Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 45 (8.6.1899)
- Date
- 1899-06-08
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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865 Amendationen in Vorschlag brachten, welche eine Aenderung erstrebten, die Besorgnisse, als solle der Verein seinem Unterstützungszwecke entzogen und zu einer religiösen Oberverwaltun sbehörde umgestaltet werden, einigermaßen zu beschwichtigen. Im Großen und Ganzen wurden jedoch die ursprünglichen Commissionsvorschläge genehmigt, und zwar selbst mit den Stimmen der orthodoxen Mitglieder des Ausschusses, die sich mit den von der andern Seite wiederholt abgegebenen Versicherungen beruhigten, daß auch diese mit den vorgeschlagenen Aenderungen der bisherigen Verfassung des Vereins nie und nimmer die Creirung einer Oberbehörde für religiöse oder Verwaltungsanliegen der israelitischen Cultusgemeinden Bayerns erstreben, sondern blos eine centrale Beratungsstelle für alle wichtige Anliegen zu schaffen bemüht feien. Ueber den Geist dieser Zusicherungen kann am besten der Umstand aufklären, daß ein Antrag des Dr. Deutsch, die Aufgabe der Herbeiführung eines friedlichen Ausgleichs bei Streitigkeiten innerhalb der Cultusgemeinden nur als eine consultative zu bezeichnen, von dem Referenten Dr. O f n e r, mit der Erklärung bekämpft wurde, er habe nichts dagegen, diese Aufgabe als eine fakultative, das heißt als solche, die nur auf freiwillige Initiative der streitenden Parteien zu erfolgen habe, zu bestimmen, niemals aber dürfe diese eine consultative sein; im Gegentheil! habe eine Gemeinde die Dienste des Vereins in dieser Beziehung einmal in Anspruch genommen, dann müsse das schiedsgerichtliche Nrtheil für dieselbe auch bindend sein. — Da aber vorerst dem Verein jede Vollzugsgewalt fehlt, so ist nicht abzusehen, wie er seine Entscheidungen über die Bedeutung eines sachdienlichen Raths hinaus zur Geltung bringen will. Im Uebrigen waren die Verhandlungen, welche die Zeit von 91/2 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends in Anspruch nahmen, vom Geiste einträchtigen Zusammenwirkens getragen und haben manche dankenswerthe Anregung und Förderung unterstützungswürdiger Zwecke gebracht. (Anmerk. d. Red. So gern wir das Letztere anerkennen und uns darob freuen, ist es uns dennoch unmöglich, die ernsten Besorgnisse zu unterdrücken, die uns die Richtung, die der ursprünglich Unterstützungszwecken gewidmete Verein allmählich genommen, einflößt. Kann der Verein vorerst allerdings nur durch das Gewicht seines moralischen Ansehens und materieller Unterstützungsmittel, über die er verfügt, Einfluß über die Gemeinden gewinnen, so wird hieraus leicht eine bleibende Institution werden, welcher der Staat, der immer nur ungern mit den religiösen Anliegen der Israeliten sich befaßt, bereitwilligst seine Machtbefugnisse überträgt, sobald dieser erkannt haben wird, daß er in dem Verein eine von den hetmathlichen Juden anerkannte und gebilligte Vertretung vor sich hat. Was nützt es, wenn die derzeitigen Organe der Vereinigung theils aus streng religiösen Männern, theils aus solchen bestehen, denen jede Intoleranz in religiösen Anliegen fern steht; in diesen Dingen lehrt die Erfahrung die Beherzigung der Spruches: principiis obsta! und wir fürchten, unsere Gesinnungsgenossen in Bayern sind über die zu meidenden Anfänge schon allzuweit hinaus.) Bremen. Eine ganz eigenthümliche Sache brachte, wie die „Br. Nachrichten" berichten, einen Vegesacker älteren Einwohner, als Angeklagten und 15 Einwohner, theils christlicher, theils jüdischer Religion, männlich und weiblich, vor das heutige Gericht, Im Januar an einem Freitag, starb eine ältere jüdische Dame. Die Frau war von einer katholischen Pflegeschwester während ihrer Krankheit gepflegt, und nach dem eingetretenen Tode wusch und bekleidete die Schwester die Leiche, wie es bei christlichen Leichen gebräuchlich. Die im selben Hause wohnende Familie des heute unter Anklage stehenden Herrn, die sehr befreundet mit der Verstorbenen war, übte die in einem christlichen Sterbehause übliche feierliche Stille. Am Samstag Abend nach Sonnenuntergang kamen dann der Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Aumund und sechs jüdische Damen ins Sterbezimmer und nun soll nach Ansicht des Angeklagten sich eine Scene entwickelt haben, die ihn zu entrüsteten Aeußerungen über die Hanolung veranlaßte, die er am Biertisch in dem Winterrestaurant der Strandlust aethan, und die sich im Weitertragen von Mund zu Mund zu merkwürdigen Erzählungen verdichteten. So wurde erzählt, die Leiche sei mit einem Degen geschlagen und mit einem Messer abgeschrapt worden. Diese Märchen nahmen einen so gehässigen Charakter an, daß die betheiligten Israeliten Strafantrag gegen den angeblichen Verbreiter, den Kaufmann R., stellten, der u. A. gesagt haben sollte, man sei mit der Leiche schlimmer umgegangen, wie mit einer tobten Katze. Letzterer erklärt heute, er habe allerdings in seiner Erregung in der Strandlust Aeußerungen gethan. Er habe erzählt, daß die Israeliten die Leiche der Frau vom Bett genommen, entkleidet und auf dem Fußboden auf Stroh gelegt hätten, wo das Mädchen der Verstorbenen in der Dunkelheit fast über die Leiche gestolpert sei. Dann sei die Leiche in einem aus ungehobelten Brettern hergestellten Sarg (Kiste) gelegt worden. Dabei sei laut gesprochen und auch sonst durch Hämmern und Klopfen so lautes Geräusch verursacht worden, wie es eben in einem christlichen Sterbehause unerhört sei, und das habe ihn und seine Familie sehr empört, so daß er am Freitag in der Strandlust gesagt: Die Verstorbene, Frau Sch., (die eine große