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Der Israelit · 1899-06-19 · Heft 48 (19.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 48 (19.6.1899)
Date
1899-06-19
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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929 Wochenabschnitte o*e w» e*ie cir nun: beredten Ausdruck, das Leben der Verblichenen schildernd, ihre Verdienste hervorhebend und würdigend. Tief ergriffen nahm hierauf der Schwiegersohn, Herr Dr. Golthold, prakt. Arzt zu Hamburg, das Wort und verlieh dem Schmerze um die theure Mutter, um das immer noch zu früh entschwundene, allgeliebte und allverehrte Haupt rührende Worte, den innigsten Dank der ganzen Famile der Theuren nachrufend und ein ehrendes Andenken ihr gelobend. Ernst und würdig schloß die Feier, unter deren tiefen Eindruck man die heilige Ruhestätte verließ. Wir schließen uns den Worten der Herren Trauerredner an: Möge den Hinterbliebenen Trost, der Gemeinde Ersatz werden, und möchte das edle Beispiel der Heimgegangenen recht viele Nachahmung finden, sie selbst aber eingegangen sein in die lichten Gefilde des pv p um dort den reichen Lohn ihrer Thatcn zu empfangen! rrsrcr! Wiesbaden, 14. Juni. Die hier erscheinende „Werkstatt" schreibt: Die Arbeitbedrängniß der Juden war nach 2. Buch, Kap. 3, 35. 13 die Ursache für die Auswanderung aus Egypten. Der vornehme, am egyptifchen Hofe erzogene Moses kam nicht als unbedeutender Privatmann in die Provinz Gosen; er nahm dort vielmehr eine hervorragende Stellung ein, in welcher er, mit einem hohen RechtSfinn ausgestattet, der Willkür und den Erpressungen der egyptischcn Beamten entgegen trat. Das ist in so nachdrücklicher Weise geschehen, daß er nach 2. Buch Kap. 2, V. 12 einen Egypter erschlug; und MoseS wurde hiermit ein Märtyrer für mißhandelte und ausgebeutete Ziegelarbeiter (2. Buch, Kap. 5, V. 7—9). Die Bibel hat auch die Baarzahlung des Lohnes an die Arbeiter gesichert, indem sie vorschrieb, daß an jedem Tage vor Untergang der Sonne bezahlt werden mußte (5. Buch, Kap. 24, V. 15). Wenn unsere Arbeiter anstatt der Hetzschriften der Agitatoren die fünf Bücher Moses lesen, dann finden sie eine Gesetzgebung von einer erstaunlichen Praxis, welche als Vorbild dienen sollte, von den z. Z. vorhandenen unfähigen Arbeiterführern nützliche Fortschritte zu fordern. Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir können die uralte Staat Ordnung, die in so großartiger Weise in den z hn Geboten niedergelegt ist, heut noch als maßgebend beibehalten, denn das sind die unabänderlichen Grundlagen für die soziale Ordnung der Menschheit. W. Born sen., Ingenieur zu Charlottenburg bei Berlin. Hamburg. Dem Bericht des Krankenhauses der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, für das Jahr 1898 entnehmen wir: Im Jahre 1898 wurden im Krankenhause 979 Personen ausgenommen. Die Pflegetage betrugen 26 530. Die Total-Ausgaben beliefen sich im Ordinarium auf Mk. 62 257.79. Die Einnahme an Kostgeld betrug Mk. 49 863. Die Pflegetage der Kranken und Hausgenossen beliefen sich auf 36 166, die Kosten per Kopf und Tag betrugen Mk. 2.27. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Czerrrowih. In unserer Stadt herrschten seit jeher unter allen Bewohnern der vielfachen Glaubensbekenntnisse und Nationalitäten Friede und E ntracht. Leider ist dieselbe, sicherlich nur vorübergehend, durch den nachstehenden Vorfall getrübt worden: An dem hiesigen k. k. Staatsobergymnasium wurde bei der Einführung der Schüler eine Classe derart zusammengesetzt, daß diese Classe „judenrein" blieb. Dies mußte um so auffallender erscheinen, al« an dem bezeichneten k. k. Obergymnasium erfahrungsgemäß circa 50 Procent aller Sckmler an dieser staatlichen Lehranstalt der jüdischen Confession angehören und es demgemäß ausgeschlossen erscheint, die in der Regel nach dem Alphabet erfolgende Einreihung der Schüler in die betreffenden Classe einem bloßen Zufalle zuzuschreiben. Dieser ungewöhnliche Vorfall wurde von der lokalen Presse entsprechend gewürdigt und von dem Vertreter der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde im Bukowiner k. k. Landesschulrathe dem kaiserlichen Rath Präses Herrn Raftali Tittinger in der letzten Sitzung des Landesschulrathes im Wege einer Interpellation an den k. k. Landesschulinspektor Herrn Dr. Tumlirz zur Discussion gestellt. . Die in dieser Weise vom Vertreter der Judengemeinde vorgebrachte Interpellation rief bei den anwesenden Mitgliedern der höchsten Schulinstanz im Lande nicht geringe Verwunderung hervor und wurde dem Interpellanten nicht allein seitens des genanten Herrn Landesschul-Jnspcctors, sondern auch seitens der übrigen Vertreter, insbesondere auch seitens der des katholischen und griechischorientalischen Ritus, nämlich des infulirtcn römischkatholischen Prälaten Herrn Josef Schmidt und des griechisch-orientalischen Theologie Professors Ccnsistorialrathes Herrn Dr. Wojucki die beruhigendste Versicherung gegeben, daß auf die Abstellung dieser Ungehörigkeit ganz bestimmt werde gedrungen werden, um die religiöse Toleranz und den sozialen Frieden in unserem Laude auch weiterhin ungestört aufrecht zu erhalten. Da der betreffenden Landerfchulrathssitzung der k. k. LandeS-Präsioent Freiherr von Bourguignon nicht persönlich präsidirte, so beschloß die Repräsentanz unserer Cultusgemeinde, welcher ein derartiger tendenziöser Vorgang unmöglich gleichgiltig bleiben konnte, denselben in einem Memorandum dem k. k. Landes-Präsidenlen mit der Bitte zu unterbreiten, die erforderliche Remedur zu schaffen.

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