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Der Israelit · 1899-04-20 · Heft 31 (20.4.1899) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 31 (20.4.1899)
Date
1899-04-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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mmmmamims*«t jim wuu- >1 .r^vr ^r» - ••'«'■* * T" * - S * » '7VTv- •*'••'•■•'••* ' XX«. Jahrgang. Erste Beilage M W 31 des „Israelit". Leitender Artikel. Die ®raanjlpatlon der Inden in Frankreich. Aus deu Quellen bearbeitet von Prof. Emanuel Leser. *) (Fortsetzung.) Die kirchliche Partei, die eine sofortige Entscheidung fürchtet, setzt es dann auch durch, daß die weitere Berathung auf den folgenden Tag verschoben wurde, ob dieser gleich ein Sonntag war. So treten sich am 23. die Meinungen von Neuem entgegen und dieses Mal in heftiger Weise; die Sitzung wird in ihrem Verlaufe immer stürmischer, und der Präsident ist kaum im Stande, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Waren ja die Gegensätze in der That schroffe: Sanctionirung einer Alles beherrschenden Staatsreligion und eines alleinberechtigten Cultus oder Anerkennung des Grundsatzes, daß dem Staat über die Religion seiner Bürger als solche keine Eontrole zustehe. Die eine Annahme mußte die andere noihwendig ausschließen 32), und darum sehen wir die Vertheidiger der Gewissensfreiheit vor Allem bemüht, die Beseitigung der Artikel zu bewirken, welche principiell die Religion unter den Schutz des Staates stellen wollen. Der Bischof Talleyrand von Autun greift die Sätze 16 und 17 im Entwürfe des 6. Büreau mit Kraft an, weist auf die Unklarheit hin, mit der sie weder von einer einzigen bestimmten Religion als der Staatsreligion reden, noch auch Raum laffeu für eine allgemeine Toleranz und setzt mit seinen beredten Worten die Verwerfung derselben bei der Versammlung durch. Die kirchliche Partei hatte damit eine entschiedene Niederlage erlitten; die Reformatoren Frankreichs hatten vorerst aögelehnt, den Grundsatz des alten Staatsrechts, der die Kirche unter den Schutz des Gesetzes stellte, anzuerkennen; es blieb noch übrig, daß die Entscheidung für religiöse Duldung und Gewiffensfreiheit, die darin lag, in den Menschenrechten ihren förmlichen Ausdruck erhielt. Der Antrag des Grafen Castellane, *’> Man vergleiche Nr. 87-des „Israelit" vor. Fahrg. 32) Es zeigt sich das recht klar in den Vermittelungs anträgen, die am 23. gestellt werden. Statt der drei Artikel 16, 17, 18 schlägt Maillet vor: La religion etant le plus solide de tous les liens politiques, mil komme ne peut ötrc inquiete dans ses opinions religieuses; und noch nnzusammenhängender Bouche; Corume aucune societe ne peut exister sans religion, tont komme a le droit de vivre libre dans sa croyance et ses opinions religieuses, paree quelles tiennent ä la pensde que la divinite seule peutjuger. der Freiheit der Meinungen und der Religionsübung verkündigt wissen wollte, konnte jetzt Platz greifen, und um ihn dreht sich die weitere Diskussion. Einen Vertheidiger findet er zuerst in Mirabeau. Hatte dieser am vorhergehenden Tage den formellen Nachweis geführt, daß in einer Erklärung der Menschenrechte nur der etwaige Anspruch des Einzelnen aus Toleranz, nicht aber die Pflicht der Unterordnung unter einen durch das Gesetz bevorzugten Glauben Ausnahme finden könne: so ging er jetzt auf den Grund der Frage selbst ein; er bespricht die Stellung der Religion zum Staate, und indem er der freien Meinung und Handlung innerhalb der gesetzlichen Ordnung den weitesten Spielraum zugesteht, schwingt er sich zur Höhe von Ideen auf, wie sie immer nur den unabhängigsten und freigesinntesten Staatsmännern eigenthümlich waren 33). Nach Mirabeau tritt Castellane in längerer Rede für seinen Antrag ein; die Stimmung des Hauses wohl erkennend, hält er für nöthig, besonders den zweiten Theil des Artikels, den er vorgeschlagen, zu vertheidigen: die Cultussreiheit, die hier garantirt werden soll. Er sucht die Befürchtungen zu zerstreuen, die an die Annahme dieses Grundsatzes geknüpft werden, und seine Anschauungen auf die bisher gefaßten Beschlüsse der Versammlung zu stützen; er wendet sich an das Gerechtigkeitsgefühl, das sich bei den Abgeordneten als ein leicht erregbares zu zeigen pflegte, indem er sie ermahnt, Andern nicht Etwas zu thun, wovon sie nicht wollten, daß es ihnen selbst geschehe ^). Noch ein große Rede wurde dann gehalten zur Vertheidigung der Religionsfreiheit, die des Abgeordneten von Bilmes Rabaut de St. Etienne, eine allseitig tiefe, wohl ausgerüstet mit Argumenten, die den Verstand der Gegner überzeugen, zugleich eine warme, welche die Herzen ergreifen mochte35). Rabaut empfiehlt Castellane's Antrag auf Anerkennung der Freiheit des Denkens und des Cultus, indem er Allen entgegentritt, welche die Forderungen desselben als zu weitgehend hatten beschränken 33) Den Vertheidigern eines herrschenden Glaubens gegenüber heißt es: Bien ne doit dominer que la jastice, il n’y a de dominant ,>ne le droit de chacun, tout le reste y est soumis; die Pflicht der Gesetzgebung characterisirt er: Veiller ä ce qu'aucun culte, pas meine le vötre, ne trouble 1?ordre public, voilä, votre devoir; diese Gleichberechtigung der Religion ist gegründet auf den Satz: Les opinions ne se formend pas par le resultat des sutfrages. 34) Ne kaltes pas ä antrui ce que vous ne voudriez pas que I on vous lit, heißt es in Castellane's Rede mit einem Eitat, das in neuster Zeit auch in einer deutschen Kammer bei einer Berathnng über die Judenemancipation gehört wurde. 33» Ein Abgeordneter, der Pfarrer Dillon bon Vieux Poussanges, der zu Easiellane's Antrag ein beschränkendes Amendement verlangt hatte, erhob sich nach Bandaut's Rede tief ergriffen und sprach: „Zch ziehe meinen Antrag zurück."

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