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Der Israelit · 1899-06-29 · Heft 51 (29.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 51 (29.6.1899)
Date
1899-06-29
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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986 sei, gab der Schatzmeister Herr Netter den Kassenbericht. Der Verein zähle bis jetzt 50 ordentliche, 290 außerordentliche, 60 immerwährende Mitglieder und 1 Stifter, der einen einmaligen Beitrag von 10,000 Mark gezeichnet hätte. Die vereinnahmte Gesammtsumme belaufe sich auf 51876,95 Mark, wozu noch 7.>2 Mark an Kopitalzinsen aus Staatspapieren kämen. Alsdann erstattete Frl. Münchhausen, deren Initiative die Entstehung dieser gemeinnützigen Schöpfung zu verdanken ist, den Bericht über die Propaganda. Sie konnte die erfreuliche Aussicht stellen, daß sich Süddeuischland vermuthlich recht bald den Bestrebungen des Vereins anschließen werde, in Hannover fei ebenfalls die Sympathie für den Verein eine sehr warme. Ferner sei Herr Rosen stiel bemüht, auf seiner Reise neue Gönner dem Vereine zu gewinnen. Die Agitation stehe noch sehr im Anfänge, es bedürfe noch großer Summen, um die in Aussicht genommenen Pläne der Verwirklichung entgegenzuführen. Dankerfüllten Herzens gesteht die Rednerin, daß sie überrascht und erfreut sei, wie bald ihre lang gehegte Idee Gestaltung gewonnen, und entrichtet allen Helfern und Helferinnen herzlichsten Dank. Hierauf schloß Dr. Adler die Versammlung mit der Bitte, für die weitere Ausgestaltung des Lehrerinnenheims thätig zu fein, und mit der Hoffnung, in der ersten Generalversammlung des Vereins von weiteren Fortschritten berichten zu können. Berlin, 25. Juni.*) Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten hat unter dem 13. Mai an sämmtliche Königliche Regierungen nachstehende Verfügungen erlaffen: „Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Iliden sind die Synagogengemeinden verpflichtet, in allen den Fällen, in welchen nicht besondere öffentliche jüdische Volksschulen vorhanden oder an paritätischen Schulen jüdische Lehrer angestellt sind, vielmehr die jüdischen Kinder die öffentlichen Volksschulen einer der christlichen Konfessionen besuchen, durch besondere jüdische, als Elementarlehrer geprüfte Religionslehrer für den Rrligionsunterricht der jüdischen Kinder Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung wird vielfach von den kleinen, leistungsschwachen Synagogengemeinden schwer empfunden und hat schon wiederholt zu Anträgen auf Beihülfen aus staatlichen Fonds geführt. Zu Beihülfcn von Synagogengemeinden zur Anstellung von ReligionSlehrern stehen mir indessen Mittel nicht zur Verfügung. Ich bin aber bereit, in Fälleir nachgewiesener Leistungsunfähigkeit der Synagogengemeinden solchen Schulverbänden, welche freiwillig an Stolle der ersteren für die ihnen überwiesenen jüdischen Kinder besonderen jüdischen Religionsunterricht einrichten, bei eigenem Vermögen eine Beihülfe aus den zu den Beihülfen für unvermögende Schulverbände durch den Staatshaushalts-Etat bereit gestellten Mitteln zu gewähren. Dabei sollen auch diejenigen Grundsätze zur Anwendung kommen, welche nach den Erlassen vom 18. Mai 1686, 29. Januar 1887 und 1. Juli 1890 (Centralblatt 1887 S. 25t und 1890 to. 668) für die Gewährung einer Bethülfe zu den Kosten des Religionsunterrichtes für die Kinder der Minderheit christlicher Confession '*) Gelangt wegen Raummangel erst heute zum Abdruck. maßgebend sind. ES würde demnach eine Beihülfe dann gewährt werden können, wenn die Zahl der zu einer Unterrichtsstation zu überweisenden Kinder mindestens 12 beträgt und die Errichtung des Religionsunterrichtes nicht unverhältnißmäßige Kosten erfordert. Ich veranlasse die Königliche Regierung, die hiernach in ihrem Bezirke in Betracht kommenden Fälle, in denen die Einrichtung eineS besonderen Religionsunterrichtes für die jüdischen Schulkinder unter Gewährung von StaatSbeihülfen erwünscht ist, in einer Nachweisung zufammenzustellen und bei jedem einzelnen Falle die Zahl der jüdischen Kinder und die Höhe der erforderlichen Beihülfe, sowie anzugeben, ob der Schulverband voraussichtlich zur Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichtes bereit fein wird. Der Einreichung dieser Rachwelsung sehe ich in 6 Wochen entgegen, eventuell ist eine Fehlanzeige zu erstatten. I. A. gez. Kugle r. Schrimm, 25. Juni. Zu dem in Nr. 49 d. Bl. erwähnten Rechtsstreite der Gemeinde Rogasen, die Entfernung der Sabbatdrähte betr., dürfte folgende in diesem Betr. ergangene Kabinetsordre von Jntereffe sein. Dieselbe lautet: Ich habe auf Ihren Bericht v. 4. d. Mts. nichts dagegen zu erinnern, daß die Judengemeinden in den offenen Städten zur Darstellung der nach ihrem Ritualgesetze am Sabbat erforderlichen symbolischen Mauer die an den Stadtausgängen gelegenen Eckhäuser mit Bewilligung ihrer Besitzer durch dünne Drähte oder Schnüre verbinden, sofern dazu weder Stangen aufgestellt noch andere ähnliche Vorkehrungen auf der Straße selbst getroffen und die Drähte oder Schnüre nicht auf auffallende Art, wohl aber hoch genug angebracht werden, um die Passage in keiner Weise zu behindern. Hiernach überlasse ich Ihnen die weitere Verfügung, so wie die Bescheidung der in der zurückgehenden Vorstellung supplicirenden Judenschaften zu Deutsch-Krone, Filehne und Schönlanke. Berlin, 25. Nov. 1835 gez. Friedrich Wilhelm. An den Staatsminister von Rechow. (Organisation des Juden-Wescns im Großherzogthum Posen, M. G. Ktetke, Berlin 1843). Dr. S. Bamberger. Posen, im Juni. Die Trauerbotschaft von dem Hinscheiden des tow’s i», des Dr. Hildesheimer b"*; hat auch hier die Gemüther mächtig erregt. Denn, obwohl der Verewigte ein ziemlich hohes Alter erreicht hat, so daß man die ihren Zoll fordernde Natur nicht grausam nennen kann, so berührt es doch schmerzlich, daß nun wieder einer der Koryphäen des Judenthums aus unserer Mitte geschieden ist, auf den man mit Recht den Schmerzensruf anwenden kann pror«« »bs, psm bv fen. Dieser Empfindung Ausdruck zu geben, veranstaltete der hier feit nahe an 10 Jahren bestehenden Jünglingsverein, der den Namen tr-raA?vb führt, am vergangenen Sonntag einen isan. Rabbiner Dr. S ilbsrb erg

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