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Der Israelit · 1899-05-25 · Heft 41 (25.5.1899) · p. Seite 788

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 41 (25.5.1899)
Date
1899-05-25
Page
Seite 788 (sequence 26)
Language
German
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788 näher zu treten, diesen unbestimmten und kaum jemals zu einem praktischen Zugriff führenden Paragraphen unseres Reichsstrafgesetzbuches entsprechend zu verschärfen und zweckmäßig ausführbar zu macken. (Sehr richtig!) Unter die Umstände, welche meine politischen Freunde auch ihrerseits zugeben, sowohl in Bezug auf das rituelle Schächten als auch in Bezug auf alle anderen Schlachtarten, die überhaupt in Frage kommen könnten und geübt werden, gehört dann ganz wesentlich ein Punkt, den d e Herren Antragsteller in einem späteren Paragraphen in dankenSwerther Wei e, was ich anerkenne, abzustellen Vorschlägen; das ist die Oeffentlichleit dieser Vorgänge, meine Herren. (5s ist in der That empörend, wenn man in kleineren Städten und 1'andorten ganze Haufen müßiger Gaffer, namentlich ganze Kinderschaaren — uni im Vorbeigehen auch dies nicht ungerügt zu lassen wie bei der Deckung, so auch beim Schlachten der Thiere als neugierige Zuschauer sieht. Es ist gewiß ein dankenswerthes Bemühen, wenn angeregt wird, diesem Uebelstande, wenn die Polizei ihn abzuftellen nicht ausreicht, auf dem Wege des Strafgesetzes Abhilfe zu sichern. Nicht eine oder die andere Schlacht Methode wirkt verrohend auf die Heranwachsende Jugend, sondern der Umstand, daß jede Scblachrmethode, das Schlachten an und für sich etwas Widerwärtiges, Verrohendes an sich hat und es gar nicht von sich abstreifen kann, und daß dieser unter allen Umständen verrohende Akt in dem Maße öffentlich vor sich gehen kann, wie es heutzutage der Fall ist. (Sehr richtig! rechts.) Also» meine Herren, in allen diesen Punkten ist ja zwischen den Herren Antragstellern und meinen politischen Freunden nickt der geringste Streit. Wenn es lediglich darum ginge, so würden wir ganz gut Hand in Hand gehen können, um Abhilfe zu schaffen, wo Abhilfe von uns möglich ist. Aber, meine Herren, damit sind die Herren Antragsteller nicht zufrieden; sie verlangen ein Mehreres: sie wollen nicht die Begleitübelstände abgestellt haben, sie wollen eine bestimmte Schlachtart vorschreiben die, wie ich widerhole, der Herr Antragsteller mit der Angabe begründet hat. es sei bereits festgestellt, daß die jetzt übliche Schlachtart, insbesondere auch des rituellen Schachtend, eine Thierguälerei sei. t§r beruft sich zu dem Ende auf eine ganze Menge von Zeugnissen, namentlich das Zeugniß sämmtlicher Provinzialveterinärversammlungen, also der Thierärztevereine, die auf ihren Versammlungen einstimmig oder nahezu einstimmig das Schächten als Thierguälerei verurtheilten. Der verehrte Herr wird mir nicht verübeln, wenn ich ihm sage: Sie haben so viel Material auf den Tisch des Hauses legen lassen; ich habe bis jetzt die Zusammenstellung der Beschlüsse dieser thierärztlichen Vereine, ihre Kundgebungen wider das Schächten unter diesem Ihrem Materiale nicht gefunden. ES wird lediglich die Behauptung ausgestellt; eS wird aber von anderer Seite auch auf einen und den anderen Vorgang bei solchen thierärztlicken Versammlungen hingewiesen, der entweder die Einstimmigkeit als eine nicht vorliegende erweist oder aber geradezu eine gegentheilige Kundgebung darftellt. Ich glaube nun, daß ich zum Antreten des direkten Gegenbeweises gegen jene Behauptung des Herrn Vorredners fo lange nicht verpflichtet bin. als die Herren Antragsteller nicht ihrerseits den Beweis für ihre Behauptungen mindestens angetreten daben, und so enthalte ich mich zur Zeit — ich kenne die Wünsche des hohen Hauses, nicht allzulange mehr mit dem Gegenstände sich zu beschäftigen, — auf einzelne dieser entgegenstehenden Behauptungen und Beläge einzugehen. Aber, meine Herren, nehmen wir doch nur eine einzige Erscheinung! Sie haben unter den verschiedenen Flugblättern, die hier ausgelegt sind, auch ein solches, die Nr. 31 der Flugblätter des Berliner ThierschutzvereinS, aufgelegt, worin das Referat über die Reform des Schlachtwescns erstattet beim 10. internationalen Thierschutzkongreß zu Dresden von Herrn tz. Beringer, hier, enthalten ist und am Schluffe gesagt wird es sei eine Resolution — die da ausdrücklich mitgeiheilt wird und die zu lang ist, um Ihnen zuzumuthen, ihre Verlesung anzuhören — zu Gunsten der Einführung der Betäubung vor dem tödtlichen Schlag, Schnitt oder Stich nach lebhafter Debatte auf diesem Kongresse einstimmig angenommen worden. Das war im Jahre 1380. Schon auf dem folgenden, dem 11. internationalen Thierschutzkongreß in Bern vom 12. bis 15. August 1304, ist der Ausgang ein ganz anderer gewesen. Trotz des Antrages Ihres politischen Freundes, des Herrn Tr. Paul Foerster, es wolle der Kongreß sich in demselben Sinne aussprechen wie die Gesetzgebung in der Schweiz und in Sachsen, ist der Kongreß über jede Stellungnahme zu der Schächtfrage ohne jede Beschlußfassung hinweggegangen außer-derjenigen: sie nimmt Kenntniß von den Berichten der beiden Berichterstatter, und niemand im Kongresse verpflichtet sich durch diese Kenntni - nähme und diesen Beschluß, sei eS für, sei eS gegen das Schachtverbot. Ich sollte denken — und der Bericht über die Verhandlungen dieses Kongressesliegt mir hier vor, steht auch zur Verfügung: — wenn ein internationaler Thierschutzkongreß'einem direkten Antrug auf Stellungnahme zu Ungiinsten deS SchächtenS gegenüber diese Stellungnahme verweigert, so ist schon durch diese eine Thatsache der direkte Gegenbeweis erbracht, daß in dem Schächten keine Thierguälerei liegen kann; sonst würde ja dieser Th erschntzkongreß, dieser internationale Thierschutzkongreß, sich der Theilnahme an dem Verbrechen der Thierguälerei in einem besonders prägnanten Punkte mitschuldig gemacht haben. Nun hat der verehrte Herr Vorredner ja mit großem Nachdruck auf die 1000 Thierschutzvereine hingewiesen, die auf diesen internationalen Kongressen vertreten 31t sein pflegen, und betont, daß unter diesen 1000 mehr als ein Viertel, nämlich 243 deutsche Thierschutzvereine seien. Dies gibt mir Anlaß, einen nicht unwichtigen Irr thum, der früher hier mit untergelaufen ist, an der Hand der mir vorliegenden amtlichen ..Zusammenstellung der deutschen Thierschutzvereine, abgesch'offen im Oktober 1893," also zweifellos nicht veraltet, zu berichtigen. Der Verband nennt sich der Verband der deutschen Thierschutzvereine, oder der Thierschutzvereine des Deutschen Reiches. Aus dieser amtlichen Zusammenstellung ergibt sich aber, daß von den 243 deutschen Thierschutzvereinen nur 123. knapp über die Hälfte, genau 50,61 aufs Hundert, dem Verbände angehören, während 120, beinahe die Hälfte, genau 40,30 auf- Hundert, dem Verbände nicht angehören, der Verband sich also gar nicht der Verband der Thierschutzvereine im Deutschen Reiche nennen darf, sondern höchstens einen Verband von Thierschntzvereinen im Deutschen Reiche, und wenn er namens der Vereine spricht, eine Irreführung be geht, die nicht zulässig, mindestens aber für uns nicht beweiskräftig ist. Sodann ist der verehrte Herr Vorredner auf jenes Flugblatt „Ausruf und Bitte" gekommen, in deren Inhalt er unter förmlichster Abweisung jedes Antisemitismus ausschließlich die Beweggründe erblickt sehen will, welche die Herren Antragsteller zum Einbringen ihres Antrages bestimmt haben, und er hat auch uns im Zentrum zu müthe geführt, daß unter den 208 Unterschriften, die diese Druckschrift trägt, sich die Unterschriften von zehn Erzbischöfen und Bischöfen der katholischen Kirche Deutschlands befinden. Ich kann dem Herrn Vorredner noch zu Hilfe kommen: nicht zehn, sondern vierzehn deutsche katholische Erzbischöfe und Bischöfe haben diesen Aufruf und Bitte unterzeichnet; et stehen außerdem sogar darunter die Namen von drei ehemaligen Mitgliedern der Zentrumspartei des Deutschen Reichstags. Aber» meine Herren, was beweist denn das?

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