Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 49 (22.6.1899)
- Date
- 1899-06-22
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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945 meinden Deutschlands nennen läßt oder bisweilen selbst nennt. Ein Ausschußmitglied hatte allerdings v o r g e s ch l a g e n, den Verein so zu nennen, wie Ihr Referent ihn nennt; allein gerade unter Hinweis auf obige Beschränkung der Vereinsziele und der Vereinsthätigkeit wurde der Vorschlag einstimmig abgelehnt. — Diese Ungenauigkeit Ihres Berichterstatters, die sich auch darin zeigt, daß er wichtige Verhandlungspunkte, wie die von Herrn Dr. Deutsch—Fürth bekämpfte, aber mit allen gegen seine Stimme angenommene Gewährung von Beihilfen zur Sustentation und Pensionirung dienstunfähiger Kultusbeamten völlig verschweigt, ist um so verwunderlicher, als er auf der anderen Seite die Debatte zwischen Herrn Dr. Deutsch und dem Kommissions-Berichterstatter, Herrn Dr. Ofner—München, die schiedsgerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten betr., fast verboten»« genau wiedergibt. — Wenn man sich von einer Einsprache der orthodoxen Rabbiner gefürchtet hätte, so hätte es nichts nützen können, wie Ihr heutiger Korrespondent glaubt, die Einberufung einer Rabbiner-Konferenz zu vermeiden; denn im Ausschuß des Landcsvereins sitzen statutengemäß sämmtliche bayrischen Rabbiner und die orthodoxen sind erfahrungsgemäß seit dem Bestehen des Vereins fleißiger und zahlreicher bei allen Sitzungen gewesen, als ihre sogenannten Kollegen. Für die Mitglieder der bayrischen Gemeinden, die in ihren gesetzestreuen Rabbinen nicht nur die berufenen, sondern auch die vertrauenswürdigen Hüter ihrer heiligen Angelegenheiten zu erblicken gewohnt sind, genügt wohl zur Würdigung der angeblichen Gefahr die Thalsache, daß an der Sitzung neun orthodoxe Rabbiner*) theilgenommen haben, um davon überzeugt zu sein, daß kein Attentat auf den Bestand des orthodoxen Judenthums unternommen, sicherlich aber keins gelungen sein kann, wie Ihr Nürnberger Korrespondent aus unbegreiflichen Motiven fürchten lasten möchte. 8. Von anderer Seite wird uns zu der gleichen Angelegenheit geschrieben: Zu dem in Nummer 45 des „Israelit" vom 8. Juni gegebenen Bericht über die am 1. Juni in Nürnberg abgehaltene Sitzung und Generalversammlung des bayerischen Landesvereins und die dortselbst beschlossene Statutenänderung sei zur Richtigstellung, Ergänzung und Aufklärung Folgendes bemerkt. Die Statutenänderung war prinzipiell auf der Versammlung des Vorjahres in Ansbach bereits be- *) Herren Rabbiner Bamberger—Bad Kissmgen, Ba mberger--Burgpreppach, Cohn—Jchenhausen, 6) oitein—Burgkunstadt, K oh n—Ansbach, Skein—Schweinfurt, Wachenheim er—Aschasienburg, Weinberg— bulzbürg, Wißmann—Schwabach. schloffen worden, in Nürnberg wurden die von einer zu diesem Zwecke einberufenen Kommission vorgeschlagenen Aenderungen der Berathung und Beschlußfassung unterstellt. Der Grund zu der Statutenänderung war in dem Umstand gegeben, daß schon seit einigen Jahren an den Landesverein Aufforderungen und Anforderungen gestellt und zum Nutzen der Gesammtheit auch wirksam erledigt wurden — wir erinnern beispielsweise an das Schächtverbot in Hof! —, zu denen der Verein auf Grund seiner bisherigen Statuten in Wahrheit nicht berechtigt gewesen wäre. Und doch lag ihre dankenswerthe Erledigung durchaus im Interesse der Gesammtheit. Der Berichterstatter der Nr. 45 und mit ihm übereinstimmend die sehr verehr!. Redaktion dieses Blattes in der Nachbemerkung zum Bericht glauben, daß durch Annahme des neuen Statuts den Bestrebungen zur Bildung einer Centrale Vorschub geleistet werde, und dazu hätten sich die orthodoxen Rabbiner nicht verstehen sollen oder aber es wird ihnen Kurzsichtigkeit vorgcworfen, daß sie die Tragweite der Statutenänderung nicht ermessen konnten. Nun ist es uns zunächst nicht recht klar, wie aus einem Verein, zu dem jeder einzelne freiwillig beitreten kann, aus dem er jederzeit wieder auszutreten vermag, dem — wir sagen leider — die weitaus meisten Gemeinden gar nicht angehören, eine Centrale erstehen könnte, von der übrigens nicht nur die gesetzestreuen Mitglieder der Versammlung, sondern auch die Anhänger der religiösen Reform der Ansicht sind die sie auch schon öffentlich zum Ausdruck gebracht, daß sie geradezu ein Unglück bedeute. Eine solche Centrale mit staatlicher Autorität könnte nur durch Staatsgcsetz in's Leben gerufen werden und würde eine vollständige Aenderung der die Verhältnisse der Juden in Bayern regelnden Gesetze zur Voraussetzung haben und — das sind wir überzeugt — unsere tolerante, gerechte Regierung würde einen solchen Schritt nicht auf Wunsch irgend einer Minorität, selbst einer Majorität unternehmen, wenn ihr erklärt würde, daß daraus eine religiöse Knebelung irgend eines Theiles der jüdischen Unterthanen sich ergeben könnte. Der geehrte Herr Berichterstatter zweifelt wohl selbst nicht daran, daß die gesetzestreuen Rabbiner Bayerns so viel Umsicht und Ernst besitzen, um einer solchen Gefahr, die nach unserer Ansicht allerdings gar nicht existirt, zu begegnen. Indessen haben die Rabbiner gesetzestreuer Richtung auf der Konferenz wohl Fürsorge getragen, daß auch in den Augen des Publikums nicht einmal der Schein einer solchen Gefahr auftauchen könne, durch Stellung eines mit allen gegen eine Stimme angenommenen Antrags auf eine nach dieser Richtung abzielenden Aenderung des von der Kommission vorgelegten Statutenentwurfs.