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Der Israelit · 1899-05-01 · Heft 34 (1.5.1899) · p. Seite 645

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 34 (1.5.1899)
Date
1899-05-01
Page
Seite 645 (sequence 3)
Language
German
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645 Und damals hatte die Petition gegen das Schächten noch einen äußeren Schein von Humanität und Idealismus. Damals ging sie von den Thierschutzvereinen aus und sämmtliche Redner mußten ihre Zurückweisung mit einer Verbeugung vor dem Thierschutz und seinen Vertretern begleiten. Diesmal gerierten sich unsere Antisemiten offenkundig als Anwälte der Ochsen und stellten den Schutz der Thiere in den Dienst ihres Trutzes gegen die Juden. Die Agitation war von vornhinein gerichtet, durch diejenigen, die sie betrieben. Davon scheinen die Agitatoren übrigens selber eine Ahnung gehabt zu haben, denn sie haben die schon früher in Aussicht genommene Verhandlung durch Hinweis auf äußere Umstände zu verschleppen gesucht. Ihre äußere Position hat sich in der That verschlechtert, abgesehen von dem politischen Fiasko der ganzen Partei. — Während im Jahre 87 dem Reichstage 55 Gutachten zu Gunsten des Schächtens Vorlagen, hat sich deren Zahl inzwischen fast versechsfacht. Schon im Jahre 1894 hat „das Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe" 253 Gutachten zu Gunsten des jüdisch-rituellen Schlachtverfahrens veröffentlicht. Die Gutachten sind erstattet: von 23 Prof, der Physolog., Patholog. rc. in Deutsch!. „ 7 Universitätsprofessoren Oesterreich-Ungarns, „ 6 „ Hollands, „ 3 „ Englands, „ 3 „ Dänemarks, „ 3 „ der Schweiz, „ 3 „ Italiens, „ 2 „ Frankreichs, im Ganzen von 50 Universitäts-Professoren. Dazu kommen: „ 14 Direktoren von Thierarzneischulen, „ 24 Professoren der Thierarzneikunde, „ 151 Thierärzte in verschiedenen Stellungen.- Im Ganzen 189 Gutachten von Männern, welche auf dem speziellen Gebiete der Veterinärkunde wirken — Endlich haben sich diesen Gutachten auch 44 Großschlächter und Metzger-Innungen angeschlossen. In der bayerischen Kammer der Abgeordneten wurde zweimal über Gesuche der „Bayrisch-antisemitischen Vollspartei" wegen eines Verbotes des jüdisch-rituellen Schlachtverfahrens verhandelt, am 9. u. 28 Februar 1894. Die Petition wurde „als nicht geeignet zur Behandlung im Plenum des Landtags" bezeichnet, mit der Begründung, „daß zu einem Vorgehen im Sinne des Petenten keine Veranlassung vorliege". Zu Gunsten der Antisemiten hat sich die Constellation allerdings insofern geändert, als dieselben heute auf zwei inzwischen erfolgte generelle Schächtverbote Hinweisen konnte: in der Schweiz und im Königreich Sachsen. WaS die Schweiz betrifft, so ist daran zu erinnern, daß Bundesrath und Bundesversammlung jederzeit für das Schächten entschieden eintraten. Selbst als die Angelegenheit durch Agitation der Thier-Schutz-Vereine vor das Volk gebracht wurde, empfahlen die höchsten Behörden dem Volke für das Schächten seine Stimme abzugeben. Wenn das eidgenössische Volk trotzdem die Betäubung vor dem Schächten verlangte, so ist es leicht erklärlich, wenn es der Agitation der Thier-Schutz-Vereine leichter als den Deduktionen der Fachgelehrten zugänglich war. Trotzdem erfolgte das Schächtverbot nur mit einer ganz geringen Majorität. Von den 22 Kantonen der Schweiz hatten 10V2 für Beibehaltung und 111/2 Kantonen für ein Verbot des Schächtens gestimmt. Was Sachsen betrifft, so ist das Schächtverbot nicht die einzige Anomalie dieser Landes. Stellt man sich aber mit den Petenten auf den Standpunkt, daß die Art und Weise, die Thiere zu schlachten, Sache des Reiches sei, so ergiebt sich daraus eine Consequenz, die zu ziehen uns nur willkommen sein kann. Wenn die Thiere im deutschen Reiche keine ungleichartige Behandlung sogar bei ihrer Tödtung erfahren sollen, wie müssen bei ihrem Leben, für ihr Leben, ihre Gewissen und ihre Religion deutsche Reichsträger auf diese gleichartige Behandlung Anspruch zu erheben haben.' Das Schächtverbot im Königreich Sachsen ist und bleibt eine offenkundige Verletzung der deutschen Reichsverfassung. Wenn die sächsischen Landesgesetze keine Handhabe zur Aufhebung des Schächtverbots bieten, so wird sie doch durch die deutsche Reichsverfassung geboten! Es ist wohl kein Zufall, daß in der Kommission lediglich der konservative sächsische Abgeordnete Q e r t e l für das Begehren der Antisemiten eintrat, während sich alle übrigen Kommissionsmitglieder dagegen erklärten! Was nun den Gang der vorgestrigen Verhandlungen betraf, so sollte man zunächst meinen, daß nach den hier geschilderten früheren Erfolgen der Anti-Schächtianer es angezeigt wäre, den Reichstag mit überflüssigem und unnützem Zeug zu verschonen. Allein die Herren Antisemiten hatten es anders beschlossen. Sie führen in letzter Zeit ein ziemlich ruhiges und beschauliches Dasein. Offenbar fühlten sie sich verpflichtet, wieder einmal ein Lebenszeichen zu geben und damit der Welt zu beweisen, daß sie an ihren großen reformatorischen Gedanken nach wie vor festhalten. So leiteten sie eine Hauptaktion ein. „Ein „Schlachten" war's, nicht eine Schlacht zu nennen". Abg. Dr. Vielhaben bemerkte im Schlußwort, daß er mit dem Verlauf der Verhandlung höchst zufrieden sei. Man nahm dieses Bekenntniß m!t fröhlich-spöttischem Gelächter entgegen. Wie nämlich war der Verlauf der Verhandlungen gewesen? Die Redner sämmtlicher Parteien von der äußersten Linken bis zu den Freikonservativen hatten es auf das Allerentschiedenste zurückgewiesen, mit den Antisemiten gemeinsame Sache

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