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Der Israelit · 1899-05-04 · Heft 35 (4.5.1899) · p. Seite 669

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 35 (4.5.1899)
Date
1899-05-04
Page
Seite 669 (sequence 11)
Language
German
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669 ZetturrgSnachrichten uitd Eorrefpottverrzen. Deutschland. ER. Berlin, 30. April. (Bericht aus der Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde) Herr Prof. Lewin beklagt sich, daß der Vorsitzende seinem Wunsche nicht nachgekommen, eine Interpellation an die Spitze der Tagesordnung zu setzen und die Form seiner Interpellation bemängelt habe. Der Vorsitzende weist ihn auf die geheime Sitzung. Es werden die beiden neugewählten Vorsteher-Stellvertreter die Herrn Hermann Landsberger und Selmar Solnitz begrüßt und vereidigt. — Von der Geschäftsordnung für die Repräsentanten-Versammlung werden in erster Lesung sieben Paragraphen durchberathen. Die Herren Justizrath Meyer und Dr. Lachmann geben hierbei Namens des Vorstandes eine Erklärung, daß in Bezug auf die Feststellung der Geschäftsordnungen jedes Collegium selbstständig sei, daß darum aber auch der Vorstand die Geschäftsordnung für sich nicht als verbindlich erachte. Herr Geheimrath Blumenthal stellt mit Bezug auf andere Gegenstände der Tagesordnung Vertagungsantrag. In Betreff der Cantoren und Liturgen stellt gleichfalls Herr Geheimrath B l u me n 1 h a l einen Antrag, die Tdätigkeit derselben anderweitig zu regeln, die Herren L ö w e n t h a l und Genoffen stellen einen ähnlichen Antrag, welcher sich ausschließlich auf die Cantoren bezieht. Herr Justizrath Meyer ist der Meinung, daß man zunächst Cantoren haben müffe, ehe man einen Beschluß saßt, der Gemeindevorstand werden sich das Bestätigungsrecht, in welchen Synagogen die Cantoren fungiren sollen, nicht nehmen lasten. Nach einer kurzen Debatte wird die Angelegenheit dem Ausschuß III überwiesen. Bei Punkt 10 Interpellation eines Mitgliedes: Einberufung gemischter Kommissionen, entsteht eine Scene, die sich sehr zu einer Purimaufführung eignet: Herr Justizrath Meyer erklärt sein Amt niederlegen zu wollen, versucht den Saal zu verlaffen, wird aber von den Herren Lewin, Apolant und Blumenthal aufgehalten. Man bittet um Verzeihung und er bleibt. B. Frankfurt a. M., 3. Mai. Wie in diesen Blättern zur Zeit ausführlich berichtet wurde, ist auf dem Verbandstag des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes am 17. October 1898 beschlossen worden, daß die Frage der Wanderbeltelei, Organisation der Armenpflege und des Arbeitsnachweises von einer zu diesem Zwecke ernannten Commission in Berlin berathen werden sollte. In der ersten Sitzung dieser Commission hat man sich dahin geeinigt, daß behufs einer Organisation für das ganze deutsche Reich zunächst kleinere Verbände zu gründen sein werden. ES soll nunmehr in einem kleinen Kreise zunächst der Versuch der Herstellung eines solchen Verbandes gemacht werden. Hieraus könnte sich dann leicht eine Organisation, die sich allmählig auf das ganze Reich erstreckt, entwickeln, lind wenn im Kleinen angefangen, zunächst die Beschränkung des einheimischen Wanderbettels mit guter Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden kann, so wird nach Austausch der verschiedenen Erfahrungen es auch gewiß möglich sein, ein gemeinsames Vorgehen in der Behandlung der auswärtigen Wanderbettler feftzuftellen. Wie in allen Fragen der Wohlthätigkeit, so wird auch diesmal wieder unsere Vaterstadt mit an der Spitze marschiren. Der hiesige israelitische HilfSoerein beabsichtigt nämlich, mit der Gründung eines Verbandes für die Provinz Hessen-Nassau und das Großherzogthum Hessen voranzugehen und lädt die benachbarten Kassen zu einem Delegirtentag ein. Der hiesige Hilfsverein macht folgende Vorschläge zur Tagesordnung: 1. Gründung eines Verbandes mit der Centrale Frankfurt a. M., 2. Statuten für den Verband, 3. Wahl des Vorstandes der Centrale. Es soll nach folgenden Grundsätzen gearbeitet werden: Sorgfältige Behandlung eines jeden Falles der Unterstützung von Wanderbettlern, Einführung eines einfachen Controllsystems, Correspondenz zwischen den einzelnen Vorständen, durch welche kurz Miltheilung über die in der betreffenden Richtung beförderten Wanderbettler gemacht werden. Lübeck, 28. April. Eben haben wir, kurz vor Sabbat, einen Mann zu Grabe getragen, der wohl einen Hesped verdient hätte, wenn nicht der doppelte Hinterungsgrund die Nähe des h. Ruhetages, und der die ernste Omerstimmung auf einen Tag unterbrechende Licht- und Freudenftrahl des Lagbeomer jede Klage- und Trauerrede für heute untersagen würde. Es war nur ein schlichter, einfacher Mann, weder hervorragend in gesellschaftlicher, geschäftlicher Beziehung, noch durch religiöse und profane Bildung, und doch war es ein hervorragender Charakter, mit Recht verehrt nicht nur von seiner eigenen Familie, sondern von der ganzen jüd. Gemeinde. Selig Falck H o r w i tz, so hieß der Verblichene, stammte aus dem kleinen Orte Hakenburg, das eine Stunde von hier entfernt ist, und wo früher eine kleine jüdische Gemeinde ein reges, religiöses Leben entfaltete. Der freiheitliche Zug des Jahres 1818 riß die etwa 12 Familien des „Jischuff" aus ihrer ruhigen Genügsamkeit und zerstreute sie nach allen Weltrichtungen. Die Gemeinde löste sich auf und ihr Friedhof ist seither im vollsten Sinne des Wortes herrenlos und hat bis zur Stunde, trotz verschiedener Bemühungen, noch keinen Besitzer. Horwitz zog mit den Seinigen nach Neustadl an der Ostsee und wohnte dort bis

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