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Der Israelit · 1899-06-12 · Heft 46 (12.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 46 (12.6.1899)
Date
1899-06-12
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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889 auf einem der Tische» welche auf der im Eigenthum der Stadt stehenden Trottoirstäche vor Ihrem Gasthanse aufgestellt waren, ein Plakat gestanden mit der Aufschrift: „Juden ist der Aufenthalt hier nicht gestattet". Die infolgedessen stattgehablen Ermittelungen bestätigen die Nichtigkeit dieser Angabe, und cs wurde noch am 27. v. I. das fragliche Plakat auf einem der dort ausgestellten Tische auf einem Ständer stehend vorgesunden. Hiernach wurden Sie seitens des beauftragten städtischen Marktbeamten — dem Sie angaben, nichts von der Aufstellung des Plakates zu wissen, welches vielmehr von jemanden von Ihrem Personal ausgestellt sein müsse, aufgesordert, die Auffüllung dieses Plakates für die Zukunft zu unterlassen und sich jeder Benützung des Ihnen zur Bestellung mit Wirthschaft-gegenständen überlassenen TrottoirgeländeS zu antisemitischen Demonstrationen zu euthalten. andernfalls Sie zu gewärtigen hätten, daß Sie die Ertaubnitz zur Benützung des Trottoirs für Wirthschastszwecke nickt weiter erhalten würden. Am 20. September 1898 lief bei dem Magistrat eine neue Beschwerde ein. Danach wollte am 22. August v. I. ein Fremder, welcher am Hauptbahnhos angekommen war» au einem der vor Ihrem Gasthose auf dem Trottoir stehenden Tische eine Erfrischung einnehmen: der Kellner, an den er sich wandte, stellte indetz ein Plakat mit der eingangs erwähnten Aufschrift auf den Tisch, und als der betreffende Reisende sein Befremden hierüber äußerte, wurde er von einem hinzutretenden Herrn — seinem Ühiftveten nad) dem Gasthosbesitzer — in schroffer Weise aufgesorlert, sich zu entfernen. Bei den hierauf eingeleitelen Ermittelungen wurde von Ihnen abermals dem betreffenden Marktbeamten gegenüber behauptet, cs sei Ihnen von der Sache nichts bekannt, die Angaben müßten als unrichtig zurückgewiesen werden. Der Magistrat hat infolge dieses letzteren Vorgangs Weisnng ertheilt, daß die Zustimmung der Stadt zur Ueberlaffung des Trottoirs an Lio weiter nicht zu ertheilen sei, und er kann sich nicht veranlaßt sehen, hiervon abzugehen, da er nicht durch seine Zustimmung zur Einräumung der Trottoirbenutzung an Sie dazu beitragen tviü, daß die fragliche, im städtischen Eigenthum stehende Trottoirsläche durch Sie;u Aergeruiß erregenden antisemitischen Temonstrationen Verwendung findet. Der Magistrat. Aus Baden. Durch die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten und die gleichzeitig in's Leben getretene Freizügigkeit sind viele große Landgemeinden zu wenigen Mitgliedern herabgesunken, so daß manchmal die zum öffentlichen Gottesdienste nöthige Zehnzahl nicht mehr vorhanden ist. Anderseits sind aber in erfreulicher Weise da neue Gemeinden entstanden, wo früher keine Juden wohnten. Wir meinen nicht gerade die schnell aufgeblühten Gemeinden von Freiburg , Offenburg und Konstanz mir prachtvollen Synagogen neologer Einrichtung, sonder Gemeinden in kleineren Städtchen mit orthodoxem Gottesdienste. Einsender dieses war vor einiger Zeit in dem Städtchen Haslach im badischen Schwarzwalde. Er hat hier mit großer Genugthuung wahrgenommen, daß die dortigen wenigen Israeliten mit vielen Opfern einen Betsaal mit inpn pix, zwei ,m rrc schönen goldgestickten joie aus Sammt, ebensoMäntelchen in gleicher Arbeit eingerichtet haben. Durch freiwillige Spenden in der Gemeinde sollen nun auch nrr, Schmuck cc nnd t angeschafft werden. Die beiden älteren Brüder Bloch versehen unentgeltlich das Amt eines Vorbeters Wir rufen der kleinen Gemeinde Haslach petf ptn zu. E. Aus der Pfalz, 5. Juni. Die am 11. Mai in Neustadt abgehaltene Versammlung der israelitischen Lehrer, Religionslehrer und Kantoren der Pfalz war, wie die „Pf. Lehrerztg." berichtet, von 30 Theilnehmern besucht. Ein kurzes Referat des Lehrers Rosenstiel in Mutterstadt über die Frage: Was wollen wir? leitete die Besprechung ein. Referent begründete die Rothwendigkeit einer Vereinigung der israel,tischen Lehrer der Pfalz mit dem Hinweise, daß durch dieselbe die speziellen Jntereffen des israelitischen Lehrerstandes eine wesentliche und nothwendige Förderung erfahre, durch gemeinsames Vorgehen die Aufhebung des sogenannten Anstellungs-Reverses, wonach bei Auflösung der Stelle aus den Fortbezug des Gehaltes, bezw. auf Zuweisung einer anderen Stelle oder Pensionirung verzichte! wird, zu erstreben sei und der durch den Rückgang der Israel. Landgemeinden drohenden Gefahr des gänzlichen Mangels eines geeigneten Religionsunterrichtes und der hierdurch schwer beeinträchtigten religiös-sittlichen Erziehung der Heranwachsenden israelitischen Jugend rechtzeitig begegnet werden könnte. Der Referent stellte den Antrag, die Versammlung möge daher zu folgenden drei Fragen Stellung nehmen: 1. Soll ein selbstständiger israelitischer Lehrerverein für die Pfalz erstrebt oder 2. eine freie Vereinigung mit event. Anschluß an einen bereits bestehenden größeren israelitischen Lehrerverband gegründet oder 3. es jedem Einzelnen zur Pflicht gemacht werden, dahin zu wirken, daß die Jntereffen des israelitischen Lehrerstandes in dem bayerischen bezw. pfälzischen Lehrervereine wirksam vertreten werden. In der hieran geknüpften Besprechung wurde seitens der anwesenden Mitglieder der Lehrervereins entschieden Stellung gegen die Gründung eines eigenen selbstständigen israelitischen Lehrervereins genommen und betont, daß der bayerische Volksschullehrerverein mit seinen über 12,000 ordentlichen Mitgliedern viel nachdrücklicher und erfolgreicher die Interesse des israelitischen Lehrerstandes wahren könne, als dies ein kleiner Verein von einem oder zwei Dutzend Mitglieder vermöge. Andererseits aber konnte die Versammlung sich der Einsicht nicht verschließen, daß ein gemeinschaftliches, planmäßiges Zusammenwirken sämmtlicher pfälzischer israelitischer Lehrer eine zweckdienlichere Wahrung ihrer Jntereffen eher ermögliche, als wenn dies den Einzelnen überlaffen bleiben würde, und daß dis sogenannte „AnstellunzSktausel" den ganzen israel. Lehrerstand berühre, da hierdurch für den letzteren ein Ausnahmezustand geschaffen werde, wie es bei keiner Beamtenkategorie des Staates Vorkommen dürfte. Es wurde darum der ebenso bescheidene wie berechtigte Wunsch laut, es möge wenigstens bei

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