Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 39-40 (18.5.1899)
- Date
- 1899-05-18
- Page
- Seite 103 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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- Odesa 1× ep/1000834
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ganisirt: Zwei einflussreiche Beduinenscheichs aus der Nachbarschaft sind als Wächter mit einem Monatsgehalt von 50 Frcs engagirt; sie sind verpflichtet, die Kolonie mit ihrem Hab und Gut zu überwachen, und für jeden, selbst den geringsten Verlust verantwortlich. Es wachen in der Kolonie nicht die Scheichs selbst, sondern einfache Araber aus ihrem Stamme, aber auf Beleb 1 und Verantwortlichkeit der Scheichs, welche auch monatlich um ihren Gehalt einkommen. Bis vor etwa IV2 Jahren waren keine Diebstähle in der Kolonie vorgekommon; als aber nach der Abreise des Herrn Sohoub den Wächtern längere Zeit kein Gehalt ausgezahlt wurde, so suchten die Wächter durch das Stehlen von Pferden, Ochsen oder Eseln sich zu entschädigen, hatten aber nichts dagegen, dass man ihnen den Werth des gestohlenen Viehs von dem ihnen zukommenden Gehalte abrechne. Die Wächter haben von der Kolonie etwa 800 Frcs. zu bekommen, die Kolonie von den Wächtern für gestohlenes Vieh über 300 Frcs. — Was aber die Wächter in Schranken hält, ist der Umstand, dass sie seit dem 1. Januar 1895 ihren Gehalt regelmässig vom Jaffaer Exekutivcomite (durch die Administration von Rosch- P i n ä h) erhalten. Auch der Apotheker hat noch von der Kolonie für frühere Dienstzeit etwa 550 Frcs., und der Schochet 160 Frcs. zu fordern. Alles in Allem betreffen diese Schulden der Kolonie an ihre Gemeindefunktionäre annähernd 1500 Frcs. Alle sogenannten Gemeinde - Institutionen der Kolonie, wie Bethaus, Schule, Apotheke etc. befinden sich sämmtlich im Hause des Kolonisten W. Lifschitz. Ein Zimmer dieses Hauses dient für den Gottesdienst und Kinderunterricht, das andere für die Apotheke und Apothekerwohnung. In der letzten Zeit haben die Kolonisten einen aus ihrer Mitte, David 8egal, beauftragt, die Kinder zu unterrichten, da sie die etwas liberale Unterrichtsmethode des Apothekers nicht befriedigt. Bericht über die Thätigkeit des Kolonisations-Comite s in Odessa vom 1. Jjar5053 bis zum 1. Jjar 5656 (16. April 1893—13. April 1896). (VII. Fortsetzung.*) Im Süden dieses Hügels liegt ein anmuthiges Thal mit 35 Dunam Flächeninhalt, welches für Anpflanzungen bestimmt ist, die der künstlichen Bewässerung bedürfen, weil sich in diesem Thal der einzige Brunnen der Kolonie befindet. Vor Anlage dieser Pflanzungen muss jedoch ein starkes Pumpwerk zur Hebung des Wassers bestimmt werden, weil die mächtige Tiefe des Brunnens das Wasserschöpfen und die Be Wässerung ausserordentlich erschwert. 500 Dunam Land der Kolonie sind vom Hauptkomplex derselben durch arabischen Besitz getrennt. Durch die Häuseranlage auf Hügelland und das Nichtvorhandensein von Sümpfen hann das Klima von Ge derah als das günstigste von allen Kolonien bezeichnet werden. Die kühle Seeluft vom Westen mildert die Sonnengluth und schützt die Kolonie vor Fieber Nur Augenkrankheiten sind, besonders bei den Kindern dort häufig, nehmen aber durch Ausdehnung der Anpflanzungen allmählich ab. Der Anblick der Kolonie ist ein erquickender. Auf einer 275 Meter langen und 30 Meter breiten Strasse sind auf beiden Seiten Reihen von Maulbeerbäumen gepflanzt. Vor jedem Hause *) 8. Nr. 698. ist ein kleiner Baumgarten, mit Cypressen und anderen Bäumen bewachsen. Fast jedes Haus hat auch einen Gemüsegarten von 5 Dunam Fläche, in welchem Gewächse gezogen werden, welche keiner künstlichen Bewässerung bedürfen. Häuser und Ställe sind fast alle gleichmässig aus Steinen errichtet, in genügender Höbe und guter Bauart; auch sind sie genügend geräumig und unter Ziegeldächern. Die Kolonie hat eine Synagoge aus Holz, eine Badeanstalt, aber kein Schulhaus, obwohl die Anzahl der schulpflichtigen Kinder vierundzwanzig beträgt. Der Schächter der Kolonie ist auch zugleich Lehrer dieser Kinder. 1 Die Weinstöcke der Kolonie betragen 300000, und haben sich in den jüngsten drei Jahren um 100 000 vermehrt. Da Gederah von Seiten der Behörden als l/6 des Araberdorfes Katra betrachtet wird, dürfen die dortigen Kolonisten den Zehnt von ihren Feldern nicht besonders verpachten, wie dies sonst im heiligen Lande üblich ist, sondern die Fellahs von Katra verpachten den Zehnt zusammen mit dem ihrer Ländereien, und suchen dann von den Kolonisten mehr herauszupressen, als ihr Areal schuldig ist. Im vorigen Jahre