Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 50 (26.6.1899)
- Date
- 1899-06-26
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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968 können, wenigstens geschichtlich zu verstehen und von falschen oder gar gehässigen Urtheilen fern zu bleiben. Aus der Erkenntniß dieser Pflicht heraus schrieb ich a) „Einleitung in den Talmud" (2. Auflage 1894, Leipzig, 144 S.; d) „Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus" (4. Aufl. 1892, München, 167 S.); o) „Die Juden,dürfen sie Verbrecher „von Religionswegen" genannt werden?" (1893, Leipzig, 32 S.). — Aus dieser selben Erkenntniß heraus veröffentliche ich jetzt im fünfzehnten Jahre den „Nathanael, Zeitschrift für die Arbeit der evangelischen Kirche an Israel" (Berlin SW., Verlag des Christlichen Zeitschriftenvereins) und habe ich in ihm auch Themata behandeln laßen wie „Die Juden als Soldaten" (t897) durch Herrn Ernst Schaffer, „Tie Juden und die Kriminalstatistik" (1898) durch Herrn Friedr. Nonnemann. Für die Erörterung über das Schächten, zu der ich den von mir seit Jahren gesammelten Stoff Herrn Pfarrer Weichmann in Sternberg Nm. gegeben habe, wollte ich eine Zeit abwarten, in welcher der Lärm der Zeitungsartikel, Flugblätter und Broschüren minder laut ertönte: in solcher Zeit werde, so hoffte ich, die sachliche Darlegung des Thalbestandes ohne Voreingenommenheit oder doch mit geringerer Voreingenommenheit als sonst gelesen werden und daher in weiten Kreisen auf die Dauer wirken. Aber wenige Wochen, nachdem der Aussatz des Herrn Pfarrer Weichmann in Nathanael 1898, Heft 6, erschienen war, ist die „Schächtfrage" von neuem aktuell geworden. Neue Anträge gegen das Schächten sind an den Deutschen Reichstag gelangt. Und die Stadt Rheydt (Reg.-Bez. Düsseldorf) hat als Eigenthümerin ihres öffentlichen Schlachthofes und weil „Stadtverwaltungen berechtigt sind, eigenartige (!) Verhältniffe in ihrem Bereiche durch besondere Ortsstatute zu regeln," am 11. Januar 1898 Beschlüße gefaßt, welche erstens das Schächten an überaus lästige Bedingungen knüpfen und auf eine für den thatsächlichen Verbrauch viel zu geringe Zahl von Thieren beschränken, zweitens es in absehbarer Zeit völlig unmöglich machen mttßen (nur die „gegenwärtig" dort wohnenden jüdischen Metzger sollen „schächten" dürfen). Der Oberbürgermeister Dr. Straub äußerte während der Debatte, es stehe „zu erwarten, daß der Beschluß nicht nur hier, sondern auch in anderen Städten zur Geltung gelange." Man will also durch, gelinde gesagt, sonderbare Deutungen der Schlachthofgesetzes und der Städte- Ordnung die Freiheit der Religionsübung, eins der wichtigsten Rechte des deutschen Staatsbürgers, beschränken! Mir wie dem Verfaßer des nachfolgenden Aufsatzes ist das Schächten Menschensatzung, nicht Gottesgebot. Es stellt uns als evangelischen Christen auf Einer Stufe etwa mit der Reliquienverehrung in der römisch-katholischen Kirche. Wie wir aber unsere römisch-katholischen Mitbürger diese Einrichtung ihrer Kirche beizubehalten nicht hindern dürfen, ist es uns auch nicht erlaubt, die Juden am Schächten zu hindern. Beide „Einrichtungen" sind aus der Geschichte dieser „Religionsgesellschasten" hervorgegangen. Wir haben ihnen gegenüber dasselbe Maß von Duldung zu beobachten, das wir vom römisch-katholischen und andren nicht-evangelischen Völkern für uns fordern oder doch wünschen." Aus Baden. Die Anregung, die Herr Dr. M. R. in seinem Schreiben aus Berlin in Nr. 46 Ihres gesch. Bl. gegeben hat, ist sicherlich keine schlechte, und zweifellos wäre es wünschenswerth, daß soweit als möglich ein jeder Spender sich von der richtigen Verwendung seiner Gaben überzeuge; und derjenige, der einen Mißbrauch solcher Gelder aufdeckt, handelt sicherlich im Sinne der Wohlthäter und zum Besten derer, die unterstützt werden sollen. Bei solchen Enthüllungen aber muffen die Namen der unwürdigen Curatoren und Verwalter genannt, und deren „Rohheiten und Herzlosigkeiten" genau gekennzeichnet werden, wenn erstere nicht nutzlos sein sollen. Andeutungen helfen gar nichts, und könnten statt der schlechten Anstalt eine nützliche, wirklich m übende empfindlich schädigen, besonders wenn einige Punkte auf eine solche paffen. So kenne ich eine israelitische Kuranstalt in Oesterreich, deren Obmann wirklich ein Tscheche ist. (Daß dies ein 'kj: ist, erfahre ich übrigens von Herrn Dr. R. zum ersten Male.) Nun diesen Obmann wird Ihr Correspondent in Berlin nicht meinen. Denn sein „Curat or- und Vorstand spielen" besteht in nichts erquicklicherem als darin, daß er die Kurgäste um Spenden für seine Kranken in der Stiftung anzugehen hat; sicherlich kein großes Vergnügen. Daß dieses Geld nun im Sinne der Spender verwendet wird, dafür bürgen nicht nur die Jahresberichte, — die allerdings auch verschweigen könnten, — sondern auch die Zeugnisse fast aller Kranken, die in der Stiftung waren, und die des Lobes und der dankbaren Anerkennung voll waren. Ausnahmen bestätigen doch auch hier nur die Regel. Besonders entzückt waren die Patienten der Anstalt von der Persönlichkeit des Arztes, trotzdem — er auch ein Tscheche war. Durch gewinnende Freundlichkeit und liebenswürdiges Entgegenkommen nahm er einen Jeden für sich ein, und das Vertrauen zu ihm stieg, wenn man sah, mit welcher Gewissenhaftigkeit er seiner Pflicht als Arzt nachkam. Die Kranken in der Anstalt konnten ihn nöthigenfalls zwei bis drei Mal bei sich sehen, und er beschränkte sich nicht darauf, ihnen seine ärztliche Hilfe angedeihen zu lassen, sondern in jeder Beziehung wußte