Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 41 (25.5.1899)
- Date
- 1899-05-25
- Page
- Seite 766 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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766 hin zu fürchten. Aber srn nno v\ Daß wir für alle Zeit unbesorgt in die Zukunft schauen können, wird kein Einsichtiger behaupten wollen. Wenn uns in Zukunft dieses unentbehrliche Lebensmittel und mit ihm unsere Religions- und Gewiffensfreiheit nicht verkümmert werden soll, gilt uns diese Mahnung «Hpm in so hervorragender Weise, daß wir sie noch zum Gegenstand einer besonderen Darstellung machen wollen. Aetturrg-nachrichteir und Corresponderrze« Deutschland. LR. Berlin, 19. Mai. Auf die letzte Sitzung der Repräsentanten der jüdischen Gemeinde dürfte man wohl mit Recht das Dichterwort anwenden: Der Worte sind genug gewechselt. Derartige ausführliche Berichte dürften die Geduld der Leser des „Israelit" erschöpfen. Ich will daher nur das wirklich Wichtige hervorheben. Die neue Geschäftsordnung für die Repräsentanten-Versammlung ist nach wiederholten Debatten glücklich zur Welt gekommen: Es kommt nur in Frage, ob sich der Vorstand stets danach richten wird, eine kleine Oposition hat er ja bereits für gewisse Fälle in Aussicht gestellt. Einstimmig wurde Herr Prof. Blaschke in das Kuratorium des Reichenheim'schen Waisenhauses gewählt. Herr Prof. Baginsky, der Repräsentant in absentia erhielt von 17 abgegebenen Stimmen nur 5. Eine Zuwendung des Herrn S. Born an die Armencommission im Betrage von 5000 Mk. wird angenommen, desgleichen ein Legat des Herrn Hirschler. Ein Wunsch des Herrn Prof. Lewin die Vertheilung der Kantoren und Hilfslehrer in einzelnen Synagogen findet endlich Gehör, da er außerdem von dem kräftigen Organ des Herrn Löwcnthal unterstützt wird. Es ist auch höchste Zeit, daß dem Wanderwesen der Rabbiner und Kantoren ein Ende gemacht wird. Ein mir befreundeter Rabbiner sagte mir gestern, in Zukunft wird man den Berliner Rabbiner nicht nur auf seine geistige, sondern auch auf seine physische Beschaffenheit untersuchen müssen. Auch wird er wohl etwas festerauf den Füßen sein müssen, als bisher. Es werden noch Subventionen an 11 Religions- Vereine bewilligt. Berlin, 18. Mai. Vor dem Oberverwaltungsgericht gelangte ein Prozeß zur Verhandlung, bei dem der Abgeordnete Werner für eine Firma Thiele gegen den Oberpräsidenten von Hessen-Nassau al- Vertreter erschien. Die Firma Thiele hatte von der Polizeiverwaltung in Kassel Plakate, worin die | „Judengefahr" behandelt wurde, abstempeln lassen, um den Inhalt der Plakate an den Anschlagssäulen dem Publikum zur Kenntniß zu bringen^ Die Firma Gotthelf, die die Anschlagssäulen in Kassel gepachtet hatte, lehnte es aber ab, das Plakat anzuschlagen, und zwar wegen des antisemitischen Inhalts. Nun besteht aber, wie der Abg. Werner ausführte, zwischen der Firma Gotthelf und der Polizeibehörde ein Vertrag, wonach die Firma Gotthelf verpflichtet ist, sämmtliche Plakate anschlagen zu lassen, die von der Polizei abgestempelt worden sind. Die Firma Thiele ersuchte darauf die Polizeibehörde, die Firma Gotthelf zum Anschlag des Plakats zu veranlassen. Nachdem die Polizei es abgelehnt hatte, die Firma Gotthelf zum Anschlag der Plakate zu veranlassen, erhob Thiele Beschwerde und zuletzt Klage gegen den Ober- Präsidenten beim Oberverwaltungsgericht. Der Abg. Werner erklärte, es handle sich hier um eine Angelegenheit, die für sämmtliche politischen Parteien von großer Wichtigkeit sei; die Zensur im Anschlagswesen sei unerträglich. Das Oberverwaltungsgericht bezeichnete aber die Klage als unzulässig, weil die Polizei weder ein Gebot noch ein Verbot erlassen habe. Der Anschlag sei von der Firma Gotthelf verhindert worden. Habe sich die Polizeibehörde geweigert, auf die Firma Gotthelf einen Druck auszuüben, so sei nicht die Klage, sondern lediglich die Beschwerde zulässig. Werner beabsichtigt, beim Minister Beschwerde einzureichen. Königsberg. Von einem schmerzlichen Verluste ist unsere Universität betroffen worden. Unerwartet wurde der außerordentliche Professor an der medizinischen Fakultät, Dr. Samuel, seiner Familie entrissen. Weit über den Kreis der Universität hinaus wird das Hinscheiden des hochverehrten, liebenswürdigen Mannes aufs tiefste bedauert werden. Simon Samuel war zu Glogau 1833 geboren. Nach beendetem medizinischen Studium ließ er sich 1856 als praktischer Arzt in Königsberg nieder. Hier versuchte er 1860 die Habilitation in der medizinischen Fakultät, die jedoch 1861 abgeschlagen wurde, weil nach § 105 der Statuten als Dozenten nur Evangelische zugelasscn werden dürfen. Die Fakultät ersuchte damals das zuständige Ministerium für den Erlaß des Ministers Ladenburg vom 14. Juli 1848, betreffend die Berechtigung der Juden zu allen Lehrämtern in Preußen, die königliche Bestätigung zu erwirken und das Generalkonzil beschloß die Streichung des im Statut enthaltenen Gesetzes, daß nur evangelische zur Habilitation zugelassen werden dürfen. So trat den 1861 Samuel in das Lehrerkollegium der Universität ein, um später, nachdem er die Kriege 1864, 1866 und 1870/71 als Arzt mitgemacht hatte, zum außerordentlichen Professor befördert zu werden. Er las an unserer Universität besonders über allge-