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Der Israelit · 1899-05-18 · Heft 39-40 (18.5.1899) · p. Seite 102

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 39-40 (18.5.1899)
Date
1899-05-18
Page
Seite 102 (sequence 38)
Language
German
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f rk Die Kolonie “pTfi ->VVV». Von Agronom N. Kaisermann in Jaffa. (III. Fortsetzung und Schluss.*) Nach Abzahlung des ganzen Kauf Schillings an Lubovsky wurde Letzterer verpflichtet, jedem einzelnen Kolonisten einen Kaufschein auf seine Parzelle zuzustellen. Jetzt erklärt Herr L — mit welchem Rechte bleibt hier ausser Betracht — seinen Kontrakt mit Herrn S c h o u b für ungiltig, und verlangt, die ihm zukommende Summe für das Land von Mischmar auszuzahlen. Nach der letzten Unterredung des J a f f a e r Exekutiv- Comit 6s (in Gegenwart der Herren Ossawetzky, W. Lambus, Dr. H. Löwe und Schoub) mit Herrn Lubovsky würde derselbe für das Land mit Zinsen 17,556 Fr cs, bei sofortiger Bezahlung und einem Skonto von 4% für drei Jahre 14,980 Frcs. erhalten. Ausserdem hat Herr L. eine Schuld von 1200 Frcs. an die „Ohowewe Zion“ zu entrichten. Somit könnte man bei sofortigem Abschlüsse Herrn L. mit ca. 14,000 Frcs. abfertigen. L hat sich ferner bereit erklärt, auch seinen Antheil Landes (Vio) an die Kolonie gegen eine entsprechende Entschädigung oder gegen Austausch auf Land in El-Kästine abzutreten, aber nur im Falle gänzlichen Abschlusses der Rechnungen mit der Kolonie Mischmar. Seinerzeit hatte Schoub das von Lubovsky kontraktlich erworbene Land weiter verkauft an eine Gruppe von 10 Leuten, deren Vertreter er war. Aber diese 10 konnten weder das Land verzinsen, noch die übrigen Spesen und Unkosten für die Kolonie bestreiten, und so sahen sie sich genöthigt, auch noch andere Mitglieder in ihre Mitte aufzunehmen, welche Letztere gegen eine gewisse Geldeinzahlung den Anspruch auf eine entsprechende Parzelle Land und das Recht, als Kolonist von Mischmar zu gelten, erwarben. Das von den neuen Mitgliedern erhaltene Geld verwendete Schoub für Bauten und andere Bedürfnisse der Kolonie. Bei dieser Gelegenheit ist Schoub an Holz- und Eisenhändler, sowie an einige Privatpersonen, für die Kolonie 10—11,000 Frcs. schuldig geblieben. Die Rechnungen zwischen Schoub und den Kolonisten sind etwas komplizirt, aber nach Revision einer Spezialkommission, aus den Herren Ossawetzky, Dr. Blydenund Dobrüsk in bestehend, von Schoub und den Kolonisten als richtig erklärt und bestätigt. *) 8. Nr. 992. Herr Schoub funktionirte als Administrator *) der Kolonie bis zu seiner Abreise nach Europa vor 2 Jahren. Jetzt hat die Kolonie gar keine Verwaltung, steht aber unter Protektion der Administration von Rösch-Pinäh, und der „Muchtar“ oder Schulze dieser Kolonie erfüllt auch die Pflichten eines „Muchtar“ von Mischmar-Hajarden. Die Gemeindespesen für Schocket, Apotheker, Medikamente, Lehrer, Wächter etc. werden aus der Kasse des Odessaer „Chowewe Ziön“-Comit6s bestritten, und zwar durch liebenswürdige Vermittelung des Herrn Ossawetzky in Rösch-Pinäh. Diese Gemeindespesen setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen: Apotheker und Feldscheer (gleichzeitig auch Lehrer) 600 Frcs. pro Jahr, Schocket 240 Frcs., Wächter 600 Frcs., Werko (Grundsteuer) 260 Frcs., Medikamente etwa 300 Frcs., zusammen 2000 Frcs. pro Jahr. Ist der Gesundheitswächter der Kolonie für das Wohl der Bauern von grosser Wichtigkeit, so sind die gewöhnlichen Wächter der Kolonie von um so grösserer Bedeutung, denn diesen ist nicht nur das körperliche Wohl der Kolonisten, sondern auch das ökonomische, das wirtschaftliche Gedeihen anvertraut. Ja, in einer weit entlegenen und armen Kolonie, ohne Vorsteher, sind die Kolonisten vollständig in der Gewalt der als Wächter funktionirenden Beduinenscheicbs. So lange natürlich dieselben regelmässig bezahlt werden, sind sie durchaus nicht zu fürchten; im Gegenteil, sie erfüllen dann ihre Pflichten ziemlich gewissenhaft, soweit überhaupt beim Fellachen und Beduinen das Gewissen mitspricht. Bekommen aber solche Wächter ihren Gehalt nicht regelmässig, so werden sie rachsüchtig, verüben Diebstähle und verursachen viele Unannehmlichkeiten. Es muss bemerkt werden, dass die Araber zu den Juden ein ganz ausserordentliches Zutrauen besitzen und stets überzeugt sind, dass die Juden ihre Schulden bezahlen, aber „kleine Unannehmlichkeiten“, wie Diebstähle, vorzugsweise von Vieh, das betrachten sie eben als Lappalien. Die Wacht ist in der Kolonie folgendermassen or- *) In dem rechtlichen Verhältnisse eines „ W e k i I", (1. h. einer Vertrauensperson, der nach islamischem Rechte jedwede Verfügung vollmächtJich zusteht. Geschäfte, die er abschliesst, gelten als vom Auftraggeber, dem „M u - wakkil“, handelsgesetzlich abgeschlossene. Die Red.

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