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Der Israelit · 1899-05-25 · Heft 41 (25.5.1899) · p. Seite 790

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 41 (25.5.1899)
Date
1899-05-25
Page
Seite 790 (sequence 28)
Language
German
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WWWWWMW WMVMWWWWW drei Jahren bemüht. Unterschriften israelitischer Mitbürger unter eine „öffentliche Erklärung" zu gewinnen, welche auSsprechen sollte, datz auch nach ihrer, dieser jüdischen Mitbürger, Ueberzeugung das Schächten im Widerspruche mit dem sittlichen Empfinden aller nichtjüdischen Mitbürger stehe, und daß das Schächtvetbot oder wenigstens der gesetzliche Zwang zur vorgängigen Betäubung der Schlachtthiere kein Eingriff in die Religionsvorschriften, sondern nur in einem möglichst bald aufzugebendcn rituellen Gebrauch der Juden fei. Und was war der Erfolg? Nach dem eigenen mündlichen und schriftlichen Einverständniß des wiederholt genannten Herrn Hans Beringer, des Geschäftsführers des Berliner Thierschutzvereins, ist es in den drei Jahren nicht gelungen, auch nur eine einzige jüdische Unterschrift unter diese geplante öffentliche Erklärung zu erhalten. Also es ist, sollte ich meinen, Beweis und Gegenbeweis vollkommen schlüssig erbracht, daß das gesammte deutsche Judenthum, und nicht nur die 257 Rabbiner, auf dem Standpunkt steht, daß der Eingriff, auch in der Form dieses Gesetzentwurfs, in die rituelle Schlachtart der Juden ein Eingriff in eine religiöse Satzung der Juden ist. Nun ist ja - idj muß das jußcben — um diese einmüthige Stellungnahme des Judenthunrs zu entkräften, recht viel Staat gemacht werden mit einigen Rabbinern, drei im Ganzen, 1,167 Prozent, die auf einem anderen Standpunkt stehen sollen. Ich übergehe zwei, die früher genannt worden sind, auf die wohl auch der Herr Vorredner abgezielt hat; der eine heißt Stein, der andere Stern. Ich übergehe sie. weil der eine von seiner eigenen Gemeinde entlassen, der andere freiwillig aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgeschiedcn ist. Ich bleibe bei dem Herrn Dr. Wiener, welcher Herrn Dr. Vielhaben bei der ersten Lesung eine so gewichtige mächtige Stütze zu verleihen schien. Nun ist es ja wahr, das Buch, welches nrir der Herr Kollege Dr. Vielhaben zu eingehendem Studium empfohlen hat: „Die jüdischen Speisegesetze nach ihren verschiedenen Gesichtspunkten" von Rabbiner Dr. A. Wiener — De ciborum e legibus diviais (biblieis) at<jue rabbiuicis ▼etitorum indole et sententia, Auctore Adolpho Wiener, Dioecesseos Oppoliensis Rabbino — spricht sich an manchen Stellen recht ungünstig über die Rabbiner aus, enthält, namentlich auch das von Herrn Dr. Vielhaben Ungezogene, wonach die Rabbiner nur aus Herrschsucht, nur um ihre Machtvollkommenheit aufrecht zu erhalten, diese Stellung eingenommen hätten. Ich war im Laufe einer persönlichen Bemerkung, in welcher ich ken Vorwurf zurückwies, den Gegenstand nicht sachlich vertieft zu haben, im Begriffe, dem Herrn Dr. Vielhaben nahezulegen, daß er ihn wahrscheinlich noch weniger sachlich vertieft hätte. — als ich von dem verehrten Herrn Präsidenten unterbrochen wurde. Derselbe wird mir wohl heute, wo ich zur Sache spreche, gestatten, nun doch auf den Herrn Abgeordneten hinzuweisen, nicht nur, wie"bereits geschehen, auf Dr. Wiener unter der Kundgebung sämmtlicher Rabbiner, sondern auch zwei Stetten aus derselben Schrift des Herrn Dr. Wiener zu verlesen, die, wenn ich deutsch verstehe, die schärfste Verurtheilung des Vorgehens der Herren Antragsteller aussprechen; ich muß mich wundern, daß Herr Dr. Vielhaven uns das nicht auch zu lesen empfohlen har. Dr. Wiener sagt auf Seite 292; „»Zugegeben selbst, daß durch das rituelle Schlachten das Thier einen etwas größeren und um wenige Sekunden längeren Schmerz erleidet, was dann? Steht der Mensch nicht höher als das Thier? Verdient die Schonung und Pflege seinesittlichen und humanen Gefühls nicht größere Beachtung als der augenblickliche Schmerz, den das Thier empfinden mag? Man denke an die entsetzlichen, anfangs erschütternden, später nach u. nach abstumpfenden u. verhärtenden Wirkungen auf das menschliche Gemüth, welche die dem Thiere versetzten heftigen und wiederholten Kopfschläge haben müssen und haben u. s. w. Ist solchen Praktiken nicht eine sanfte und doch sichere Anwendung des fein geschliffenen, lückenlosen Schlachtmessers in Rücksicht auf das Gefühl des Menschen bei weitem vorzuziehen? „Ist oas Gesetz etwa des Ochsen und nicht vielmehr des Menschen wegen gegeben?" Der Staat gestattet ja auch, und mit vollstem Recht, die Vivisektion, die doch unstreitig eine Thierguälerei ä untrance ist? Warum? Der höheren Interessen und der bevorzugteren Ansprüche des Menschen wegen! Durch die Vivesektiou wird die Heilkunde gefördert und in Stand gesetzt, menschliches Leben sicherer zu erhalten, menschlichen Schmerz besser stillen nnd verkürzen zu können. Es ist also die Rücksicht sür den Menschen, die in den Augen eines erleuchteten und humanen Staales höher steht als die sür das Thier. Und dieser Gesichtspunkt sollte aitcf) vernünftigerweise dazu leiten, die rituelle Schlachtmethode für unschädlicher und geeigneter anzusehen als die formidabeln und barbarisirenden An- und Eingriffe auf das thierische Leben, wie sie sonst, in einer Gegend mehr, in anderer weniger, in Ue bung sind. Und dies fuhrt uns endlich noch zu einem dritten Punkte. Der Lckaat hat die Pflicht, Seelenpein seinen Angehörigen zu ersparen. Run, unzählige Israeliten würden sich in ihrem Gewissen tief verletzt uno beunruhigt fühlen, falls sie sich genöhtigt sähen, Fleisch von Thieren zu genießen, die nicht nach rabbinisch ritueller Weise geschlachtet sind. Die Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Beschützung des Staatsangehörigen in seinen religiösen Skrupeln sollten sicherlich höher stehen als der vermeintlich etwas größere, jedoch unter allen Umständen schnell endende Schmerz des Thieres, der demselben aus dem jüdischen Schlachtrims möglicherweise erwachsen dürfte. Daß viele freisinnige jüdische Theologen ebenso wie intelligente Laien die rituelle Schlachtweise für nicht biblisch begründet, sondern nur als rabbinische Vorschrift betrachten, ändert an der Sache nichts. Eine große und wohl die bei weitem überwiegende Zahl der Israeliten hält sich nun einmal an die rabbinische Satzung gebunden, und Gewissenszwang bleibt Gewissenszwang." Das ist der Dr. A. Wiener, mit welchem Herr Dr. Vielhaben mich und meine politischen Freunde zu widerlegen gemeint hat, unter der Voraussetzung, wir tvürden seine Mahnung, die Angelegenheit sachlich vertieft zu betrachten, nicht schon im Voraus befolgt haben. 911111 will ich aber die geehrten Herren nicht lange mehr in Anspruch nehmen; aber ich muß doch, um auf die Art, wie die Herren gegen uns und insbesondere auch gegen mich aufgetreten sind, wenigstens ein und allerdings ein recht grelles Schlaglicht zu werfen, noch eines Gegenstandes Erwähnung thun, dessen Thatbestand Sie wahrscheinlich ebenso mit Erstaunen erfüllen wird, wie das bei mir der Fall gewesen ist. Sowohl neulich Herr Dr. Vielbaben, als auch, wenn ich ihn recht verstanden habe, heute Herr Lieber mann v. Sonnenberg, haben sich auf ein angebliches Gutachten des verstorbenen Professors du Bois-Reymond berufen. welches im Widerspruch stehen sollte mit den Er klärungen der Gutachter, die wiederholt angezogen worden sind. Herr Dr. Vielhaben hat es sehr ausführlich gethan, indem er aus der von mir schon angeführten Flugschrift Nr. 81 des Berliner Thierschutzvereins die Sätze verlas, in denen Herr Beringer am 18. Juni 1889 in Dresden sich auf Herrn du Bois-Reymond bezogen hatte zum Nachweis, daß diese Schächtmethode eine wenig geeignete sei. Es mußte Verwunderung erregen, einer solchen Berufung auf Herrn du Bois-Reymond zu begegnen, wenn man die Gutachten desselbe auf Seite 81 f. der Hildesheimerschen Sammlung gelesen hatte vom 14. Januar 1885, vom 5. Dezember 1886 und vom 24. Juli 1898. In der wiederholt von Herrn

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