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Der Israelit · 1899-05-01 · Heft 34 (1.5.1899) · p. Seite 652

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 34 (1.5.1899)
Date
1899-05-01
Page
Seite 652 (sequence 10)
Language
German
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652 wohl die Veranlassung geben können zur Annahme des Antrags vom 2. des Monats 42), allein das schien den Wünschen der Mehrzahl der Abgeordneten nicht zu entsprechen; eS wird sichtlich vermieden, den Juden den Schutz zuzuerkennen, den der Staat seinen Angehörigen zu gewähren verbunden ist, und man bezieht sich zur Begründung des Beschlusies nur auf die im sittlichen Bewußtsein lebenden Pflichten, die Mensch gegen Mensch zu üben hat. Dagegen wurde einige Zeit später aus dem Schooße der Versammlung heraus ein neuer Vorschlag veröffentlicht, die staatsrechtliche Stel» lung der französischen Juden zu regeln, auf neuer Grundlage zu ordnen. Der Abgeordnete Bouche hatte ein Gutachten ausgearbeitet, das die Ansprüche Frankreichs auf die päpstlichen Besitzungen Avignon und Venaissin nachzuweisen bestimmt war und einer Besitznahme dieser Gebiete zur Rechtfertigung dienen sollte. Am 31. November reichte er sein Memoire bei der Nationalversammlung ein und im Zusammenhänge damit") einen Gesetzentwurf der den Rechtszustand der französischen Juden ändern will, sowohl der schon in Frankreich lebenden als namentlich derer, die im Lande sich niederzulaffen kommen. Die lästigen und drückenden Gesetzesbestimmungen, durch die sie von den übrigen Bewohnern des Staates unterschieden waren, sollten wegfallen; sie sollten an ihr Vaterländ gefeffelt werden, und das besonders durch den Ackerbau, auf den der Entwurf sie hinweist, und der ihnen bis dahin gänzlich entzogen war; wenn daneben noch kleinliche Vorschriften gegeben werden, die ihren Handel regeln, oder vielmehr dem Wucher Vorbeugen sollen, so können diese jedenfalls nur vorläufigen Vorsichtsmaßregeln, die Bouche für nöthig hält, den vollständig liberalen Character seines Gesetzesvorschlages nicht in Frage stellen"). 42) Das Journal de Paris sagt in seinem Referat über die Sitzung vom 26.: Peut-ßtre 6tait-ce Poccasion de leur donner tous les droits de cit6 car dans la societe il n’y a que les droits de citoyen que d6fendent bien les droits de l'homme. 43) In Avignon und Venaissin wohnten zahlreiche Inden. Vergl. über die Juden von Avignon die Stelle bei Expilli a. a. O. I. 3452 und über diejenigen von Carpentras sehr interessante Bemerkungen ebd. It 105* 106. 44) Wir tbeilen den Antrag auszugsweise mit: L’assemblee nationale, lautet der Anfang, declare qu’elle met sous la protection et la sauve-garde de la nation fran<;aise et des lois les personnes des juifs qui viendront se domicilier en France, les biend-fonds qu’ils y ont acquis et ceux qu’ils y acquerront; eile supprime toute marque sur les vetements qui servait ä distinguer les Juifs en France, toutes les Taxes arbitraires qu’on levait sur enx, toutes 1 es redevances dites pour protection et toutes les places de protecteurs et ce sans indemni 6 euvers ceux qui sont revetus de ces titres et places ou qui pretendraient avoir des droits pour s’en faire rSvetir; weiter wird den Juden Gleichheit der Steuern mit den übrigen Franzosen zugesagt, aber auch Unterwerfung unter das gleiche Wuchergesetz auferlegt; dann folgt die eigenthümliche, aber ohne Zweifel wohlgemeinte In Bouche's Entwurf war von den eigentlich politischen Rechten und dem Umfang, in dem diese den Juden ertheilt werden sollten, kaum Erwähnung geschehen; fl mehr aber die Grundzüge der neuen Constitution sestgestellt wurden, desto größere Bedeutung erhielt die staatliche Stellung, die den verschiedenen Claffen und Ständen durch das Gesetz zuerkannt wurde; die nächste Berathung der Gesetzgeber über die Juden, zugleich die vorläufige Entscheidung über Bouche's Antrag, hatte ihren Ausgangspunkt wie auch ihren vorzüglichsten Gegenstand in der Frage über die Ertheilung der politischen Rechte. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu. Deutschland. Frankfurt a. M. Die israelitische Religionsschule erstattet ihren Jahresbericht. Die Zahl der Kinder, die im abgelaufenen Schuljahr in unseren Anstalten unterrichtet wurden, ist 523 (gegen 459 im Vorjahr.) Hiervon fallen auf: die Schule am Hermesweg 158 Schüler und 139 Schülerinnen, zusammen 297, die Schule an der Unterlinden 48 Schüler und 31 Schülerinnen, zusammen 79, die drei Gymnasien und die Adlerflychtschule (Oberrealschule) zusammen 147, insgesammt 523. Das Lehrerkollegium besteht, außer dem Direktor Dr. Horooitz, aus den Herren Dr. Grünbaum, Schwab, Unna, Dr. Kahn, Stamm, Dr. Grombacher, Dr. Freimann, Dr. Reuwirth, Klibansky, Dr. Jakob Horovitz und den Damen Frau Schwarz, Frl. Fontheim und Frl. Finkelftein. Ferner gab Herr Dr. Jsak Heinemann im Wintersemester 1898/93 einige Stunden in Vertretung. Der Kursus für Schülerinnen höherer Lehranstalten wurde in gleicher Weise wie im vergangenen Jahre fortgcführt und war gut besucht. Auch im Bethhamiorasch, das von 16 Schülern besucht war, fungirten dieselben Lehrkräfte, die Herren Jakob S. Posen, Dr. Grünbaum und Unna, und in der Vordereitungsschule für den rabbimschen Beruf die Herren Jakob S. Posen, Dr. Grünbaum und Lipinsky. Die Bibliothek, welcher Herr Dr. Kahn vor- Bestimmnng: Auenn jnif ne pourra habiter les terres de la domination frauQaise qu'il n’y ait acquis une propriete fonciere an monis de 10,000 Francs en valeur. Das Weitere des Schriftstücks enthält Bestimmungen, die den Juden das Geldverleihen an Privatleute non nfegocians, commer^ans, marchands ou banquiers erschweren sollen, und solche, welche die Steuerpflichtigkeit innerhalb der Judengemeinden festsetzten.

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