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Der Israelit · 1899-06-15 · Heft 47 (15.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 47 (15.6.1899)
Date
1899-06-15
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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*10 ihnen damit auf den Kopf schlugen. Von der Anklage nach § 166 werden sie freigesprochen, weil die Absicht nicht erwiesen ist. Wegen der Mißhandlung wird gegen T. auf sieben, gegen die Anderen auf je fünf Monate Gefängniß erkannt. Bayern. Ein bekannter Grundsatz bei unsren Weisen lautet: „Wenn es sich um Erhaltung unsres unverfälschten Glaubens handelt, nruß jede Rücksicht gegen höher Stehende in den Hintergrund treten", und in Beachtung dieses Satzes erlaube ich mir die nachfolgenden Zeilen der Oeffentlichkeit zu übergeben. Auf einer Geschäftsreise kam mir nämlich am jüngsten Sabbat der Israelit Nr. 45 zu Gesichte, meine Aufmerksamkeit lenkte sich auf einen Artikel aus Nürnberg, im Betreff der Umgestaltung der Ziele des s. Z. von den Rabbinen Bayerns gegründeten Landesvereins. Derselbe hatte einzig und allein die Unterstützung nothleidender Gemeinden im Auge. Man hatte zwar bei der Begründung schon von orthodoxer Seite manches Mißtrauen gegen den Verein, weil sich derselbe von neologer Seite so unerwartet großer Sympathien zu erfreuen hatte; jedoch manche „vorsichtige" Herren des Ausschuffes suchten durch die in den Statuten genaupräzicirten Zwecke des.Vereins jeden Schein zu Mißtrauen zu vermeiden und wollten einzig und allein den nothleidenden Gemeinden zur Ausübung ihres Kultus und zur Ertheilung des Religionsunterrichts behilflich sein, welche Hilfeleistung selbstredend nur Anerkennung verdient. Es scheint aber, daß die Herren im Ausschuß nun den Schleier lüften wollen, denn nach dem neuestem Berichte denkt man schon etwas weiter. Der Verein will sich seines Titels als Landesverein für nothleidende Gemeinden entkleiden und dafür den elastischen, vornehmen, Herrschsucht verrathenden Titel: Landesverein für die isr. Cultusgemeinden in Bayern annehmen. Seine Aufgabe soll auch zugleich sein, „die einheitliche Regelung der Armenpflege und die schiedsrichterliche Schlichtung innerer Streitigkeiten." Es soll also hierdurch der erste Grundstein zu einer jüdischen Centralbehörde in Bayern (wovor uns Gott behüten wolle) gelegt werden. Was nützt da der lebhafteste Widerspruch der orthodoxen Mitglieder des Ausschuffes, was nützen da die noch so ernst scheinenden Versicherungen der neologen Mitglieder, um nicht auf die Idee der Schaffung einer Oberbehörde zu kommen, der erste Schritt hierzu wäre ja durch die angeregte Aenderung der Ziele des Landesvereins geschehen; und einem solchen Plane muß mit allen erdenklichen Mitteln der Boden entzogen werden. Wir wollen uns in Bayern für unsere jüdischen Verhältniffe keinen Berliner Gemeindebund zum Vorbild nehmen, wir wollen in Bayern keine Behörden zur Regelung unserer religiösen Angelegenheiten nach dem Muster und Vorbild von Baden und Württemberg. Wir müssen vielmehr alles Ernstes dahin wirken, daß die Selbstständigkeit der Rabbiner in ihren Rabbinaten fortbestehe, sowie, daß auch jeder Schein zum Erlangen einer jüd. Oberbehörde gemieden werde. Um dieses Ziel zu erreichen, genügen aber nicht etwa leere Worte, hohle Phrasen, nichtssagende Versicherungen, Frieden verheißende Aeußerungen, da kann nur energisches Einschreiten, unbeirrtes Auftreten, zündendes Wort zur Aufklärung, kräftiges Wirken von Erfolg sein. Der Landesverein soll sich wieder in sein ursprüngliches Flußbett zurückziehen, feine Befugniffe nicht erweitern, und keine schiedsrichterliche Stelle bei den Gemeinden zu übernehmen, sich erlauben. Wollen doch die hiezu berufenen orth. bayer. Rabbiner nicht gleichgiltig mit anfehen, wie man die orth. Richtung in Bayern zu untergraben, bezw. zu beherrrschen sucht; wollten die orth. Rabbiner unversäumt Hand ans Werk legen, bevor es zu spät ist, wollten sie doch ihre Augen der Gefahr nicht verschließen, die durch solches Vorgehen dem unverfälschten Glauben droht. Ueberhaupt muß es sehr auffallend erscheinen, nachdem doch der Landesverein dem Schooß der freien Rabbinerconferenz in Bayern seine Existenz verdankt, nachdem doch von den Rabbinen die betreffenden Statuten entworfen und berathen wurden: warum hat man nicht erst die Rabbiner Bayerns als Gründer des Vereins und als Führer der jüd. Gemeinden zu Rathe gezogen, ob sie mit einer so wesentlichen Aenoerung der Vereinsziele einverstanden, ob sie nicht etwa Bedenken dagegen erheben, um durch Meinungsaustausch die Angelegenheit zu läutern und zu klären und so das Beste zu erzielen. Dies geschah aber nicht, ja, es wurde sogar — wie man hört — in diesem Jahre deßhalb keine Rabbinerconferenz einberufen, um jeder Einsprache der orth. Rabbiner als Mitbegründer zu entgehen. Mögen diese Zeilen dazu beitragen, auch jeden Schein zur Begründung einer jüdischen Centralbehöcde in Bayern zu beseitigen. Unsere loyalen hohen und höchsten Stellen und Behörden begegnen den israelitischen Gemeindeangelegenheiten stets mit der größten Zuvorkommenheit und Gerechtigkeit, und etwaige Uneinigkeiten werden von dieser h. Seite stets gewissenhaft und unparteiisch geregelt. Bei solcher Organisation lebten die verschiedenen religiösen Richtungen friedlich neben einander und so soll es auch für die Zukunft verbleiben. Cöln, 13. Juni. Wir erhalten folgende Zuschrift: In der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes wird irrthümlich behauptet, daß Mizwas Schechita noch zu keiner Zeit und von keiner Unduldsamkeit uns untersagt wurde.

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