Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 33 (27.4.1899)
- Date
- 1899-04-27
- Page
- Seite 637 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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687 Beziehung, wie aus religiösem so auch aus hygienischem Interesse Vorsicht geboten ist. Ausser als Brod und Kuchen wird eine Reihe der genannten Pflanzenprodukte auch in Form von Suppen verwandt, welche nicht selten in der Ernährung Magenkranker eine angenehme Abwechslung bieten. Diese Produkte, wie Gerste, Hafer, Hirse, Reis, gelangen entweder als Zusätze zu Fleischbrühen und Milch zur Verwendung oder werden in Wasser unter Beigabe von Eiern, Fett, am besten Butter aufgekocht. In allen Fällen ist ein ausgiebiges, langes Kochen erforderlich. Der Nährwerth, welchen derartig zubereitete Suppen besitzen, wird hauptsächlich durch die Zusätze, sei es Milch, Ei oder Fett, bestimmt und richtet sich füglich nach der Menge derselben. 'Was ihre Verdaulichkeit anbelangt, so steht Reis, zumal in Milch gekocht und durch ein Haarsieb getrieben, als sogenannter Milchreis obenan. Es folgen dann Gries, Gritze, Hirse, während Graupen, Grünkern, Hafer, zumal in Breiform gekocht, ihnen im Grade der Verdaulichkeit schon etwas nachstehen. Weniger eignen sich für Magenkranke diese Erderzeugnisse in der Form von Knödeln, Flössen, Maccaronis, Nudeln. Spätzein oder als Zuspeisen, mit Obst, Fett und Gewürz versehen. Ebenso ist auch das aus diesen Produkten gewonnene „gesetzte Essen“ (Schalet), wie es des Samstags in vielen jüdischen Haushaltungen auf den Tisch kommt, aus dem Speisezettel Magenkranker vollständig zu streichen. Der Mais spielt in unseren Landstrichen als Nahrungsmittel nur eine unbedeutende Rolle, wird nur hie und da als Brod oder Pudding verwandt und steht im Grade der Verdaulichkeit dem Weizen am nächsten. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenze« Deutschland. Berlin. In Sachen des Militärdienstes der jüdischen Volksschullehrer wird der „Berl. Volksztg." geschrieben: „Anspruch auf die Vergünstigung des zehnwöchentlichen Dienstes haben gemäß tz 9 der Wehrordnung nur diejenigen Lehrer, die eine Anstellung im öffentlichen Schuldienste gefunden haben. Die jüdischen Religionslehrer werden vollkommen verschieden behandelt; einigen wird anstandslos die Vergünstigung gewährt, andere, auch wenn sie noch als Elementarlehrer an Privatschulen beschäftigt sind, sind zur vollen Dienstzeit angesetzt worden. Ferner haben die jüdischen Seminare, gemäß der Verordnung des Herrn Reichskanzlers, nicht die Berechtigung, dem Seminarentlaffungszeugniffe den Befähigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste anzufügen. Auf eine in dieser Angelegenheit gemachte Eingabe hat der königl. preußische Kultusminister Herr Dr. Boffe erklärt, daß er „vorläufig noch nicht in der Lage" sei, den jüdischen Seminaren diese Berechtigung zuzuerkennen." Wir meinen, daß für diese unterschiedliche Behandlung eine rechtliche Begründung nicht beigebracht werden kann. Vielleicht wird dem Herrn Kultusminister bei der nächsten Berathung des Kultus-Etats Gelegenheit gegeben, sich darüber zu äußern, wann er in der Lage sein wird, den jüdischen Seminaren die Berechtigung zur Ausstellung des Befähtgungsscheins zuzuerkennen. Westfalen. (Verein zur Wahrung der religiösen Interessen des Judenthums in der Provinz Westfalen.) In der Nr. vom 16. März hat Ihr gesch. Blatt eine Ausführung über das neuzugründende Asyl, welches von dem Verband der Synagogen-Gemeinde Westfalens, für unsere Provinz geplant ist, gebracht. In diesem Artikel wird u. A. davon gesprochen, daß auch die gesetzestreuen Juden der Provinz Westfalen dieser Gründung, die ohne Zweifel einem dringenden Bedürfniffe abhelfen soll, sympathisch gegenüberftänden, da von Seiten der Gründer wiederholt öffentlich erklärt sei, daß das Asyl streng „orthodox" geführt werden solle. Wir halten uns für verpflichtet, unseren Freunden in Westfalen und außerhalb unserer Provinz unsere Stellungsnahme zu der Gründung des Asyls zur Kenntniß zu bringen und unsere Haltung in dieser Frage zu begründen. Wir können und wollen sehr gern für jede wohlthätige Anstalt unser Scherflein beisteuern, mag sie gegründet und geleitet sein, von wem sie wolle. Wenn aber in Westfalen ein solches Asyl ins Leben gerufen werden soll, aus Gründen, die Herr Ostwald— Witten in einer kleinen Brochüre ausführt, weil nämlich der Gewiffensnoth unserer jüdischen Kranken und Altersschwachen, die christliche Siechenhäuser aufzusuchen gezwungen seien, abgeholfen werden soll, und wenn man dann auch auf die Mitwirkung der gesetzestreuen Richtung unter den westfälischen und außerwestfälischen Juden rechnen will, so muß das Asyl bezw. seine Leitung auch die absolute Gewähr dafür bieten, daß ein jeder — auch ein streng gesetzestreuer Jude — es aufsuchen kann, ohne seinerseits, unter Juden lebend, sein Gewiffen belasten zu müffen. Allerdings haben die an der Spitze des Unternehmens stehenden Herren schon öfter in öffentlichen Versammlungen derartige Erklärungen abgegeben, wie sie der betreffende Artikel Ihres gesch.