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Der Israelit · 1899-04-20 · Heft 31 (20.4.1899) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 31 (20.4.1899)
Date
1899-04-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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588 zu müssen geglaubt. Aber außer seiner principiellen Vertheidigung der Religionsfreiheit und der Bezugnahme auf die Lage und die Forderungen der „Akatholiken", wie sie im Munde des reformirten Priesters selbstverständlich war, gedenkt der einem unterdrückten Glauöensbekenntniß Angehörige auch anderer Zurückgesetzter, mit deren Loos das seine nicht unmittelbar verbunden ist; Nabaut gemahnt die Nationalversammlung in rührenden Worten an das jüdische Volk mit seiner Geschichte und seinen Leiden und seiner noch währenden Unterdrückung; er biUet um seine Befreiung 36). So ließen sich für Castellane's Antrag die beredten Stimmen unabhängiger und edler Männer hören; die Gegner aber ihrerseits griffen darin den wesentlichsten Punkt, die Anerkennung der Freiheit der Religionsübung, in stürmischer Weise an. Wenn sich die Vicomte de Mirabeau, Lacherze aus Quercy, Bischof von Lydda auch entschließen können, durch die erlittene Niederlage über die Gesinnung des Hauses verständigt, der Gewährleistung einer vage ausgesprochenen Gewissensfreiheit zuzustimmen, so wollen sie den fremden Culten doch neben dem katholischen keine Geltung einräumen. Der Erzbischof von Paris aber beantragt sogar, den ganzen Satz, den Caftellane vorgeschlagen, zu verwerfen und, sowie die Stelle über die vom Staat geschützte Religion gestrichen worden, auch von der Freiheit des religiösen Bekenntnisses gänzlich zu schwelgen. Die Aussicht aus die Annahme dieser Motion, die das bisher für den Fortschritt Gewonnene wieder vollständig in Frage stellen mußte, bestimmte den Grafen Caftellane, den zweiten Theil des von ihm entworfenen Artikels zurückzuziehen, um unter die Menschenrechte wenigstens die Freiheit der religiösen Meinungen ausgenommen zu sehen. Und in der That erreichte er diese Absicht; freilich wurde auch der erste Theil seines ursprünglichen Entwurfes noch durch beschränkte Zusätze abgeschwächt; immerhin aber heißt es seit der Sitzung vom 23. August in der „Erklärung der Menschenrechte": Art 10. Niemand darf selbst wegen seiner religiösen Meinungen beunruhigt werden, vorausgesetzt daß die Kundgebung derselben die auf dem Gesetz beruhende öffentliche Ordnung nicht stört.37) (Fortsetzung folgt.) 36) Die Stelle seiner Neve, die von den Juden handelt, lautet: Je ie demade (ce que vous demandez pour vous: la liberte. legal ite des droits) pour ce peuple arrache d’Asie toujours errant, toujours proscrit. toujours persecute depuis pres de dix-huit siecles qui prendrait nos moeurs et nos usages, si par nos lois il etait incorpore avec nous, et auquel nous ne devoue point reprocher sa morale, puisqu'elle est le fruit de notre barbarie et de l'bunjiliacion ä laquelle nous l’avons injustement condamne. 37) Nul ne doit etre inquietfe pour ses opinions m«‘*me religieuses, pour vu que leur nianifestation ne trouble pas l'ordre public etabli par la loi. Die Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen Deutschland. 8. Berlin, 10. April. Der „Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands" hielt heute Vormittag seine erste Generalversammlung ab, die einen recht interessanten Verlauf nahm. Der Vorsitzende, Herr Oberamtmann Cohn, gab an der Hand der gedruckten. Jahresübersicht einen kurzen Rechenschaftsbericht und hob hervor, daß es außerordentlicher Kämpfe bedurft habe, um die Gegner der Tendenz des Vereins zu überführen. Durch die Errichtung von Schulgärten an verschiedenen Orten sei der Verein praktisch vorgegangen, um hierdurch schon in den Kindern die Liebe zum Landleben anzuregen. In der letzten Vorstandssitzung seien von den Herrn Eugen Rosenstiel und Gustav Tuch folgende Anträge gestellt worden, die erst zum Theil durchberathen worden wären: I. a) Die Vereinsleitung soll mit größter Beschleunigung auf die Bildung von Lokaltomitees bezw. Ortsgruppen in sainnnlichen größeren Städten des VeichS hinwirken und sie herbeiführen. b) Wenn irgend thunlich» sollen die Lokalkomitees und Ortsgruppen von den Unterzeichnern des ersten Aufrufs gegründet werden. Die Mitwirkung oder selbstständige Beiheiligung anderer hervorragender Männer bei der Durchführung dieser 2tnfgabe in den verschiedenen Orten wird jedoch hierdurch nicht beeinflußt, e) Den Lokalkomitees sott bald nach ihrer Errichtung die Veranstaltung von Vor trägen zur Unterhaltung ihrer propagandistischen Wirksamkeit anempfohlen werden. II. a) Zur Pachtung von Aeckern sollen nach vor gängiger genauer Prüfung der Einzelfälle durch den Vorstand Subventionen ertheilt tverden. b) Es wird in Aussicht genommen, den hierzu auserwählten kleinen jüdischen Landwirthen, soweit sie sich als geeignet erweisen, später bei der Erwerbung von .ttolonistenstellen behülslich z i sein. III. Zur Ausbildung von praktischen jüdischen Landwirthen sollen Subventionen bewilligt werden. I V. Es wird sofort zu einer Enquete geschritten: a) bezüglich der in der Israelitischen Erziehungsanstalt in Ahlem ausgebilveten Lehrl nge, ihrer gegenwärtigen Verhältnisse, ihrer sirtlichen, intellektuellen und wirthschafrlichen Weiter entwickelnng sowie ihrer Befähigung zur selbstständigen Ernährung; t>) bezüglich der anderweitig zu (Partnern und Landwirthen ausgebildeten Israeliten, insbesondere solcher, die von deutschen Vereinen zur Verbreitung gewerblicher und ackerbautichet Thätigteit (Düsseldorf, Berlin :c.) gefördert wurden. V. Es soll eine Umfrage bei israelitischen Landtvirthen, Gärtnern und Friedhofshaltern (p veranstaltet werden über ihre Bereitwilligkeit, fei es jüdische Eleven oder ausgebildete Lehrlinge bei sich aufzunehmen, und über die Bedingungen, unter denen dies geschehen kann. VI. Die Frage, in welcher Weise die jungen Leute, die in Ahlem ihre Lehrlingszeit durchgemacht haben, vom Ver- Zusütze sind aus drei Anträgen entstanden. Me deVirieu will den Zusatz ponrvn . . . public, dazu wird das Unteramendement gestellt etabli . . . loi, und als besonderer An trag wird die Einfchiebung von meme vorgeschlagen, über dessen Tendenz man wohl im Zweifel sein darf.

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