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Der Israelit · 1899-05-18 · Heft 39-40 (18.5.1899) · p. Seite 748

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 39-40 (18.5.1899)
Date
1899-05-18
Page
Seite 748 (sequence 18)
Language
German
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743 sich nur in der Weise, wie ich angegeben, dass man hier nsi lesen muss, wie ed. pr. und die Handschritten haben. VII. Die folgende Bemerkung F’s. beginnt mit den Worten: „Pag. i86b lit. k will Ehr. das (*o r6m nach dem Ms. streichen“. Das ist doch etwas ungenau ausgedrückt. Ich streiche die Worte nicht, ich konstatire blos, wie es meine Arbeit verlangt, dass die Worte in Challah und Menachoth fehlen und dass sie wahrscheinlich auch Raschi nicht vor sich hatte. Weiter bemerke ich nichts. Es handelt sich nämlich dort um die Worte Abbaj’s Chul. 134a unten: nm cihnn fö> nee nen; xbv "ty rttry; no'y. Die eingeklammerten Worte fehlen in den Handschriften. F. meint nun mit Recht, dass sie an dieser Stelle nicht fehlen dürften, weil hier die Mischna nicht wörtlich angeführt wird, während in Menachoth der Wortlaut der Mischna selbst steht, wo sie ja, weil selbstverständlich, fehlen dürfen. Er hat aber ausser Acht gelassen, dass nach der unmittelbar vorher lit. n angeführten LA der Handschrift auch hier ein wörtliches Citat aus der Mischna vorliegt. Demzufolge war ich berechtigt, auf Challa und Menachoth hinzuweisen. Vgl. auch p zu Nedarim 7 a, der ebenfalls das ausführliche, wörtliche Zitat der Handschrift vor sich hatte. (Schluss folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. Berlin. (Antisemiten unter sich.) Die „Staatsbürger Zeitung", der Monitur der Hiesigen Antisemiten, schrieb Ende v. Monats: „Wegen Veröffentlichung der Dückler'schen Mieden ist jetzt die Anklage den Beschuldigten zugestellt worden. Sie lautet aus Anreizung zu GewalttHätigkeiten und richtet sich gegen den verantwortlichen Redacteur der „Staatsbürger Zeitung", Johannes Wilberg und deren Herausgeber Wilhelm Bruhn. Außerdem ist auch noch die gleiche Anklage erhoben worden gegen den Verleger des „Deutschen General-Anzeigers" Karl Sedlatzeck und einen als ve>: antwortlicher Redacteur dieses Blattes figurierenden Paul Schürkämver. Wir können bei dieser Gelegenheit nur unser Befremden über die aus der Anklageschrift sich ergebende Thatsache ausdrückcn, daß al- Redacteur des „Deutschen General-Anzeigers" ein mehrfach wegen ehrenrühriger Handlungen bestrafter Mensch auftritt. Das ist denn doch eine Verletzung des journalistischen Anstandes und ein Verstoß gegen die journalistische StandeSebre, die wir nicht ungerügt lassen können. Wenn es Herrn Sedlatzeck nicht geniert, mit einem „Redacteur" zusammen auf der Anklagebank zu sitzen, dessen Vorleben eine Reihe von dunklen Plmkten anfweist, so ist das für andere sehr peinlich. Eine solche Handlungsweise bekundet eine so hohe Rücksichtslosigkeit, daß wir dagegen entschieden Verwahrung einlegen müssen. Es liegt außerdem darin eine Schädigung der ganzen Bewegung, die durch ein solches Gebahren in empörender Weise blosgestellt wird." Wenn der Redacteur eines antisemitischen Blattes die sittliche Qualifikation seiner Collegen in dieser Weise selber besorgt, so haben wir dem nichts hinzuzufügen. Wir maßen uns auch keine Entscheidung darüber an, wer von diesem vierblätterigen Kleeblatt der ehrbarste und unbescholtenste ist. Wenn aber unsere Justiz sie alle gleich taxirt und ihnen sämmtlich denselben Platz anweist, so müssen wir doch zur Ehre des Herrn Paul Schürkämper ein kleines Länzchen brechen. Wenn die ganze antisemitische Bewegung durch dieses Vorgehen wirklich blosgestellt wird, so hat dies weniger das Gericht als diese Mittheilung der „Staatsbürgerzeitung" gethan. Die große Welt kennt die sittliche Qualifikation der antisemitischen Zeitungen und ihrer Helfershelfer zu genau, um über solche feinfühligen Unterschiede zwischen den einen und andern nicht längst hinaus zu sein. Wenn aber die Herren von der „Staatsbürgerzeitung" sich ungeberdig zeigen, weil sie mit Herrn Schürkämper auf eine und dieselbe Bank gesetzt werden, so verdient jedenfalls die Zurückhaltung anerkannt zu werden, die Herrn Schürkämper bestimmt, sich nicht in gleicher Weise über die ihm zugewiesene Gesellschaft zu beklagen. München, im Mai. Frau Rabbiners-Wittwe Dr. Perles hat vor Kurzem unsere Stadt verlassen, um nach Königsberg, wo ihr Sohn, Herr Dr. Felix Perles, eine Anstellung als zweiter Rabbiner erhielt, überzusiedeln. Seit 1871, in welchem Jahre ihr 1884 verstorbener Gatte, Herr Rabbiner Dr. Jos. Perle s, hieher als Rabbiner berufen wurde, entfaltete die Dame eine umfassende und intensive Thätigkeit im Dienste der Nächstenliebe und der Wohlthätiqkeitspflege. Bis kurz vor ihrem Wegzug von hier bekleidete sie das Amt einer ersten Vorsteherin des Israel. Frauen-Vereines, und was sie hier während mehrerer Jahrzehnte geleistet, wird in der Geschichte dieses V reines als mustergiltig und nachahmenswerth verzeichnet bleiben. Sie verstand es, nicht blos hingehend und aufopferungsvoll, sondern auch in höä)st kluger und intelligenter Weise zu wirken, so daß die Segnungen der Wohlthätigkeits- Anstalten auch wirklich dahin flössen, wo sie am würdigsten und geeignetsten angewandt waren. Im Jahre 1892 rief sie mit mehreren edelgesinnten Damen den „Verein zur Bekleidung armer israelitischer Schulkinder und für Feriencolonien" ins Leben. Im Vorjahre wurden durch diesen Verein

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