Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 32 (24.4.1899)
- Date
- 1899-04-24
- Page
- Seite 613 (sequence 11)
- Language
- German
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m 613 legenbeiten, wie Gedenktagen sich des Vereins wohlwollend zu erinnern. Karlsruhe, 19. April. (Zweite Kammer.) Abg. Wittum berichtet über die Petition einer Anzahl Thierschutzvereine, die Tödtung der Schlachtthiere ohne vorhergehende Betäubung betreffend. Die Petition wendet sich besonders gegen die israelitische Schlachtmethode, die als eine unmenschliche bezeichnet wird. Die Petenten seien entschiedene Gegner des Antisemitismus, sie verweisen auf die Schweiz, wo schon seit fünf Jahren das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung verboten wurde. Die Regierung möge eine Verordnung zum Zwecke des Verbotes des Schlachtens ohne vorherige Betäubung erlaffen. In einer Eingabe an das Kultusministerium wendet sich der Oberrath der Israeliten gegen die Petition. Nach Ausspruch der Religionskonferenz sei bei dem religionsgesetzlichen „Schächten" eine vorherige Betäubung unzulässig. Ein Eingriff in eine Jahrtausende alte bis in die neueste Zeit staatlicherseits niemals angefochtene religiöse Einrichtung der Israeliten würde als eine Störung im Genüsse der ihnen verfaffungsmäßig zukommenden Gewissensfreiheit empfunden werden und um so tiefere Erregung hervorgerufen, als bis dahin keine deutsche Regierung, mit Ausnahme der sächsischen, dem Drängen der Schächtgegner nachgegeben habe. Die hervorragendsten Autoritäten der Veterinärwisienschaft gebender jüdischen Schlachtmethode gegenüber anderen sowohl aus Gründen der Humanität als der hygienischen und wirthschaftlichen Zweckmäßigkeit den Vorzug. Auch die preußische Militärverwaltung habe in den Militär- Konservefabriken das Schlachten mittelst des Halsschnitts (Schächten) ohne vorherige Betäubung eingeführt. Unter den Gutachten darf das des Verwalters Keßler des Frankfurter Schlachthofes hervorgehoben werden, der erklärt, „daß das Schächten keine Thierquälerei in sich schließe und daß man diese Schlachtart allen anderen vorziehen solle." Endlich hat die Frage Dr. Dembo in Petersburg in einer Monographie behandelt und gelangt zu dem Resums, daß es vom Standpunkt des Thierschutzes keine humanere, vom Standpunkte der Hygiene keine rationellere und von dem der Zweckmäßigkeit keine empfehlenswerthere Schlachtmethode als die jüdische gebe. Die Kommission beantragt mit allen gegen eine Stimme, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Abg. Birkenmayer (Ctr.) vertritt den Kommissionsftanvpunkt. Mit dem Verbot des SchächtenS greife man in die religiöse Gesinnung der Israeliten ein. Durch die Autoritäten sei aber auch nachgewiesen worden, daß das Schächten keine Thierquälerei fei. Wenn man gegen Thierquälereien Vorgehen wolle, dann weise er auf die Hetzjagden, das Taubenschießen, die Distanzritte rc. hin. Abg. Pfisterer (Antisem.) bringt den Antrag auf die Verweisung zur Kenntnißnahme ein. Er befürchte, daß das Haus allzus.hr unter jüdischem Einfluß stehe. Jedenfalls seien für dar Thier die Vorbereitungen zum Schächten eine große Quälerei. Abg. v. Stockhorner (k.) tritt für den Antrag auf Ueberweisung ein, um der Regierung zu ermöglichen, die Verordnung über die Vorbereitung zum Schächten zu verschärfen. Abg. Geck (Soz.): Man müsse gegen das Schächten Vorgehen, ohne Rücksicht auf dessen rituellen Charakter, falls der Nachweis erbracht wird, daß eine Thierquälerei vorliege. Da die Gutachten das Gegentheil dargethan haben, stimme seine Partei für den Kommissionsantrag. Minifterialrath Dr. Glöckner erklärt Namens der Regierung, daß sie den Kommissionsantrag acc^ptire. Nack einem erst kürzlich erhobenen Gutachten bei dem Medizinalreferenten des Ministeriums besiehe kein Zweifel, baß das Schächten einen schmerzlosen Tod herbeiführe. In Bezug auf die Vorbereitung zum Schächten sei das Ministerium gerne bereit, die betreffenden Verordnungen in Erinnerung zu bringen. Abg. Schüler (Ctr.) verwahrt sich gegen die Unterftellunq Pfisterers als ob das Haus unter jüdischem Einfluß stehe und erklärt, daß seine politischen Freunde dem Kommissionsantrag zustimmten. Abg. Venedey (deutsche Volkspartei) tritt für einen energischen Thierschutz ein, der gegebenen Falls auch vor rituellen Bestimmungen nicht Halt machen dürfe. Nach den Erklärungen seitens der Regierungsbank stimme er für den Kommissionsantrag. Abg. Heimburger (deutsche VolkSp.) spricht sich in gleichem Sinne aus und hält für geboten, die Vorbereitung-Vorschriften von Zeit zu Zeit zu erneuern. Abg. Milkens (utl.) vertritt gleichfalls den Kommissionsantrag. Zugleich verwahrt sich Redner gegen die Pfisterer'schen Unterstellung, worauf Präsident Gönner erklärt, daß er die Ausführung Pfisterers gerügt haben würde, wenn er hätte annehmen müssen, daß Pfisterer die Selbstständigkeit des UrtheilS der Kammer in Zweifel gezogen habe. Als Abg. Pfisterer darauf ausführt, er habe nur sagen wollen, daß ein großer Theil des Hauses durch die Juden beeinflußt erscheine, wird er zur Ordnung gerufen. Der Kommissionsantrag wird sodann gegen die Stimmen der zwei Antisemiten und des konservativen Abg. v. Stockhorner angenommen. Karlsruhe, 20. April. (Erste Kammer.) Zum Schluß beschäftigte sich das Haus mit der Petition einer Anzahl Thierschutzvereine um ein Verbot des Schächtens. Der mit drei gegen zwei Stimmen zu Stande gekommene Kommissionsantrag geht auf Ueberweisung zur Kenntnißnahme, um die Regierung zu veranlassen, von einigen unparteiischen