Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1899)
- Date
- 1899-06-29
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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WVWWWWWSWWWWWW SSO Getlokalr und den Ausschluß der beiden Herren ander Gemeinde. Eineder von der Gemeinde ausgeschlossenen Mtglieder betrat den Prozeßweg, wurde aber vom Gerichte mit seiner Klage abgewiesen. In der Motivirung des Urtheilr eignete sich das Gericht die Erklärung de- Vicepräsidenten der Züricher Cultusgemeinde an, daß dieselbe nichts anderes sei, als ein Verein, und daß ihr als solcher, wie jedem Turn-, Velo- oder Schützenverein das Recht zusteht, Mitglieder auszuschließen!? Der Ausgang versetzte unseren Cultusvorstand in Siegesstimmung. Er glaubte eine mörderische Salve abgegeben zu haben, ergötzte sich an dem schrecklichen Knall und gewahrte nicht, daß der vermeintlich zu Boden gestreckte Gegner — nur scheinbar unterlegen ist. Diesem durch gerichtlicher Urtheil nun perfekt gewordenen Ausschlusie jener beiden Mitglieder ist es ausschließlich zuzuschreiben, daß heute eine vollständige, von der Reformgemeinde unabhängige, selbstständige, orthodoxe Gemeinde in Zürich existirt. Lange Zeit sträubten sich die Mitglieder der Religions- Gesellschaft dagegen einen besonderen Friedhof anzulegen; jetzt aber blieb ihnen nichts anderes übrig. Wir bedauern diesen Abschluß deS hiesigen Gemeindekonfiikts nach verschiedenen Seiten hin. Daß seit Anlegung dieses zweiten Friedhofs in unserer Gemeinde eine andere Stimmung gegen die Religionsgesellfchaft Platz gegriffen, bedauern wir nicht. Wir freuen uns deffen sogar mit Rücksicht auf das von der Religionsgefellschaft vertretene Prinzip des orthodoxen Judenthums. So bedauerlich diese vollständige Trennung auch sein mag, sie hat doch jedem Mitglied unserer Gemeinde endlich die Augen über unseren Cultur-Vorstand geöffnet. Heute gibt es kein unbefangenes Mitglied unserer Gemeinde, welches sich nicht sagt, daß unter dem Regime eines etwas weniger fanatischen Vorstandes, der Gemeindefrieden hätte erhalten bleiben können, und daß nur ein geringes , aufrichtiges Entgegenkommen genügt hätte, ein friedliches Verhältniß herzustellen, wie es in vielen deutschen Gemeinden besteht, in welchen zwei Parteien vorhanden sind. Betrübend ist dagegen die Erwägung, daß dieser Vorgang vor aller Welt zeigt, wie unsere Gemeinde durch ihren Vorstand bei den städtischen und staatlichen Behörden repräsentirt ist. Die Anlegung eines zweiten jüdischen Friedhofs ist doch für die Cultusgemeinde eine Lebensfrage. Sie hat damit das einzige Zwangsmittel verloren, das sie bi» jetzt recht rücksichtslos ausbeutete, um sich die Mitgliedschaft aller hiesigen Israeliten zu erzwingen oder sie durch hohe Summen ersetzen zu laffen, so bald sie in die Lage kamen ein jüdische» Grab zu beanspruchen. Das hat jetzt aufgehört und zwar zu Gunsten der Religion»- gesellschaft. Wie müssen unsere Behörden von dem Gewiffensdruck, den die Abhängigkeit von einem solchen Gemeinde-Vorstand bedeutet, doch so tief überzeugt sein, wenn sie ohne Wissen und gegen den Willen der EultuSgemeinde, der gesetzestreuen Minorität das Rechteines eigenen Friedhof» einräumen! Unser Vorstand ist über die Anlegung eines zweiten Friedhofs von keiner Behörde befragt worden, er hat bi» heute keine Mittheilung darüber erhalten, als die, welche alle kennen. Unsere Reformjuden tragen bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ihre Gleichgiltigkeit und Geringschätzung gegen das alle, orthodoxe Judenthum zur Schau, sie suchen mit außerjüdischen Kreisen zu leben und zu verkehren, zu essen und zu trinken in der ausgesprochenen und unausgesprochenen Absicht, damit die Gunst dieser Kreise zu erlangen; und nun die Enttäuschung! Im Ernstfall halten es unsere Behörden mit den Bekennern des orthodoxen Judenthum», und bewilligen einen besonderen Begräbnißplatz „für die strengreligiösen Israeliten in Zürich", wie der offizielle Ausdruck lautet. Ein Blick in dieses officielle Schriftstück genügt auch die Legenden und Märchen zu belächeln, mit welchen man den neuen Friedhof zu discreditiren sucht. Es sei nur auf dreißig Jahre von der Stadt bewilligt, dann müßten die Beerdigten wieder ausgegraben werden, er liege hart neben dem städtischen Friedhofe und habe dabei zu riskiren, daß ein Verkehrsweg mitten durch denselben geführt wird, daß die dort Begrabenen neben Mörder und Verbrecher gelegt würden, und dergleichen tollen Spuck mehr. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß an alledem kein wahres Wort ist, und daß sich auch Niemand deshalb zurück halten lassen wird, rma in«1? sich auf dem neuen Friedhöfe begraben zu laffen. Das Gegentheil ist der Fall. Auch diejenigen, welche dem Streit der Parteien ganz fern stehen, die sogar der hiesigen Religionsgesellschaft wenig Symphatien entgegen bringen, werden ihren neuen Friedhof dem der Reformgemeinde vorziehen. Kürzlich hat der Vorstand der letzteren von einer armen Wittwe für das Grab ihres Gatten die Summe von 350 Frcs. verlangt, weil derselbe nicht Mitglied der Gemeinde war! Wir waren bei der Beerdigung dieses Mannes zugegen und waren nicht wenig erstaunt das Grab zu sehen, für das ein solcher Preis verlangt wurde. Es stand fast vollständig unter Wasser und als der in dasselbe gesenkt worden war, sah man nichts mehr von demselben, denn er war vollkommen von Wasser bedeckt. Der Friedhof der EultuSgemeinde besteht aus Lehmboden, der das darin enthaltene Grundwasser nicht dnrchsickern läßt. Der Friedhof der Religionsgesellschaft, der sich in der Nähe des städtischen Friedhofes befindet, liegt in einem Terrain, den die städtische Friedhofs-