann man trauen, in den neun Tagen nicht, vom 17. Tamus bis zum 1. Ab aber ist es in dringlichen Fällen gestattet. Was aber dringliche Fälle sind, darüber wird nichts verrathen. Meinen die Herren solche Fälle, in denen das Liebespaar nur durch ein fait accompli etwa den Widerstand von Angehörigen beseitigen kann, die dem Bund ihre Zustimmung versagen? Oder sind als dringlich solche Fälle zu bezeichnen, in denen der überangestrengte, eine Absorbirung seiner Arbeitskräfte befürchtende Geistliche ins Bad reisen muß und ein Aufschub der Trauung, also ein Aufschub der Reise, seine Wiederherstellung in Frage stellen könnte? Streng logisch, wie die ganzen Berathungen, ist auch die Anreihung des Beschlusses über die Publikation der Protokolle an die „Drei- Wochen-Diskussion". Denn als “Pi,“ na dw*h sahen es die Herren wohl voraus, daß ihr Bericht jetzt erscheinen und die orthodoxen Blätter in der Trauerwoche ihre Spalten solch ulkigem, die Lachnerven reizenden Poffenspiel nicht öffnen würden. Auch ich empfinde Gewissensbisse darüber, daß ich mich so ainüsirt habe und ich will darum wenigstens nicht fortsahren. Ich unterlaffe es daher, dieLeichen - verbre nnn ng s- und Urnenbeisetzungs- Debatte, in der wiederum soviel Anschauungen und Vorschläge geäußert wurden, als die Versammlung Theilnehmer zählte, zu kommentiren. Daß Herr