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Der Israelit · 1899-06-12 · Heft 46 (12.6.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 46 (12.6.1899)
Date
1899-06-12
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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888 Es braucht nicht erst darauf hingewitsen zu werden, daß ein solches Vorgehen von Seiten der Spender — den Standpunkt derartiger sauberer Anstaitsverwaltungen zu würdigen, ist jetzt nicht meine Absicht — durchaus nicht imSinne des Judenthums ist. Das einzige und sicherlreffende Kriterium, ob ein Wohlthätigkeiisakt die B. Zeichnung m, jüdische Wohlthätigkeit verdient oder, wie es allzuoft der Fall ist, vielleicht gar unlauteren Zwecken dient, ist und bleibt die Frage, ob der Spender sich auch selbst überzeugen will, daß seine Gabe den milden Zweck erfüllt. Dies ist aber mit einem Einblick in einen Jahresbericht nicht geschehen. Wer nicht den Jahresbericht allein, sondern selbst prüft, wird oft zu der Ueberzeugung gelangen, daß er über die Größe einer solchen mato bei der Unterstützung gewisser Anstalten sehr im Jrrthum war. Er wird es kaum mehr für seine Pflicht Hallen der Herrschsucht und dem Ehrgeiz, der Eitelkeit völlig unqualifizirter Personen die Stütze zu bieten, die auf Kosten Anderer Vorsteher und Kuratoren spielen wollen. Auch von der Gewissenhaftigkeit und Tüchttgkrit des Arztes einer solchen Anstalt, wird er erst überzeugt sein wollen — was für einen im Kurort lebenden Spender nicht unmöglich ist —; dann dürfte es wohl schwerlich Vorkommen, daß, wie in einem mir bekannten Falle, nicht die genannten Tugenden für die Berufung des Arztes , ausschlaggebend waren, wohl aber der Umstand, daß er gleich dem „Obmann" ein Tscheche ist und auch dessen religiöse — verzeihen Sie das harte Wort — Ueberzeugung theilt! Beide lassen nämlich in rührender Uebereinstimmung schöner Seelen ihre Kinder als herumlaufen. (Vertrauenspersonen für die Leitung einer rituellen j üd. Anstalt!) Ich bemerke es jetzt, daß ich ein concretcs Beispiel mehr als er Anfangs meine Absicht war, herangezogen habe. Doch zum Allgemeinen zurückkehrend, scheint es mir von großer Wichtigkeit darauf zu verweisen, daß nicht das Geben ja in vielen Fällen das Sichentledigen einer bestimmten Summe, jüd. Wohlthätigkeit zu nennen ist, sondern erst das Geben zu gutem Zwecke, und daß darum Vorsicht in der Unterstützung von Wohlthätigkeitsanstalten geboten ist, weil sich die Thatsache nicht hinwegleugnen läßt, daß es wirklich Anstalten gibt, die Tendenzen huldigen, welche einen guten Zweck illusorisch machen. Dr. M. R. Berlin, 31. Mai. Die seit 1813 hier bestehende Gesellschaft zur Verbreitung der Handwerke und des Ackerbaues unter den Juden in Preußen hat ihren Jahresbericht für 1898 versendet. Die Einnahmen und Ausgaben bilanziren mit 18 212 Mark. Für 71 Lehrlinge sind 6060 Mk. und als Beisteuer für das Lehrlingsheim Pankow 1500 Mk. j ausgegeben worden. An Mitgliederbeiträgen sind 4808, an Effektenzinsen 4693, und an Geschenken 5965, darunter ein beträchtlicher Betrag zum Andenken an den verstorbenen Philanthropen Ad. Ginsberg eingegangen. Das Vermögen der Gesellschaft beträgt zur Zeit 101261 Mk. Außer den 71 Lehrlingen sind drei Elektrotechniker, zwei Maschinenbauer und ein Mechaniker zum Besuch höherer Lehranstalten unterstützt worden. Die Lehrlinge werden durch fünf Inspektoren in ihrem Verhalten in den Werkstätten und im Besuch der Fortbildungs- und Religionsschule kontrolirt. Sie gehören 29 verschiedenen Handwerken an. Auf die Auswahl der Lehrmeister und auf die Abfassung von Lehrverträgen wird besondere Aufmerksamkeit verwandt. Die Generalversammlung fand Sonntag, 4 Juni, in der Aula der jüdischen Knabenschule statt. Die Thätigkeit der Gesellschaft von ihrem Beginn im Jahre 1813 bis zur Gegenwart wird in einer bereits im Druck befindlichen Chronik geschildert werden. Zur Zeit liegt die Leitung der Gesellschaft in den Händen des Herrn Leopold Lesser, Oranienburger Straße 73. A. B. Frankfurt a. M Das bekannte Gasthaus „Kölner Hof", welches am hiesigen Platze mit seiner antisemitischen Tendenz vergeblich Furore zu machen sucht, hat dieser Tage ein Fiasko erleben müssen, welches zeigt, daß es doch nicht ungestraft bleibt, mit frechster Stirne auf offener Straße wüsten Radauantisemitismus zu treiben. Der Besitzer genannten Lokals benutzte nämlich das Trottoir seines Grundstückes nicht allein zum Wirthschafisbetrieb, sondern auch zugleich zur antisemitischen Agitation und zwar durch Aufstellen von Plakaten mit der Aufschrift: „Hier haben Juden keinen Zutritt." Auch sollen jüdische Gäste, welche von dem Hauptbahnhofe kommend, in dem Hotel Erfrischungen einnehmen wollten, in der bekannten frechen Weife aufgefordert worden fein, das Lokal stehenden Fußes zu verlaffen. Der Magistrat hat nun schon wiederholt Warnungen erlassen, daß der Wirth dies Alles zu unterlassen habe, aber ohne Erfolg. Darauf wurde die Erlaubniß, auf dem Trottoir Wirthschaftsbetrieb zu führen, entzogen, worauf der Gastwirth bei der Stadtverordnetenversammlung vorstellig geworden war. Der Magistrat theilte dieser nun auf deren Ersuchen mit, daß diese Maßregel deßhalb erfolgt sei, weil elfterer nicht stad tisch es Terrain zu antisemitischen Zwecken hergeben wolle, er müsie deßhalb seine Erlaubniß zur ferneren Benutzung des Bürgersteigs gänzlich zurückzuziehen. Der Bescheid des Magistrats hat folgenden Wortlaut: Auf die Eingabe vom 5. l. M. gereicht Ihnen das Folgende -um Bescheid: Am 27. Juli v. I. ging beim Magistrat eine Beschcrde darüber ein, daß am Tage zuvor

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