Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 33 (27.4.1899)
- Date
- 1899-04-27
- Page
- Seite 628 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2448984--48153-2498535- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
MWNWMWWWWWWWWWWW 628 auch durch Gutachten von Sachverständigen bestätigt worden. In New-Pork sei jede andere Schlachtmethobe als die durch den HaKschnitt untersagt. Eine Forderung der Toleranz fei eS, daß Jeder im deutschen Reiche nach seiner Fcwon speisen könne. Abg. O ertel (kons.): Für mich und meine Freunde sind lediglich Rücksichten deS Thierschußes in dieser Frage maßgebend. Die sächsische Regierung hat in Uebereinstimmung mit der Mehrheit des sächsischen Volkedas Schächtverbot erlassen: die Gutachten stehen hier den Gutachten gegenüber. Ich kann nur auf da- Gutachten des Prof. Hofmann von der Veterinärschule in Stuttgart Hinweisen; derselbe ist der Meinung, daß das Schächten in der Regel eine Thierquälerei ist. Sein Urtheil ist jedenfalls um so maßgebender, als er Mitglied des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus ist. Tie sächsische Regieruug hat wie auch wir etwas gelernt; wir befinden uns nicht wie gewisse Herren außerhalb des Hauses in dem Zustande, daß sie nichts vergessen und nichts lernen, und deshalb sich im Zustande der Versteinerung befinden. (Heiterkeit.) Der Antisemitismus kommt hier gar nicht in Frage; auch das Schächtverbot nicht, das nur eine Folge, eine Begleiterscheinung dessen ist. was durchgeführt werden soll. Nicht bloS die Juden bedienen sich der Schächtmethode, sondern die Fleischer werden vielfach allgeniein gezwungen, das Schächten anzuwenden. (5s mußte in einzelnen Orten erst von der Verwaltung angeordnet werden, daß nur ein gewisser Prozentsatz der Schlachtthiere geschachtet werden dürfte, weil sonst auf den Viehhöfen gar kein Vieh anders geschlachtet würde. Ich habe immer den Gindruck gehabt, daß die Thiere die größten Schmerzen beim Schächten empfinden müssen: nur in außergewöhnlichen Fällen kann das Schächten schmerzlos sein, während das Betäuben nur in ungünstigen Fällen schmerzhaft sein wird. Die Thiere sollen uns zur Nahrung dienen, aber die Tödtung soll auf die mildeste Art vollzogen werden. Von diesem Standpunkt auS hat die sächsische Regierung ihre Verfügung erlassen und damit gute Erfahrung gemacht. Sachsen wird damit an der Spitze Deutschlands macschiren. «.Lachen links.) Man hat deshalb sogar die Leipziger Messe verlegen wollen, aber die Juden kommen nach wie vor nach Leipzig und verzehren danicht geschachtete Fleisch.*) Die Meinungen der Judenschaft über die Frag« sind sehr gctheilt, viele gläubige Juden verzehren nicht geschachtetes Fleisch, sie stehen sogar auf dem Boden des Antrages.**) Wenn eS sich um einen wirklichen rituellen Grundsatz handelt, so müßte er an dem mensthlichen Empfinden abgemessen werden. Wir treten deshalb für den Antrag ein und ich will nur hoffen, daß das neue Jahrhundert dieses dem menschlichen Empfinden widersprechende Schlachtverfahren nicht mehr sehen wird. Abg. Schräder (Fr. Vgg.): Das Reich wäre noch nicht einmal kompetent -um Erlaß einer Vorschrift, die eine bestimmte Schlachtmethode anordnet, denn das Reich hat keine eigene Verwaltung, um eine solche Vorschrift in Ausführung -u bringen. Selbst wenn das Reich kompetent wäre, müßte erst der Beweis erbracht werden, daß die Methode des Schächtens verwerflich sei; dagegen sprechen aber zahlreiche Gutachten. Abg. Böcke! (Antis.) bestreitet, daß die Vorlage eine antisemitische sei, denn sie finde auch Sympathie bei anderen *) Die gesetze-treuen Juden, und nur von diesen kann die Rede sein, haben sich durch das sächsische Schächtverbot in keiner Weise in ihren Grundsätzen erschüttern lassen. Kommen sie nach Leipzig, dann enthalten sie sich entweder der Fleischnahrung, oder sie speisen in einem rituellen Restaurant, dageschächtete- Fleisch aus dem benachbarten Preußen importirt. Red. d. Jsr. **) Das Letztere dürfte dem Herrn Abg. schwer fallen zu beweisen. Red. d. JSr. Parteien, als bei den Antisemiten. Die Agitation gehe hauptsächlich von den Thierschutzvereinen aus. Es handelt sich darum, ob das Schächten eine Thierquälerei ist und ob die Juden trotzdem eine Ausnahmestellung einnehmen dürfen. Jeder andere würde wegen des Schächtens als Thierquäler bestraft werden. (Sehr richtig! bei den Amisemiten.) Man duldet das Schächten stillschweigend, soll dieser Ausnahmezustand weiter bestehend Die Juden essen ja nicht einmal alles Fleisch von den geschachteten Thieren, sondern nur die besonders schniackhaften Theile; das andere überlassen sie den anderen Konsumenten. Das Schächten ist nicht einmal ein allseitig anerkanntes religiöses Gebot bei den Juden, deshalb ist enicht nothwendig, den Juden eine Ausnahmestellung einzuräumen. Abg. Liebknecht (Soz.) bestreitet, daß die sächsische Regierung sich bei ihrer Vorschrift gegen das Schächten der Zustimmung der Mehrheit des sächsischen Volkes erfreut habe; die stärkste Partei, die Sozialdemokrasie, sei damit nicht einverstanden. Vor religiösen Gebräuchen hat der Staat nich; ohne weiteres Halt zu machen; ich erinnere nur an die Sekte der Skopzen. Der Thierquälerei und auch der Menschenquälerei wollen wir entgegentreten. Daß die Bäcker schulpflichtige Kinder zum Austragen der Backwaaren gebrauchen, ist auch eine Menschenquälerei, aber Herr Vielhaben ist dafür eingetreten, als der hamburgische Senat ein Verbot dagegen erlassen wollte. Eiegen die schmachvolle Thierquälerei der Saujagden im Grunewald hat sich noch kein Antisemit geivendet. Wer die Thierquälerei abschaffen will, der muß auch die Todesstrafe abschaffen. Abg. Eickhoff (fr. Vp.) erklärt sich im Namen seiner Freunde gegen den Antrag. Wäre eine andere unbedingt zweckmäßigere und schmerzlosere schlachtmethode vorhanden, als das Schächten, so würden auch seine Freunde dieselbe einzuführen suchen, selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch religiöse Gebräuche verletzt würden. Abg. B i n d e w a l d (Antis.): Auf die Gutachten für die Schächtmethode lege ich wenig Werth. Die Juden haben sich natürlich bemüht, möglichst viel Gutachten für ihren Standpunkt zu bekommen. In Gießen haben die Metzger sämmtlich schachten müssen. weil die Juden das meiste Fleisch genießen. Die Ehristen müssen geschächietes Fleisch essen. Es ist einJPltt der Humanität gegen die Ehristen, wenn man das Schächten verbietet und damit ein Joch abschüttelt, das die Juden uns auferlegt haben. Die Todesstrafe kann nicht abgeschafft werden, so lange es noch Scheu-- sale gibt, die die Menschen morden und zerfleischen. Redner stellt für die zweite Lesung einen Antrag aus namentliche Abstimmung in Aussicht, damit man sehen könne, wer ein Freund des Schächtens ist oder nicht. Abg. H offmann-Hall (D. Vp.) führt aus, daß er sich mit der Frage beschäftigt und auf die Mißstände aufmerksam gemacht habe, die sich beim Schächten ergeben. Von den Rabbinern würde zum Theil behauptet, daß das Schächten nicht im Pentateuch, sondern nur im Talmund vorgeschrieben sec; jetzt erklären die Rabbiner aber, daß es sich für sie um eine strenge religiöse Vorschrift handle. Hätte ich das vorher gewußt, so hätte ich mein Gutachten nicht abgegeben. lZnruf rechts: Da hört doch aber alles auf'.) Ich würde mich scheuen, gegen eine religiöse Meinung einer Religionsgesellschaft so schroff ablehnend aufzutreten. Damit schließt die Debatte. In seinem 'Schlußwort als Antragsteller führt Abg. Vielhaben aus, daher und seine Freunde mit dem Gange der Verhandlung zufrieden seien (Heiterkeit), denn sie beweise, daß die richtige Meinung sich allmählich Bahn breche. Die Juden haben keine religiöse Vertretung, die irgend welche bindende Erklärung abgeben könnte. Da die jüdischen Blätter die evangelische und katholische Religion immerfort angreifen, so braucht man sich nicht zu scheuen