Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1899-04-24 · Heft 32 (24.4.1899) · p. Seite 607

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 32 (24.4.1899)
Date
1899-04-24
Page
Seite 607 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448953-2448983--48131-2498512
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

007 bet. So hat Baron Hirsch das Colonisationswerk in Argentinien vollkommen sichergestellt und von der Verwaltung des übrigen Vermögens, welches seine Gemahlin führte, losgelöst. Für die Berechnung der Erbsteuer ist das vom Baron Hirsch zurückgebliebene Vermögen maßgebend, weil die Taxe für die Wittwe eine geringere ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung beläuft sich die Erbschaftssteuer auf 24 Millionen Francs, wovon der weitaus größere Theil auf Oesterreich entfällt. Die Summen, welche die Schwestern der Baronin und die Adoptivsöhne sowie die Verwandten des Baron Hirsch erben, belaufen sich zusammen auf etwa hundert Millionen Francs, so daß die Zuwendungen für wohlthätige Zwecke und öffentliche Einrichtungen 80 Procent des gesammten Vermögens des Baron Hirsch betragen. Folgende wohlthätige Legate wurden im Testament der Baronin Hirsch angeordnet: Der Ecole Normale Jsraölile Orientale in Paris (reconnue d'utilite publique) legire ich ein unantastbares Kapital von vier Millionen Francs, dessen Zinsen zur Erhaltung und Vergrößerung der Schule, Honorirung der Lehrer, Verpflegung und Bekleidung der Schüler, Ausstattung derselben u. s. w. verwendet werden sollen. Ein ferneres Kapital von drei Millionen Francs zur Gründung eines Pensionsfonds für Lehrer und Lehrerinnen und deren Wittwen und Waisen, die nach abgelaufener Dienstzeit oder durch Krankheit oder Altersschwäche früher schon ihre Thätigkeit auszugeben gezwungen waren. Diese Pensionen sollen für jeden Einzelnen nicht unter 1200 Francs sein, außer wenn es sich um mehrere Waisengeschwister handelt, und dürfen bis 3000 Francs und in besonderen Fällen noch utehr erhöht werden. Ich verfüge ferner, daß das Kapital dieser Stiftung von dem übrigen Vermögen der Ecole Normale Jsraelite Orientale getrennt verwaltet werden soll, und ermächtige Sie, zu diesem Behufe aus den Revenuen des gestifteten Kapitals einen besonderen Beamten anzustellen und zu entlohnen. Die Gewährungen der Pensionen steht dem Administrations-Komitee der Ecole Normale Jsraelite Orientale in Paris in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Präsidenten oder in seiner Abwesenheit den Vice-Präsidenten der Alliance Jsraelite Universelle zu, und sollen solche stets den Pensionären kosten- und gebührenfrei zugestellt werden. Ferner legire ich steucr- und gebührenfrei ein Kapital von drei Millionen Francs, deffen Erträgniß zur Bekleidung und Bespeisung der ärmsten Kinder dienen soll, welche die Schulen der Alliance Jsraelite Universelle oder einst durch diese gegründete Schulen besuchen. Diese Stiftung fungirt bereits als Oeuvre de Nourriture. Ich überlaffe es meinen Erben, die geeignete Form zu finden, damit die Stiftung rechtsgiltig werde, für den Fall, daß mich der Tod ereilen sollte, ehe ich dies selbst vollbracht habe. Dem Baron de Hirsch-Fonds in Newyork, Vereinigte Staaten von Amerika, legire ich ein Kapital von sechs Millionen Francs zur Erhaltung und Weiterführung der verschiedenen mit dieser Stiftung verbundenen Institutionen, Schulen, Hilfskomitees u. s. w. im Sinne der dieser Stiftung durch meinen Mann Baron Moritz v. Hirsch-Gereuth vorgeschriebenen Normen. Dem Jewish Board of Guardians in London für deffen Loan Fund legire ich drei Millionen Francs. Dem Baron de Hirsch-Institute in Montreal (Canada, Nordanterika) 600,000 Francs. Die in meinem Besitze befindlichen oder auf meinen Namen in das Actienregister der Jewish Colonization Affociation (Jüdische Colonisations-Gesellschaft) eingetragenen Actien dieser Gesellschaft legire ich meinem Adoptivsohn Maurice Arnold Deforeft-Bischoffsheim und übertrage somit ^tlle mit dem Besitze derselben verbundenen Rechte, die er Zeit seines Lebens ausüben soll. Das nackte Eigenihum der Actie oder Actien vermache ich jedoch der Ecole Normale Jsraelite Orientale de Paris, welcher nach dem Ableben meines obengenannten Adoptivsohnes auch die Ausübung aller aus diesem Besitze fließenden Rechte zufällt. Ich richte an den Verwaltungsrath der Jewish Colonization Affociation das Ansuchen, dieser meiner Verfügung Folge zu geben. Dem von mir gegründeten Home for Jewish Working Girls (jüdische Arbeiterinnen) legire ich die Summe von drei Millionen Francs, deren Erträgniß zur Erhaltung des Homes und zur Förderung des Fortkommens der darin aufgenommenen Frauen und Mädchen dienen und ebenso wie das übrige Vermögen administrirt werden soll. Dem Komitee de Bienfaisance Jsraelite in Paris legire ich ein unantastbares Kapital von fünf Millionen Frans zu Darlehen und Almosen. Der Societe Philanthropique in Paris (reconnue d'utilitö publique) legire ich ebenfalls ein unantastbares Kapital von einer Million Francs, deffen Erträgniß zur Hälfte dem Asile Maternelle, zur anderen Hälfte der Societe des Habitations economiques zufallen soll. Ich legire: Dem Magistrate der Stadt Wien zu wohlthätigen Zwecken 200,000 Francs, der israelitischen fortschrittlichen Cultusgemeinde der Stadt Wien 100,000 Francs, der israelitischen Cultusgemeinde der Stadt Brünn 150,000 Francs, der fort-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.