Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 39-40 (18.5.1899)
- Date
- 1899-05-18
- Page
- Seite 750 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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750 Ratidor, 4. Mai. „Der jüdische Waisen- Unterstützungsverein" hielt dieser Tage in Bruck's Hotel seine Generalversammlung ab. Zunächst wurde der Berwaltungsbericht erstattet. Der Verein zählt 171 Mitglieder, darunter 26 immerwährende und vier Ehrenmitglieder. Laufende Unterstützungen haben 12 Waisen, bezw. Witrwen erhalten; außerdem ist in ausreichender Weise für Unterricht und Bekleidung der Bedürftigen gesorgt und überhaupt allen berechtigten Ansprüchen, die sonst an den Verein gestellt wurden, Rechnung getragen worden. Der Verein hat im letzten Verwaltungsjahre einen schweren Verlust erlitten. Am 16. April 1898 starb plötzlich daS Ehren- und Vorstands-Mitglied, Rittergutsbesitzer Julius Zender, der die Bestrebungen des Vereins stets in hochherziger Weise gefördert und unterstützt hat. Dem Berwaltungsbericht folgte die Rechnungslegung. Die Einnahme betrug im Berichtsjahr 2487 Mark, die Ausgabe 3318 Mark. Das Vermögen des Vereins berug bei Beginn des neuen Rechnungsjahres 30 268 Mark; dazu tritt noch der gesammte Betrag dreier Stiftungen mit 4000 Mark. Die Rechnungsführung wurde entlastet. Es folgten die Wahlen. Der alte Vorstand, bestehend aus den Herren Stadtrath Grunwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt Luft (Schriftführer) und Fabrikbesitzer Berg (Rendant), wurde wiedergewählt. In die Revisions-Kommission wurden die Herren Fabrikbesitzer Hermann Preiß und Fabrikbesitzer Norbert Zweig wiedergewählt. Rußland. Moskau. Die Kriminalkammer der Abtheilung der Caffation des Senats unter Leitung von Goutscharoff ist jüngst aufgefordert worden, sich zu äußern über eine Appellation, die durch Vermittlung des Verwalters des Assisenhofes von Vitebfk in einer Angelegenheit eingereicht war, die ein gewisses Interesse hat. Diese Angelegenheit ist im wesentlichen von Novosti und dem Courrier von Moskau auseinandergesetzt : Am 13. November 1898 sprach der Assisenhof von Vitebsk die Juden Kahans und Levit frei, die angeklagt waren, muthwillig Brand gestiftet zu haben, um die Versicherungsprämie zu erhalten. Der Stellvertreter deS Verwalters verlangte Caffation dieses Urtheils. Er behauptete, daß der Vertheidiger des Levit, der angehende Advokat Grugenberg bei seiner Vertheidigung Ausdrücke und Vergleichungen gebraucht habe, die nicht den nöthigen Respekt gegenüber dem Hofe enthielten, daß er sehr die Haltung der Richter getadelt habe, ohne daß der Präsident dazwischen getreten wäre, und daß demzufolge der Artikel 611 des Prozeß-Codex verletzt worden sei. Als Antwort auf die Frage des Stellvertreters stellte Advokat Gruzenberg seinerseits dem Departement der Caffation des Senats ein Schreiben zu, worin er den Vorfall berichtete Nachstehend die Klärleßung deffen, wie sich der Vorgang tatsächlich abgespielt hat: Am Ende des Antrages sollte der Stellvertreter folgende Worte gesagt haben: „Sie haben gehört m. H. Geschworenen, wie die jüdischen Zeugen nach dem Eid auf ihre früheren Zeugenaussagen zurückkamen. Aber Sie werden nicht sonderlich darüber erstaunt sein, wenn Sie erfahren, daß in der Synagoge von Newel sie sich alle Samstage zur Zeit der Geschäftsstunden vereinigen, um auf Veranlaffung des Rabb. Neumark ihre falschen Zeugenaussagen vorzubereiten. Mit wechselseitiger Verpflichtung sind sie unter Anführung desselben Rabbiners hierhergekommen, um ihre Lügen auszustreuen. Dem muß man eine andere Verpflichtung entgegenftellen, und ihr Verhör wird beweisen, daß die Synagoge doch ohnmächtig gegen das Gericht ist." Gegen diesen Versuch des öffentlichen Beamten in die Anklage intoleranten religiösen Geist einzuführen, sollte der Vertheidiger ihm folgendes geantwortet haben: „Die Synagoge von Newel und der Assisenhof von Vitebsk, das ist die Parallele, die der Antrag des Herrn Verwalters zieht; die Mitglieder dieser Synagoge und Sie, m. H. Geschworenen, das sind die Parteien, die sich bekämpfen sollen! Ist bei Gott in diesem Saale schon eine ähnliche Sprache geredet worden, in diesem Saale, wo über der Bank der Angeklagten das Bild des unvergeßlichen Gesetzgebers sich befindet, der gleiches Gesetz für uns alle gegeben hat? — Hier, wo das Wort „Gesetz" steht? — Und wenn diese Aufschrift hinter dem Herrn Verwalter steht, Sie, m. H. Geschworenen, Sie können sie gut sehen und Sie errinnern sich jetzt im Augenblick des Verhörs, daß hier vor dem Richterstuhle wie im Tempel, kein Raum ist für soziale Kämpfe; das Geräusch der Leidenschaften auf der Straße darf nicht hierher dringen." Infolge dieser Vorstellungen von seiten des Verteidigers und einiger anderer Auseinandersetzungen vom Hofe zu Vitebsk, verwarf der Senat den Antrag des Stellvertreters des Verwalters. Dänemark. Kopenhagen, 2. Mai. Am vorvergangenen Sonntag fand bte feierliche Einweihung des N. I. „Fränkelchen" Altenhauses hier statt. Bei glänzendem Sonnenschein in Anwesenheit sämmtlicher Repräsentanten und Vorsteher der Gemeinde, Vertreter wohlthätiger Corporationen und Angehöriger des verstorbenen Menschenfreundes, wurde die Feier durch einen anläßlich des Tages verfaßten Gesang, den der Komponist und Cantor Herr Albert Meyer sang, eingeleitet, worauf Herr Oberrath D. Si m on s e n