Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 45 (8.6.1899)
- Date
- 1899-06-08
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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870 deshalb, weil die Uebersetzung d. o. B., was ihr gutes Recht ist, Raschis Erklärung folgt. Also deshalb, weil wir in der einen Stelle Raschi, in der anderen Raschbam, in der dritten Ihn Esra folgen, deshalb, weil wir übrigens wieder in Uebereinstimmung mit S. R. Hirsch nicht mit Og, König von Baschan übersetzt haben, deshalb weil wir 'Mr p“? cy nicht mit den Worten wiedergegeben: die 613 Gebote habe ich beobachtet, deshalb, weil wir zur Richtschnur den Ausspruch unserer Weisen genommen haben, sie sind doch Herrn Dr. B. orthodox genug, towb ’"pg p», deshalb also ist die Uebersetzung zum Unterricht in einer Schule der orthodoxen Richtung und auch zum Gebrauche in orthodoxen Familien unbrauchbar?! Deshalb verbietet die Rücksicht auf die Ehre ranpn urnm bv die Einführung der neuen Uebersetzung?! Wir wollen zur Ehre des Standes, dem Herr Dr. B. angehört, annehmen, daß es kindliche Naivetät ist, die ihm diesen Satz hat in die Feder fließen lassen, und nicht frivoler Leichtsinn, der mit der Ehre seiner Mitmenschen spielt. An welcher Stelle unserer Uebersetzung wird denn die Ehre rwipr, bv verletzt?! Wahrlich, das nennen wir eine Entweihung btt* rwnpn ijmr, wenn dies Wort, das das Höchste bezeichnet, wawir besitzen, mißbraucht wird, um die Uebersetzung der Vergangenheit zu schützen und die mysteriöse der Zukunft zu empfehlen, wenn gedeckt von diesem heiligen Schilde geschäftseifrig der Ruf erschallt: „nicht eher die alten Uebersetzungen außer Kurs zu setzen, bis wirklich etwas besseres geboten wird." Diese Anmaßung, den Gewissensrichter zu spielen, ein Werk, das einer heiligen Sache dient, mit einer unverständlichen, geradezu unfaßbaren Begründung auf den Index zu setzen, dies allein hat uns nur dazu bewogen, die Angriffe des Herrn Dr. B. abzuwehren. Eine ernste und sachliche Kritik wird uns nie verletzen. Dr. I. Wohlgemut h. I. Bleichrode. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 6. Juni. Folgendes Circular vom 21. Mai wurde heute auf unseren Redactionstisch geweht: Sehr geehrter Herr College! In der Generalversammlung des Rabbiner-Verbandes in Deutschland vom 1. und 2. Juni 1898 ist beschlossen worden: „An die für den Rabbinerberuf vorbereitenden Anstalten ist die Bitte zu richten, in Ausnahmefällen auch solche Cbndidaten zur Rabbinats Prüfung zuzulassen, ' welche sich anderweitig die erforderlichen Kenntnisse erworben haben und als würdig für den Beruf befunden werden." In Ausführung dieses Beschlusses hat Herr College Dr.«W e r n e r—München im Aufträge des geschäftsführenden Vorstandes sich an die in Frage kommenden Anstalten gewendet und von diesen die nachstehenden Bescheide erhalten, die hiermit dem Wortlaute nach Ihrer Kenutnißnahme unterbreitet werden. 1. B e s ch e i d d e s I ü d i sch - T h e o l o g i s ch e n S e m i n a r s zu Breslau. Einem verehrlichen Vorstande des Rabbiner-Verbandes in Deutschland, z. H. des Herrn Rabbiner Dr. K. Werner zu München, erwiedern wir auf die geschätzte Zuschrift vom 21. Februar ergebenst, daß wir bereit sind, in berücksichrigungswerthen Ausnahmefällen auch solche Kandidaten, welche den Lehrkursus an unserer Anstalt nicht durchgemacht haben, zur Ablegung der bei uns üblichen Abschluß-Prüfung zuzulassen. Freilich wird eine derartige Zulassung nur erfolgen können nach sorgfältiger Prüfung der religiösen, moralischen und wissenschaftlichen Qualifikation des Kandidaten, nach erlangter Cinsicht in den Lebenslauf, Bildungs und Studicngang desselben, sowie nach geschehener Billigung der Beweggründe, um derentwillen er eine der bestehenden theologischen Lehranstalten überhaupt nicht besucht oder die von ihm besuchte vorzeitig verlassen hat. Ferner wird eS erforderlich fein, daß der Kandidat sich zuvor persönlich vorstelle und sich einer Vorprüfung in den bei uns vorgetragenen Lehrfächern, wie eine solche in einzelnen Fällen bei uns bereits üblich ist, unterwerfe Zu dieser Vorprüfung gehört die Abhaltung einer Predigt. Wir haben dabei nur Inländer oder solche Ausländer, die bereits theologische Lehranstalten veS Inlandes besucht haben, im Auge. Nähere Bestimmungen über die Prüfungs-Ordnung behalten wir uns vor. Cs dürste überflüssig sein, zu bemerken, daß die Prüfung unentgeltlich abgehalten wird. Auf Anregung des Kuratoriums der Kommercienrath Fränkel'schen Stiftungen heben wir noch ausdrücklich hervor, daß wir uns das Recht Vorbehalten, unseren Beschluß, falls sich Mißstände daraus ergeben sollten, zu jeder Zeit zurückzuziehen. Mit vorzüglicher Hochachtung für das Lehrer-Kollegium: gez. Tr. I. Lew y. 2. Bescheid des Rabbiner-Seminars zuBerlin. An Einen wohllöblichen Vorstand des Rabbi,rerverbandes in Deutschland zu H. des Herrn Rabbiners Dr. Werner Ehrwürden. Auf Ihr werthes Schreiben vom 20. Februar 1899 erwidern wir Ihnen ergebenst, daß wir zu unserem Bedauern Ihrer Anregung keine Folge geben können. Wir verkennen nicht, daß es in der Oesfentlichkeit hervorgetretene, schwere Mißstände gewesen sind, welche Veranlassung zu Ihrem Vorschläge gegeben haben. Aber dieselben Umstände, die uns seit Begründung des Seminars veranlaßt haben, ausnahmslos nur den in unserer Anstalt herangebildeien Kandidaten die Autorisation zu ertheilen, machen eS auch jetzt unmöglich, von unserer Gepflogenheit abzugehen. Wir würden auch schon darum die von Ihnen gewünschte Einrichtung nicht einführen, weil wir die uralte jüdische Sitte, nach der jeder bedeutende nN"nn miD das Recht hat, seinem Schüler eine nN"nn mnn zu ertheilen, nicht ontasten möchten. Die von Ihnen mit Recht beklagten Mißbräuche können unseres Erachtens nach nur dadurch beseitigt werden, daß die Gemeinden darüber belehrt und dazu veranlaßt werden, jede n*nn mnn nach dem inner» Werth der mnn und dem Gewicht der sie ausstellknden Personen ZU beurtheilen. Hochachtungsvoll und ergebenst Das D o z e n t e n c o l l e g i u nt. Der Vorsitzende gez.: Dr. D. Hoffmann.