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Der Israelit · 1899-06-19 · Heft 48 (19.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 48 (19.6.1899)
Date
1899-06-19
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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927 Zeit der Selbstständigkeit und Macht unseres Volkes sich keine Spur davon findet, so finden wir, während überall zu jedem Gebrauch die Gründe angegeben sind, diesen Grund nirgendwo verzeichnet, wir finden im Gegentheil erzählt, daß manchmal rohe Gewalt die Bepflanzung der Gräber erzwungen hat, der beste Beweis, daß sie freiwillig nimmer geschehen wäre. (I. D. c. 368 § 1). III. Erst in neuester Zeit, da so viele Israeliten von der Erfüllung des jüdischen Neligionsgesetzes sich entfernt haben, da oft Vorstände, die dem jüdischen Gesetz in ihrem Privatleben längst den Rücken gewandt haben, über die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde gebieten, da vielfach sogenannte Rabbiner, bei denen Leichtsinn und Unwissenheit sich einander die Hände reichen, über die Berechtigung des Gesetzes aburiheilen wollen und nach ihrer individuellen Anschauung je nach Belieben was ihnen gefällt für erlaubt, und was ihnen mißfällt für verboten erklären, erst in der neusten Zeit hat man begonnen, die Gräber mit Blumen zu bepflanzen, wie man begonnen, Orgel und deutsche Gebete und Gesänge in die Synagoge einzuführen. Ich darf wohl als bekannt voraussetzen, daß diese Nachahmungen und Einführungen das religiöse Gefühl der orthodoxen Israeliten dieser Stadt und anderer Städte zur Trennung und zum Bau eines eigenen Gotteshauses gezwungen haben; der Friedhof ist noch gemeinschaftlich und muß auch wegen der Erinnerungen, die sich daran knüpfen, wegen der Väter und Mütter, die dort ruhen, gemeinschaftlich bleiben. Wie sehr aber muß das religiöse Gefühl eines jeden Einzelnen verletzt werden, wenn der Friedhof, dieser so theuere und heilige Platz, seinen jüdischen Charakter verliert und ein fremdes Aussehen gewinnt? Wie werth den Israeliten diese Wahrung des jüdischen Charakters in Bezug auf den Friedhof ist, mag ein Faktum aus der Geschichte der israelitischen Gemeinde dieser Stadt beweisen. Als während der französischen Occupation der Präfect einen gemeinschaftlichen Friedhof für alle Confessionen angeordnet, wurde keine Mühe gespart, bis von Kaiser Napoleon durch Vermittelung der sel: Bischofs Colmar der ursprüngliche Friedhof in seiner unveränderten Gestalt der Gemeinde wiedergegeben war. Es ergiebt sich also aus allem bisher Gesagten, daß es religiös verboten ist, jüdische Gräber mit Blumen zu bepflanzen, weil 1. dem das Religionsgesetz der Nichtnutzziehung aus der Leiche und deren Zubehör entgegenfteht; weil es 2. gegen durch Alter geheiligtes Herkommen, das einem Religionsgesetze gleichsteht, verstößt; weil es 3. nur aus der Nachahmung fremder Religionsgebräuche entsprungen ist. Es ist aber nicht allein verboten Blumen auf's Grab zu pflanzen, sondern auch die bereits Gepflanzten stehen zu lassen; es wird also durch das AuSreißen derselben kein Eigenthum verletzt, sondern nur vervollkommnet, nicht gegen die Ehrerbietung verstoßen, sondern vielmehr Ehre erwiesen, denn nicht das bringt Ehre, was das Gesetz verletzt, sondern was seine Bestimmungen erfüllt, und nie vermag daS zum Schmuck und zur Zierde gereichen, was die Religion verbietet; vielmehr ist ihren Vorschriften gemäß hier Schmucklosigkeit der einzige Schmuck." Der Vertheidiger Herr Dr. Aull wies darauf in einer glänzenden Rede nach, wie der Standpunkt des Herrn Rabbiner Dr. Aub ein unjüdischer sei, indem er sich über das Gesetz stelle. Auch der StaatSprokurator war überzeugt und stellte den Strafantrag nur auf eine Geldstrafe. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten wegen Eigenthumsverletzung an Friedhöfen frei und erkannte auf eine Strafe von 10 fl., weil in der Selbsthülse eine Rechtsverletzung lag und diese mußte das Gesetz bestrafen. Zeitungsnachrichten und Eorrefpondenre« Deutschland. Berlin, 14. Juni. Im Bureau des Deutsch- Israelitischen Gemeinde-Bundes traten am 6. Juni, #Vi Uhr Abends, auf Einladung der Herren Rektor Dr. Adler und Profeffor Dr. Philipp so n mehrere hervorragende Persönlichkeiten unserer Glaubensgemeinschaft zusammen, um für die vom Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche eingerichtete Pension«-, Wittwen- und Waisenkaffe ein Curatorium zu konstituiren. Nachdem der Vorsitzende Herr Dr. Adler in einigen einleitenden Worten die Bestrebungen gekennzeichnet, denen die Kaffe ihr Entstehen verdankt, und nachdem er rühmend der hochherzigen Stiftungen gedacht, durch die die Kaffe mit einem Grundkapital von ca. 150,000 Mark in» Leben treten könne, wurde über die Form, in der da» Curatorium bis zur ersten ordentlichen Generalversammlung die Geschäfte zu führen habe, diskutirt und alsdann zur Wahl des Curatoriums geschritten. Die-, selbe siel auf die Herren: Rektor Dr. Adler—Berlin, Dr. meö. Äpfel—Eöln, Dr. med. Barrach^- Berlin, Bankier L. M. Bamberger—Berlin, Lehrer Blumenfeld—Adelebsen, Bankier Croner—Berlin, Dr. Fiegel—Berlin, Dir. Haberland—Berlin, Lehrer Hauff—Berlin, Haupllehrer Herbst—Liffa, Bankier

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