Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 33 (27.4.1899)
- Date
- 1899-04-27
- Page
- Seite 638 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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638 Blattes wiedergab, aber die Ansichten dieser Herren differiren so sehr mit unser« Anschauungen über Gesetzestreue, bzw. über streng iva, daß wir, bei Anerkennung des guten Willens jener Herren, eine Gewähr für streng rituelle Führung des Asyl« nur dann haben, wenn unserem Herrn Rabbiner Dr. Lange— Marburg eine autoritative Stellung in dem Asyl in so weit eingeräumt wird, daß in rituellen Fragen seine Entscheidung die maßgebende ist. Solange dieses noch nicht geschehen ist — und bislang sind auch nicht die geringsten Anzeichen dafür vorhanden, daß es geschehen wird, ist ein Zusammengehen unseres Vereins, und, wie wir glauben, des gesammten gesetzestreuen Judenthums mit den Gründern des Asyls selbst in dieser, gewiß anerkennenswerthen Humanitären Sache ausgeschlossen. Schon die Auswahl unter den Orten, an denen da« Asyl seinen Platz finden könnte, wäre eine sehr geringe, denn es dürften nur wenige Orte sein, deren Schechitah von einem traditionell gesetzestreuen Juden als eine genügende könnte anerkannt werden. Sobald uns somit eine ausreichende Bürgschaft für streng religiöse Führung geboten wird, sind auch wir bereit, unsere Kräfte dieser Sache zu weihen, und wir zweifeln nicht, daß auch ferner der opferbereite Sinn unserer Freunde fich bewahren werde. Auch eine andere Notiz in Ihrer gesch. Zeitung gibt uns zu einer Bemerkung Anlaß: Es dürfte weitere Kreise interesfieren, weshalb die längst geplante Gründung eines uw Restaurants in Dortmund noch nicht zur Ausführung gelangt ist. Es war gewiß nicht Lässigkeit unserseits, welche Schuld daran trägt; die Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, waren zu große. Es galt eine geeignete Persönlichkeit zu finden, die neben strenger Frömmigkeit auch die übrigen für einen Leiter eines Restaurants nothwendigen Eigenschaften besitzt, es galt in der weitgehendsten Weise Fürsorge zu treffen, daß die Verhältnisse einiger Gemeinden so geregelt wurden, daß für den Bedarf des Restaurants an Fleisch gesorgt werden kann, und e« gilt auch, ein geeignetes Lokal für den Betrieb zu finden. Wir wollen nichts Halbes ins Leben rufen lassen, daher die Verzögerung. Indessen wir haben die Hoffnung, daß in kürzester Zeit die eine, letzte Schwierigkeit gehoben und diese, die weitesten Kreise interessierende Frage gelöst wird. München, 25. April. Zu der Stiftung der Baronin Hirsch, für die hiesige israelitische Kultusgemeinde (FrcS. 100 000) ist zu bemerken: Diese Stiftung war der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde schon bei Lebzeiten der Baronin in Aussicht gestellt. Dieses Kapital soll als Grundstock für die Errichtung eines israelitischen Altersheim« dienen, eine Anstalt die analog dem hiesigen städtischen Mathildenstifte ' auch für die israelitische KultuSgemeinde einem dringenden Bedürfnisse genügen dürfte. Bereits haben sich eine größere Anzahl opferwilliger Männer mit ansehnlichen Spenden an diesem edlen Werke betheiligt, um recht bald schon die Anstalt ins Leben treten lassen zu können. Es dürste sich übrigens in nächster Zeit Gelegenheit bieten, über diese Angelegenheit noch näher zu berichten. Oesterr.- Ungar. Monarchie. Wien, 20. April. Der „Kurjer StanislawowSki" (Galizien) veröffentlicht das in zweiter Instanz ergangene Urtheil des Stanislauer Kreisgerichtes in der Strafsache des Barbiers Wolf Blau in Radworna, welcher wegen Beleidigung des dortigen Bezirkshauptmannes Ladislaus Halecki zu zweimonatlichem Arrest verurtheilt worden war. Das Berufungsgericht sprach den Angeklagten frei, weil er den Wahrheitsbeweis erbracht habe, daß Bezirkshauptmann Halecki ihn durch fünf Jahre für Rasiren und Haarschneiden nicht zahlen wollte, und als der Augeklagte schließlich seine Dienste verweigerte, ihm androhte, er werde ihn zu Grunde richten, daß ferner der Bezirkshauptmann allen von ihm abhängigen Personen verbot, sich bei dem Angeklagten rasiren zu lassen, bei den Steuerbehörden durchsetzte, daß dem Angeklagten eine fast zehnmal höhere Erwerbsteuer als bisher auferlegt wurde und als dieses Steuerausmaß von der Landesbehörde herabgesetzt wurde, diese Rekurserledigung monatelang zurückhielt und inzwischen den Angeklagten für die übermäßig erhöhte Steuer pfänden ließ, wobei dem Angeklagten sein Bettzeug und andere unentbehrliche, nach dem Gesetze von der Exekution befreite Gegenstände weggenommen wurden. Der Angeklagte habe somit bewiesen, daß Bezirkshauptmann Halecki aus schmutzigen Motiven seine Amtsgewalt mißbrauchte. Wien, 20. April. (Das Avancement der jüdischen Unterlehrer.) Bor einigen Tagen fand im Festsaale des „Hotel Continental" eine vom Jüdischen Volksverein in Wien einberufene, zahlreich besuchte Versammlung statt, in welcher die Ausschließung jüdischer Lehrer vom Avancement eingehend besprochen wurde. Unterlehrer F., welcher das Referat erstattete, betonte, daß die jüdischen Lehrpersonen thatsächlich derzeit von der Vorrückung ausgeschlossen sind. Von den 52 jüdischen Unterlehrern und Unter - lehrerinnen haben derzeit alle die Durchschnittsdienstzeit überschritten und zwar weit überschritten. Redner appellirt daher an die Versammlung, den jüdischen Lehrern endlich zu ihrem Rechte zu verhelfen. (Lebhafter Beifall.) Der nächste Redner, Dr. Ascher, zählte eine Reihe crasser Präterirungen von jüdischen Lehrpersonen auf. Eine Unterlehrerin, welche ein Belobungsdecret des BezirksschulratheS besitze und