Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 39-40 (18.5.1899)
- Date
- 1899-05-18
- Page
- Seite 758 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2448989--48296-2498701- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
758 — Auf die Frage, ob das Schächten wirklich auf rituellen Vorschriften oder blos auf langjährigem Gebrauche beruhe — eine Frage welche insofern nicht zweifellos ist, als thatsächlich viele Angehörige der jüdischen Religion sich durchaus keine Skrupel machen, Fleisch von nicht geschachteten Thieren zu genießen*) — und ebenso auf die weitere Frage, ob aus rituellen Gründen das Schächten nicht auch nach vorheriger Betäubung ausgrführt werden könne, hat das Ministerium de« Innern, als nicht zu seiner Kompetenz gehörig, nicht eingehen zu sollen geglaubt.») Wohl aber hat es sich sagen müssen, daß auch eine rituelle Vorschrift oder eine rituelle Gewohnheit dann keinen Anspruch auf Beachtung machen kann, wenn sie mit der auch den Thierschutz umfassenden Moral in Widerspruch steht. — Es mag ja sein, daß die unmittelbare Operation des Schächtens, d. h. das Durchschneiden des Halses, wenn es mit Geschicklichkeit geschieht, dem Thiere nicht größeren Schmerz verursacht, als der zum Zwecke der Betäubung auszuführende Schlag. a) Die Manipulationen aber, welche dem Schächten vorausgehen müssen und ziemlich lange Zeit beanspruchen, das Fesseln und Niederwerfen des Thieres, das Umdrehen und das gewaltsa > e Strecken des Halses :c. sind, wie aus mehreren der vorliegenden, aus genauer, auf Augenschein beruhender Kenntniß hervorgegangenen Gutachten zu entnehmen gewesen ist, von der Art, daß sie dem Thiere — ganz abgesehen von der durch den Verblutungstod ohne vorherige Betäubung hei vorgerufenen inneren Beängstigung — große Qual verursachen, und den Zuschauer höchst peinlich berühren, ja. wie sich einer der Berichterstatter ausdrückt, mit Abscheu erfüllen. 0 Ein mit den Anforderungen der Humanität so wenig vereinbartes Verfahren, dessen Vertheidigung sich nur durch das Alter seines Bestehens erklären läßt, kann seinen Grund nur in wandelbaren Menscheusatzungen haben und erscheint daher den Anforderungen der Jetztzeit gegenüber nicht länger haltbar. -) Aus diesem Grund hat die jüngst erlassene Verordnung von einer allgemeinen Vorschrift des vorherigen Betäubens des Schlachtviehes auch für die jüdischen Schlachtungen keine Ausnahme machen zu dürfen geglaubt." Wenn gegen das Schächten ui Sachsen keine anderen Gründe sprechen, als die hier aufgeführten, dann müßte das sächsische Schächtvelbot bald, ja längst aufgehoben sein. Die Gemeinden haben sich 1) Wenn das wahr ist, dann ist auch die Frage des Diebstahls, des Lügens, und noch manches andere nickt zweifellos, da es in Lachsen, wie überall, viele Angehörige aller Religionen und Confessionen gibt, die stehlen, lügen und noch manches andere thun. Auch die Orthographie und das kleine Einmaleins sind es dann nicht mehr, — da es viele gibt, die sich darüber hinweg setzen! 2) Wenn das Ministerium das bloße Eingehen auf Fragen von ritueller Bedeutung als außerhalb seiner Competenz liegend bezeichnet, wie kann es sich §u einem solchen Eingriff in die rituellen Interna der jüdischen Bürger für kompetent erachten? Wer nicht competent ist den Knoten zu lösen, ist ein solcher wirtlich kompetent ihn zu zerhauen V 3) Dieses Geständntß bleibt werthvoll, trotz der hypothetischen Form, in die eS gekleidet ist. 1 2 3 4 5 4) Man sollte doch glauben, daß eS in Sachsen, so gut wie in Preußen und anderwärts möglich sein sollte, die nöthtgen Vorkehrungen zu treffen,, dyß auch die Vorbereitungen zum Schächten allen Wünschen und staatlichen Anordnungen entsprechend eingerichtet sind. 5) Hier erklärt sich die Verordnung plötzlich doch competent für die Beurtheilung, ja für die Vernrtheilung einer jüdischen Religionsvorschrift! ja wiederholt bereit erklärt, allen Anforderungen selbst des weitgehendsten Thierschutzes beim Niederlegen der Schlachtthiere zu entsprechen. Wenn das Schächtverbot dennoch fortdauert, so müßten noch andere Gründe dafür maßgebend sein. Welche könnten das sein? Am 22. Februar 1893 erklärte im Reichstage der Abgeordnete S a ch ß e: „Wir Sachsen haben eine kluge und weitblickende Staatsregierung, welche alle Zeit dafür gesorgt hat, daß die jüdischen Bäume nicht in den Himmel hineinwachsen. Wir haben in jüngster Zeit ein sehr nachahmenSwerlhes Schächtgesetz eingeführt." Da hätten wir also einen Grund; allerdings einen antisemitischen. Und der sächsische Minister hat diese Rangirung unter die Antisemiten seitens eines Reichstagsabgeordneten ruhig eingesteckt, ohne wegen Injurien zu klagen und ohne Herrn Sachße zu dementiren! Das gibt zu denken, und läßt die Gründe, die er in seiner Verordnung verschweigt, jedenfalls schwerwiegender erscheinen, als die, welche er aufführt! Wer nach alledem diese Gründe ernst nimmt, nämlich die — angeführten, der gehört selber zu den letzteren. Oesterr.- Ungar. Monarchie. Nikolsburg, 4. Mai. Der jüdische Friedhof zu Nikolsburg ist unstreitig der interessanteste des ganzen Landes; nicht nur wegen seines hohen Alters (er ist nachweisbar über 400 Jahre alt), nicht nur wegen seiner großen Ausdehnung und eigenthümlichen Sagen, sondern wegen der großen Männer, die da den ewigen Schlaf schlummern und die gelebt, gelernt, gelehrt, gewirkt und gekämpft haben, deren Ruhm weit über die Grenzen unseres Vaterlandes gedrungen und deren Namen nirgends, wo noch gesetzestreue und in der hebräischen Wissenschaft gebildete Männer existiren, verklungen ist. Da ruhen sie die großen Helden des Geistes, da ruht er, der bekannteste von allen, der berühmte tsyjn wm n, der in Karlsbad einem tückischen Magenleiden erlag und der im Monat Adar hierhergesührt worden war, nachdem er auf dem Friedhofe zu Lichtenstadt über ein halbes Jahr begraben war. Es würde zu weit führen, wollten wir all der Anstrengung, all der materiellen Opfer unserer Gemeinde erwähnen, welche sie gebracht hat, um den theuren Leichnam der geweihten Erde unseres Friedhofes übergeben zu können, auch würde es uns zu weit führen, wollten wir alle Erzählungen erwähnen, die sich an seine Person knüpfen, mögen dieselben nun liebliche Sagen sein oder auf Wahrheit beruhen. Wir wollen nur seiner als Mann der Wissenschaft, als eifrigen Träger der Tradition, als feurigen Glaubensgenossen gedenken und seiner wahrhaften, ungeheuchelten Frömmigkeit, seiner ascelischen Lebensweise erwähnen. ES wird als verläßlich