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Der Israelit · 1899-07-06 · Heft 53 (6.7.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 53 (6.7.1899)
Date
1899-07-06
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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1023 Daseins in den eisernen Dienst ihrer Pflicht zu stellen wissen, und die Thauro, Awaudo und Gemilus-Chesed auf's innigste verbunden in sich vereinen, hat das Judenthum seine Fortdauer zu erwarten. Und bliebe nur einer übrig, dem der rechte Thaurogeist zur zweiten Natur geworden ist, diesem Einen würde die Zukunft gehören. * -i- * Wieder sind im Kreisläufe der Zeit die Erinnerungstage an den Verlust unseres Reiches herangenaht. Und haben sich inzwischen nun schon fast zwei Jahrtausende aneinander gereiht, so hat die Trauer um unsere verlorene nationale Selbstständigkeit dennoch nicht im geringsten an Berechtigung eingebüßt, denn mit seinem Vater Jakob kann das jüdische Volk sagen: „Bin ich auch schon alt, so sind die Tage meines Lebens, die ich voll und ungetrübt genoffen habe, trotzdem sehr wenige gewesen." Aber auch an der Hartnäckigkeit seines Charakters hat unser Volk noch nichts eingebüßt; immer noch glaubt es nicht an die Göttlichkeit seiner Lehre und immer noch hat er sich darum dieselbe nicht zu seinem Wegweiser gemacht. Bevor jedoch dieses nicht geschehen ist, wird der Wittwenschleier nicht von Zions Haupte fallen, wenn auch die Zionisten zehn Kolonialbanken mit hundertfachem Kapitale gründen würden. Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. Mainz, 4. Juli. (Jüdische Richter in Hessen.) Die „Frankfurter Zeitung* brachte vor einiger Zeit einen das oben genannte Thema behandelnden Artikel, in dem das Folgende ausgeführt war: Bekanntlich sind nach dem Gesetz vom 3. Juli 1869 alle noch bestehenden aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben. Insbesondere soll, so heißt es im Gesetze, die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinve- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntniß unabhängig sein. Wie dieses Gesetz in Heffen seine Anwendung findet, beweist die früher schon einmal in der „Franks. Ztg." hervorgehobene Erscheinung, daß nicht ein einziger Jude als Richter oder Staatsanwalt Anstellung gefunden hat. Ein Vorfall aus neuester Zeit zeigt, daß auch der Justizminister Dittmar diesen dem Gesetz hohnsprechenden Zustand erhalten und erweitern will. Soll er sich doch einem nur allzu wahrscheinlich klingenden Gerüchte zufolge dahin geäußert haben, daß andere Bundesstaaten Heffen um sein judenfreies Richterthum beneiden könnten. Das Faktum, das wir heute im Auge haben, ist folgendes: Ein junger jüdischer Gerichtsaffeffor, der das beste Ansehen genießt und dem man nichts vorwerfen kann, meldet sich zu dem schweren und verantwortungsvollen Amte eines Hülfsgerichtsschreibers. Herr Dittmar schlägt es rundweg ab, ihn in den Staatsdienst aufzunehmen und begründet dies damit, daß der antisemitische Theil der Bevölkerung an der Anstellung eines Juden Anstoß nehmen würde. Die gleiche Rücksicht, die der Herr Minister auf den ihm anscheinend kongenialen Theil der Bevölkerung nimmt, läßt er der jüdischen Bevölkerung nicht zu Theil werden; denn er stellt ganz ruhig Herren, deren extrem-antisemitische Gesinnung ihm und der Bevölkerung bekannt ist, in Orten mit starker jüdischer Bevölkerung als Einzelrichter an. Der Grobherzog von Heffen hat kürzlich gegenüber der Weinsteuerdeputation seiner streng-konstitutionellen Gesinnung Ausdruck gegeben. Es scheint, daß der Fürst von den Thaten seines Justizministers nichts erfahren hat. Vielleicht wird eine baldige Besprechung in der Kammer auch den Landesherrn über Zustände aufklären, die an Stelle der klaren Gesetzesvolschrift die ministerielle Willkür setzen und nur allzu sehr geeignet sind, das Ansehen Hessens als eines Rechtstaats zu untergraben. Hierauf erwiderte ein „Jude" im „Mainzer Tagblatt" unter allerhand Ausfällen gegen die „Frkft. Zeitung", daß man sich eine „ausländische" Vertretung jüdischer Interessen verbitte, „Die hessischen Israeliten", heißt es in dem betreffenden Artikel weiter, „sind mit ihrer Regierung und deren Maßnahmen vollkommen zufrieden. Wir leben unter einem Fürsten, der wiederholt seine scharfe Mißbilligung über den Antisemitismus sowohl selbst ausgesprochen hat, als durch den Oberstaatsanwalt hat aussprechen lassen. Titel, Orden und hohe Stellungen haben Juden im Großherzogthum übergenug; in Handel und Wandel werden wir nach jeder Seite geschützt und gefördert. Nach jüdischen Richtern haben wir jgar keine Sehnsucht. Fragen Sie doch nur einnlal in Preußen, ob die jüdischen Amtsrichter daselbst bei ihren Glaubensgenossen so beliebt sind. Um möglichst unparteiisch zu erscheinen, wird jeder Jude erbarmungslos „verdonnert". Wenn in Orten mit starker jüdischer Bevölkerung Herren extrem antisemitischer Gesinnung als Einzelrichter angestellt werden, so ist das allerdings bedauerlich, aber die Jnftallirung jüdischer Richter ist dafür kein Heilmittel, noch weniger die Ausbeutung bedauerlicher Vorkommnisse, wie sie überall Vorkommen können und Vorkommen. Eher kann dies das Gegentheil bewirken. So haben zu den antisemitischen Allüren des Centrums die jahrelangen bis in die neueste Zeit fortgesetzten Angriffe der „Franks. Ztg." auf

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