Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 41 (25.5.1899)
- Date
- 1899-05-25
- Page
- Seite 791 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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791 Dr. Bielhaben angeführten Schrift des Arztes am Alexandcrkrankenhaus in St. Petersburg, Dr. Dembo, „Das Schächten im Vergleich mit anderen Schlachtmethoden", ist mitgetheilt als ein Beispiel dieser^ unsauberen Praktiken derselben Männer, welche zum Schutze der ösfentlichen Moral den Sturmlauf gegen das jüdische Schächtverfahren predigen — so schreibt Herr Dr. Dembo — die Antwort des Professors du BoiS-Reymond auf die Anfrage, was es mit dieser Berufung auf ihn für eine Bewandniß habe; sie ist auf Seite 111 und 112 abgedruckt. Professor du Bois- Reymond antwortet auf diese Frage dem Verfasser des Buches: Ihrem Wunsche gemäß erkläre ich hiermit und ermächtige Sie, von dieser Aussage jeden beliebigen Gebrauch zu ' machen, daß die obigen Angaben, soweit sie mich betreffen, vollständig aus der Luft gegriffen sind. Ich habe solche Untersuchungen, wie sie mir da zugeschrieben werden, nie angestellt. Ich halte sie für sinnlos und ihr angebliches Ergebniß für falsch. Dieser Brief ist datirt vom 2. November 189.-1 Die Schrift des Dr. Dembo ist „Herrn Professor Emil du Bois-Repmond in Verehrung zugeeignet." Es ist also nicht anzunehineu, daß dieser von dem Verfasser so hochveehrte Mann hier etwa fälschlich angeführt worden wäre. Zudem ist Professor du Bors-Reymond erst am 26. Dezember 1896 gestorben, hätte also alle Zeit gehabt, eine etwaige Fälschung zu entlarven. Eine solche Entlarvung ist nicht erfolgt, wohl aber sind diejenigen durch das Schreiben des Professors duBois- Reymond an Dr. Dembo entlarvt, welche sich fälschlich auf ihn berufen, um das Schächten anzusechten. Nun, meine Herren, hat auch der Berliner Thierschuhverein, wie wohl auch behauptet werden darf, die beiden Nummern 35 und 37 seiner Flugblätter, aus denen Professor du Bois-Rehmond Anlaß zu seiner Erklärung nahm, inzwischen so verändert, daß der Name des Professors du Bois-Revmond darin nicht mehr vorkommt; wohl aber, wie schon gesagt, ist er hellte noch als Zeuge angerufen in dem noch bei der ersten Lesnng und vielleicht auch heute hier auf dem Tische des Hauses ausliegeuden Flugblatt Nr. 31, lvelches den Beringer scheu Vortrag aus dem Jahre 1889 ohne jede Berichtigung wiedergiebt, und Herr Dr. Vielhaben hat zum Ueberflusse von dieser Stelle aus auf die von ihm vertheilten und hier auf denl Tisch des Hauses liegenden Flugschriften, darunter auch auf diese Nr. 31, hingewiesen. (Hört! hört! links.) Sieht das nach sachlicher Vertiefung aus? Oder wenn Herr Dr. Vielhaben den anderen Vorwurf lieber hat - - es giebt ja Leute, die lassen sich lieber einen Schurken als einen Dummkops nennen —, wenn Herr Dr. Vielhaben den anderen Vorwurf lieber hat, tvenn er dabei bleiben will, die Sache so „sachlich vertieft" zu haben, wie er es bei uns vermißte: sieht das noch nach gutem Glauben aus, heute, in dem Jahre 1899, eine solche Autorität auf den Tisch des Hauses zu legen, die schon im Jahre 1893 eS abgelehnt hat, für diese Behauptung als Autorität angerufen zi: werden? Ich mache übrigens darauf aufmerk sam, daß inein verehrter politischer Freund, unser früherer Herr Kollege Frank, bereits im Eingabenausschuß der baner. zweiten Kainmer am 2*. Februar 1894 aus diesen Vorgang bingewiesen, die Fälschung osfengelegt hat, und ich denke, dadurch wird die Verantwortung derjenigen Herren, die sich heute noch darauf berufen, nur um so schwerer, nur unl so weniger abwälzbar. Genau ebenso daS muß ich an meinem Bedauern schließlich dem Herrn Vorredner entgegenhalten — verhält eS sich mit dem Hinweise des Herrn Dr. Vielhaben, den sich heute Herr Liebermann v. Sonnenberg ebenfalls angeeignet hat, daraus, der preußische Herr Kriegsminister fei init der Zulassung der Schächtung in der Mainzer Konservenfabrik auf ein Gutachten des jüdischen Arztes Dr. Dembo hineingefall-n. Meine Herren, ich habe schon bei der ersten Berathung darauf hingewiesen, daß am 13. Februar 1897 der damalige Departementschef im preuß. .Kriegsministerium, Generalmajor Freiherr v. Gemmingen, sich zur Begründung der Beibehaltung des Schächtschnitts in der Mainzer Konservenfabrik auf ein Gutachten der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen dahier berufen hat, der zuständigen obersten preuß. Autorität, mit keinem Worte aber auf den Dr. Dembo in St. Petersburg. Die Ermittelungen, die ich anstellen konnte, haben ergeben, daß dieses Gutachten der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Meoizinatwesen aus dem Ende 'November 1894 stammt, daß es die Frage sowohl von der technischen und hygienischen, als auch von dex Humanitären Seite sehr eingehend gewürdigt und zu dem bekannten Ergebniß komnit, daß daö Schächten unter jedem Gesichtspunkte den Vorzug verdiene, so schnell und sicher tödte und daö Fleisch so haltbar und so schmackhaft mache, daß es von keiner anderen r-chlachtart übertrofsen tverde; nur müsse man sich gegenwärtig halten, daß das Schlachten stets ein sehr widerwärtiges Schauspiel sei. 'Nun, meine Herren, hat, wenn ich mich recht erinnere, Herr Dr. Derlei neulich gesagt: Gutachten steht gegen Gutachten. Vielleicht hat er geglaubt, das sächsische Gutachten von 1892 stehe gegen das preußische Gutachten von 1891; man bätle ihm schon darauf antworten können, und ich will es heute sagen: es giebt auch ein sächsisches Gutachten aus dem Jahre 1882; da steht denn schon Gutachten gegen Gutachten im Königreich Sachsen selbst. Aber, meine Herren, für uns hier im Reichstage ist doch wenigstens bis auf den heutigen Tag, um von allen anderen wissenschaftlichen und praktischen Gutachten zu schweigen, das Gutachten, auf welches hier der Königlich preußische Herr Kriegsminister den Schächtschnitt in d.n militärischen Konservenfabriken der preußischen Heeresverwaltung für zulässig erklärt, ungleich maßgebender als das Gutachten einer Königlich sächsischen Landeskommission. Wenn ich aber nun gar die Namen verlesen werde der Männer, aus denen die Königlich wissenschaftliche Deputation für das Medizinal weien im Jahre 1894 bestand, so wird man doch wohl zugeben, daß gegen d ese Namen diejenigen unter dem Gutachten der Königlich sächsischen Kommission von 1892 kaum aufkommen können, soviel ich habe ermitteln können, sind es die Namen: Bartsch, Virchow, Pistor, Srzkeczka, Olshausen, Bardeleben, Leyden, Bergmann, Fischer, Iollh, Nubuer, Moeli und Gerhardt. Es sind das ja alles „nur Gelehrte" (Heiterkeit), und wir lesen in Blättern der antisemitischen Partei, wir haben es Gott sei Dank im Reichstag nicht auch gehört, von der „Metze der Wissenschaft", die sich den Rabbinern preisgegeben habe. Aber weiter, meine Herren: unter den Gutachten, auf die wir uns stellten, unter diesen 254 Gutachten allein, sind 190 an der Zahl oder 74,8 Prozent von Praktikern: heute liegen hier auszugsweise im Druck und vollständig in der Urschrift noch weitere 87 Gutachten nur von Praktikern vor, heute schon 341 Gutachten, davon 277 an der Zahl oder 81,23 auf'S Hundert, mehr als ein Fünftel aller Gutachten, von Praktikern, die alle mit ihrem Namen ein stehen, nicht so, wie „säinmtliche thierärztiiche Vereine Deutschlands" figuriren, sondern mit ihrem Flamen und ihrer Person einstehen für das, was seitens der obenge nannten 13 Gelehrten amtlich und ebenso unsererseits behauptet wird. Selbst wenn man sich aber schließlich auf den Standpunkt des Herrn Dr. Oertel stellen wollte, mit den» ich mich im klebrigen, so verlockend es wäre, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit heute nicht mehr beschäftigen will — selbst wenn man sich auf diesen Standpunkt stellte ich stelle mich nicht darauf —: ,,es stellt Gutachten gegen Gutachten", so wäre doch die einzig